Donnerstag, 21. Oktober 2010

BAföG + Auto: Kraftfahrzeuge sind keine Haushaltsgegenstände

Anrechnung von Kraftfahrzeugen zum Vermögen eines Auszubildenden (Bundesverwaltungsgericht, 5 C 3/09, Urteil vom 30.06.2010)
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Kraftfahrzeuge unabhängig von deren Größe oder sonstiger Beschaffenheit als Vermögen im Sinne von § 27 BAföG mit dem tatsächlichen Wert zu berücksichtigen sind.

Kontext der Entscheidung:
Früher haben die BAföG-Ämter alle Kraftfahrzeuge unabhängig von deren Größe und sonstiger Beschaffenheit als Haushaltsgegenstände angesehen, welche gemäß § 27 Abs. 2 Nr. 4 BAföG nicht zum Vermögen des Auszubildenden hinzugerechnet werden. Diese Vorgehensweise ist sogar in einer entsprechend lautenden Verwaltungsvorschrift VwV 27.2.5 ausdrücklich vorgesehen.
Die Verwaltungsgerichte sind nicht zur Anwendung der Verwaltungsvorschriften verpflichtet, da diese keinen Gesetzesrang haben.
Die BAföG Ämter sind seit 2007 mehrheitlich dazu übergegangen die Grundsätze der Sozialgerichte zur Vermögensanrechnung von Kraftfahrzeugen im Sozialhilferecht analog anzuwenden. Dies führte in der bisherigen Praxis dazu, dass Kraftfahrzeuge bis zu einem Wert von 7.500 Euro anrechnungsfrei bleiben (Bundessozialgericht, vom 6.9.2007, B 14/7b AS 66/06).

Das aktuelle Urteil des Bundesverwaltungsgerichts:
In seinem aktuellen Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht jetzt ausdrücklich die Freiheit der Anrechnung von Kraftfahrzeugen zum Vermögen verneint und dabei die Verwaltungsvorschrift 27.2.5 ausdrücklich außer Betracht gelassen. Ein Kraftfahrzeug bildet als bewegliche Sache in Höhe des durch seine Verwertung erzielbaren Erlöses einzusetzendes Vermögen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat darüber hinaus Bezug genommen auf eine Vorschrift im Sozialhilferecht, § 12 Abs. 3 Nr. 2 SGB II, wonach ein angemessenes Kraftfahrzeug gesondert und ausdrücklich von einer Vermögensverwertung ausgenommen wird. Dieser Umstand spreche aber nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts gerade gegen einen rechtsübergreifenden Grundsatz der Verwertungsfreiheit von Kraftfahrzeugen.
Damit wird gleichzeitig auch die bisherige verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung verworfen, die im Interesse eines einfachen Verwaltungsvollzuges eine Verwertung nur solcher Kraftfahrzeuge verlangt, die als Luxus- oder Wertanlagegegenstände (Oldtimer) einzustufen sind, den üblichen Wert wesentlich übersteigen, einen erheblichen Wert haben oder derer es zur angemessenen Lebensführung eines Auszubildenden nicht bedarf.

Fazit:
Aus den vorgenannten Gründen dürfte sich auch die bisher von den BAföG-Ämtern praktizierte entsprechende Anwendung des vom Bundessozialgerichts angenommenen anrechnungsfreien Grenzbetrages von 7.500 Euro für Kraftfahrzeuge von Empfängern von ALG 2 (bzw. Hartz IV) erledigt haben (BSG v. 6.9.2007, s.o.). Denn bei Auszubildenden steht im Unterschied zu arbeitssuchenden Empfängern von Grundsicherungsleistungen nicht die Notwendigkeit zur Integration in das Erwerbsleben im Mittelpunkt. Wie die BAföG-Ämter in Altfällen mit dieser Rechtsprechung umgehen werden, bleibt abzuwarten. Bei Neuanträgen wird es wohl zukünftig eines ausdrücklichen Hinweises zur Angabe von Kraftfahrzeugen bei der Erklärung zum Vermögen in Formblatt 1 bedürfen.

200 Kommentare:

  1. Guten Tag,

    ich habe meinen Bescheid letzte Woche für dieses Jahr bekommen und mein PKW wurde mit dem Wert von 9000 Euro komplett mit ins Vermögen mit angerechnet, ohne die 7500 Euro Freibetrag für die Anrechnung.
    Ist das nun korrekt oder nicht?

