Freitag, 19. Juni 2009

Kostenlose Anfrage bei Rechtschutzversicherung

Zahlt meine Rechtschutzversicherung den Anwalt?
Jetzt gibt es bei mir den kostenlosen


Die Erfahrung mit BAföG Verfahren zeigt, dass nur ein kleiner Teil der betroffenen Studierenden selbst über eine Rechtschutzversicherung verfügt. Überwiegend ist gar kein Versicherungsschutz vorhanden.
Es gibt aber solche Fälle, in denen Studierende über die Rechtschutzversicherung der Eltern mitversichert sind. Eine Ausnahme greift dann, wenn nach dem Abitur einer auf Dauer angelegten Erwerbstätigkeit nachgegangen worden ist.
Im Regelfall aber wenn das Studium gleich nach dem Abitur folgt sind Studierende noch bei deren Eltern mitverischert wenn dies im Versicherungsvertrag so vereinbart wurde.

Gerne prüfe ich für Sie kostenlos ob die Rechtschutzversicherung für die Kosten einer anwaltlichen Vertretung im Verfahren gegen das Bafögamt oder in einem Strafverfahren aufkommt.
Alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit Bafögfragen erfahren Sie auf www.bafoeg.org



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