Freitag, 16. Oktober 2009

Erhöhung des BAföG Freibetrages auf 15.600 Euro ?

Die Koalitionäre von CDU und FDP haben sich unlängst darauf verständigt, das Schonvermögen für Hartz IV Empfänger zu verdreifachen. Dazu muss man wissen, dass das sog. Schonvermögen bei Hartz IV (Sozialhilfe oder auch ALG 2) nach Lebensalter gestaffelt ist nach der Faustregel "je älter desto höher". 

Nun soll das Schonvermögen verdreifacht werden (tagesschau.de berichtete). Die Verdreifachung des Freibetrages soll aber nur für solches Vermögen gelten, das der Altersvorsorge dient, vor dem Eintritt in den Ruhestand nicht verwertbar ist und der Wert der geldwerten Ansprüche 250 Euro (dann 750 Euro) je vollendetem Lebensjahr des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und seines Partners nicht übersteigt. Ob auch die Verdreifachung der Obergrenze von 16.750 Euro geplant werde, ist scheinbar noch offen.

Im übrigen verbleibt es hinsichtlich sonstigem Vermögen (Bargeld, Sparkonto, Aktien, Fondsvermögen, Bausparvertrag etc.) beim bisherigen Grundfreibetrag von 150 Euro je vollendetem Lebensjahr des volljährigen Hilfebedürftigen und seines Partners, mindestens aber jeweils 3.100 Euro, höchstens jedoch 10.050 Euro.

Im einzelnen kann die geltende Regelung in § 12 SGB II nachgelesen werden.

Also wird von der Politik wieder einmal ein Stück weit Augenwischerei betrieben und dabei der Freibetrag für BAföG-Empfänger völlig außer Acht gelassen und bei 5.200 Euro belassen.

Die Generalsekretäre von CDU und FDP, Ronald Pofalla und Dirk Niebel, hören nicht auf zu betonen, dass es wünschenswert sei, für das Alter vorzusorgen und zu sparen. Mit diesem Argument wurde die Erhöhung des Freibetrages schließlich auch begründet. Warum Gleiches nicht auch auf Studierende zutreffen solle bleibt das Geheimnis der neuen Regierungskoalition. 

Eine Erhöhung des BAföG Freibetrages wäre demnach allerdings gleichermaßen geboten gewesen, gerade im Hinblick auf laufende Lebensversicherungen von Studierenden, die nach wie vor in letzter Konsequenz vorzeitig aufgelöst werden müssen - was stets mit erheblichen Kosten bzw. Renditeverlust einhergeht.  




 

Dienstag, 7. Juli 2009

NRW Forschungsminister Pinkwart befürwortet Studiengebühren für BAföG Empfänger

In einem Interview mit dem Studierendenmagazin "Pflichtlektüre" der Universitäten Bochum, Dortmund und Duisburg-Essen vertritt der Forschungsminister des Landes Nordrhein-Westfalen die Auffassung, dass aus Sicht eines Bafög-Empfängers mit einem mittleren oder höheren Bafög-Satz Studienbeiträge sogar attraktiv seien: Er erhalte deutlich mehr Qualität und bekomme am Ende den Studienbeitrag erlassen.

Das Interview ist im Volltext unter diesem Link nachzulesen:
Studiengebühr fördert BAföG Empfänger doppelt

Die Problematik des Verhältnisses von Studiengebühren zur Ausbildungsförderung nach dem BAföG wird von Bundes- und Landespolitik weithin verkannt. Das liegt vermutlich daran, dass die Hochschulpolitik in die Zuständigkeit der Länder fällt, während die Studienfinanzierung abschließend im Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) geregelt ist und daher der Bund fürs BAföG zuständig ist.

Der im BAföG geregelte Bedarfssatz für Studierende sieht jedenfalls keine Erstattung von Studiengebühren vor. Dies hat zur Folge, dass Studierenden in Bundesländern ohne Studiengebühren weniger Geld für das Studium und den Lebensunterhalt zur Verfügung steht. Dieses Ergebnis ist jedenfalls unter sozialen Gesichtspunkten, insbesondere der Chancengleichheit nicht hinnehmbar.

Der im BAföG vorgesehene Bedarf für Studierende sollte daher um die jeweilige Studiengebühr angehoben werden - vorausgesetzt, dass der Bundesgesetzgeber Studiengebühren als sinnvolles Instrument zur Qualitätssicherung und -Verbesserung von Forschung und Lehre an den Hochschulen ansieht.

Donnerstag, 2. Juli 2009

BAföG, Wohngeld, Arbeitslosengeld II (Arbeitslosengeld II - Hartz IV)

Wer sich in einer Ausbildung befindet, die grundsätzlich mit BAföG gefördert werden kann, hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II / Hartz IV. Nur in "besonderen Härtefällen" können trotzdem Hartz IV Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes als Darlehen gewährt werden. Hierfür ist aber eine spezielle Prüfung des Einzelfalls erforderlich.

Etwas anderes gilt für Schüler, die zu Hause wohnen oder eine Berufsfachschule besuchen oder eine Abendhauptschule, Abendrealschule oder ein Abendgymnasium bei Überschreiten des 30. Lebensjahres. Solche Schüler haben Anspruch auf Alg II.

Empfänger von Alg II haben keinen Wohngeldanspruch. Denn der Wohnbedarf ist im Alg II bereits enthalten.

Empfänger von BAföG haben auch keinen Wohngeldanspruch - wer aber kein BAföG erhält obwohl er dem Grunde nach berechtigt wäre kann Wohngeld beanspruchen, falls

die Altersgrenze von 30 Jahren überschritten wurde,

verspätet oder ohne anerkannten Grund die Fachrichtung gewechselt wurde,

die Förderungshöchstdauer überschritten wurde,

eine nicht förderbare Zweitausbildung begonnen wurde,

der Leistungsnachweis (§48 BAföG) nicht erbracht werden konnte oder

wenn minderjährige Kinder betreut werden.

Wohngeld gibts auch, wenn BAföG nur als Darlehen gewährt wird, z.B. als Studienabschlusshilfe.

Freitag, 19. Juni 2009

Kostenlose Anfrage bei Rechtschutzversicherung

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Die Erfahrung mit BAföG Verfahren zeigt, dass nur ein kleiner Teil der betroffenen Studierenden selbst über eine Rechtschutzversicherung verfügt. Überwiegend ist gar kein Versicherungsschutz vorhanden.
Es gibt aber solche Fälle, in denen Studierende über die Rechtschutzversicherung der Eltern mitversichert sind. Eine Ausnahme greift dann, wenn nach dem Abitur einer auf Dauer angelegten Erwerbstätigkeit nachgegangen worden ist.
Im Regelfall aber wenn das Studium gleich nach dem Abitur folgt sind Studierende noch bei deren Eltern mitverischert wenn dies im Versicherungsvertrag so vereinbart wurde.

Gerne prüfe ich für Sie kostenlos ob die Rechtschutzversicherung für die Kosten einer anwaltlichen Vertretung im Verfahren gegen das Bafögamt oder in einem Strafverfahren aufkommt.
Alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit Bafögfragen erfahren Sie auf www.bafoeg.org



Sonntag, 7. Juni 2009

Blog zu www.bafoeg.org

Dieser neue BAföG - Blog richtet sich an Studierende und Schüler, an alle Leser von www.bafoeg.org und ganz besonders auch an meine Mandanten.

Diese Plattform soll dazu dienen aktuelle BAföG-Probleme in einem Forum darzustellen. So haben Sie die Möglichkeit Kontakt mit Anderen herzustellen, die das gleiche Problem haben.