Freitag, 7. Mai 2010

BVerwG aktuell zu Treuhandvereinbarungen, Indizwirkung

Das Bundesverwaltungsgericht stellt in einer aktuellen Entscheidung klar, dass die fehlende Trennung des Treugutes vom eigenen Vermögen als "Indiz" für das Fehlen einer wirksamen Treuhandvereinbarung anzusehen sei.

Zwar schließe die fehlende Trennung von Treugut und eigenem Vermögen des Auszubildenden nicht zwingend einen zivilrechtlich wirksamen Treuhandvertrag aus, jedoch habe das Gericht bereits in einer früheren Entscheidung betont, dass die Separierung ein gewichtiges Indiz sei, bei dessen Nichtvorliegen im Regelfall davon auszugehen ist, dass eine verbindliche Treuhandvereinbarung tatsächlich nicht getroffen wurde (BVerwGE 132, 21 - 04.09.2008).

BVerwG 5 B 7.10 - 05.03.2010