Samstag, 15. März 2014

Nebenjob - Verdienstgrenzen beim BAföG


Wer sein BAföG mit einem Nebenjob aufbessern möchte, muss dabei unbedingt die geltenden Verdienstgrenzen beachten, damit das Zusatzeinkommen später nicht vom BAföG abgezogen wird. Inzwischen wurde zwar die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobs zum 1. Januar 2013 von 400 Euro auf 450 Euro angehoben. Die Werbungskostenpauschale ist allerdings unverändert geblieben bei 1.000 Euro pro Jahr. 
Ebenso unverändert bei 21,3 % blieb die Sozialpauschale für Arbeitnehmer gemäß § 21 Abs. 2 BAföG. Der Grundfreibetrag für Alleinstehende bei der Einkommenssteuer beträgt seit dem 1.1.2014 im Kalenderjahr 8.354 Euro.  

Nach diesen Abzügen bleibt ein monatliches Netto-Einkommen für Auszubildende im Bewilligungszeitraum in Höhe von bis zu 255 Euro (Freibetrag) beim BAföG ohne Anrechnung. Das heißt, dass monatliche Nebeneinkommen von bis zu maximal 400 Euro brutto nicht von der Ausbildungsförderung abgezogen werden. 

Erst ab einem Monatslohn von mehr als 400 Euro wird dieser teilweise angerechnet und vom BAföG abgezogen.

Der monatliche Abzug lässt sich für einen Jahres-Bewilligungszeitraum (12 Monate) folgendermaßen berechnen:   

Monatlicher Abzug = ((Einkommen im BWZ - 1.000 Euro) :12) x 0,787 - bezahlte Steuern - 255 Euro   

2 Kommentare:

  1. Hallo! Da meine für mich zuständige Dame beim Bafögamt sehr unfreundlich ist, traue ich mich nicht mit ihr über dieses Thema zu sprechen und brauche externe Hilfe. Ich beende meine Studium voraussichtlich im September'14, BWZ bis August'14. Nebenjob ist mit 400 Euro angegeben, jedoch habe ich die letzten Monate immer 10-20 Euro mehr verdient, geplant war jetzt mit den Stunden runter zu gehen um im Freibetrag zu bleiben. Da ich in einer Behindertenhilfe arbeite ist Stunden kürzen allerdings sehr blöd und ich würde gerne weiter arbeiten wie bisher. Ist es möglich einen zukünftigen Zuvielverdienst anzugeben und um eine Kürzung der letzten 4 Bafögzahlungen zu bitten? Ich habe große Angst vor finanziellen Konsequenzen, da mein kleiner Bruder sehr krank ist und ich das Geld einfach brauche um bei ihm zu sein, liebe Grüße und vielen Dank im Voraus!!!! Sarah

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    1. Sicherlich haben Sie den Nebenjob schon dem Bafögamt gemeldet. Sie müssen aber nach dem BWZ ihre Einkünfte dem Amt mitteilen, dann wird ihr Baföganspruch abschließend berechnet und zuviel bezahlte Beträge zurückgefordert.

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