    MfG
    Stefan

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  2. Das Vorgehen des Bafög-Amtes steht was den aktuellen Bewilligungszeitraum angeht -also spätestens für seit Oktober 2010 gestellte Anträge- im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.06.2010 zur Frage der Anrechnung von Kraftfahrzeugen zum Vermögen.
    Es lohnt sich daher fortan, den Zeitwert des Fahrzeugs genau zu ermitteln und beispielsweise aktuelle Händlerpreise einzuholen, die den DAT oder Schwacke Listenpreis unterschreiten.

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  3. Guten Tag,

    ich will für September 2011 einen
    Bafög Antrag machen und ich fahre ein
    Auto was aber nicht auf mich zugelassen ist sondern auf meinen Vater, muss ich das im Formblatt 1(oder sonst wo) trotzdem als Vermögen angeben?

    Gruß

    Michael

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  4. Entscheidend ist, ob das Auto Dir oder dem Vater gehört, also wer Eigentümer ist. Regelmäßig ist der Eigentümer eines Autos im Fahrzeugbrief als solcher eingetragen. Sollte ein schriftlicher Kaufvertrag vorliegen, so ist üblicherweise der Käufer auch der Eigentümer des Fahrzeugs.

    Nicht maßgebend für die Frage nach dem eigenen Vermögen ist indes, wer Halter des Fahrzeuges ist, also wer damit fährt - sprich auf wen das Fahrzeug zugelassen ist. Denn die Eintragung eines Elternteils als Halter im Fahrzeugschein erfolgt oft aus Versicherungsgründen zur Minderung des Versicherungsbeitrages.

    Falls Du für den Autokauf ein Darlehen von Deinen Eltern erhalten hast werden diese Schulden grundsätzlich vermögensmindernd berücksichtigt. Im einzelnen empfehle ich hierzu die Lektüre meines aktuell erschienenen BAföG Praxis-Handbuchs. Darin wird die aktuelle Rechtslage zum Thema Auto und Vermögen ausführlich erklärt.

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  5. Guten Tag,
    auch ich möchte einen Bafög-Antrag stellen (Studium). Mein Auto ist ebenfalls auf meinen Vater zugelassen, es handelt sich um seinen Zweitwagen. Auch im Fahrzeugbrief taucht sein Name auf. Der Kaufvertrag wurde ebenfalls von ihm unterschrieben, nur das Geld wurde von meinem Konto überwiesen, da meine Eltern ahnten, dass ich das Auto größtenteils benutzen werde. Im Gegenzug dazu übernimmt mein Vater häufig die Versicherungskosten.

    Als ich meinen Bafög-Antrag im Jahr 2009 stellte (Ausbildung), gab ich das Auto als mein Vermögen an, um nachzuweisen, wohin das Geld vor Antragsstellung ging. Es blieb allerdings durch den Kaufpreis von 7.000€ anrechnungsfrei.

    Durch die Änderung und der vollen Anrechnung des PKWs ist dies nun alles etwas verwirrend für mich. Denn das Auto gehört nicht mir, wurde aber von meinem Konto bezahlt.
    Ich kann demnach keinen Kaufvertrag und keine Zulassung als Nachweis vorlegen, da überall der Name meines Vaters auftaucht. Dennoch habe ich im früheren Bafög-Antrag mein Auto als Vermögen angegeben. Wenn ich das Fahrzeug nun nicht angebe, wird es bei Nachforschungen des Bafög-Amtes sicherlich zu Fragen kommen.

    Wie verfahre ich hier? Eventuell könnte ich ein Schreiben beilegen um den Umstand zu erklären?

    Freundliche Grüße

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  6. Interessant ist in Ihrem Fall, dass das Auto bislang vom Bafögamt als eigenes Vermögen anerkannt wurde. Denn formal gehört das Fahrzeug eigentlich dem Vater (Kaufvertrag, Fahrzeugbrief, Zulassung); so erwähnen Sie am Ende des Eintrages, das Auto gehöre nicht Ihnen, wurde aber von Ihnen bezahlt.
    Somit war die Kaufpreiszahlung an die Eltern an sich rechtsmissbräuchlich. Dies könnte schlimmstenfalls zu einer vollständigen Anrechnung des seinerzeit (rechtsmissbräuchlich) gezahlten Kaufpreises führen.
    Tipp: Denken Sie darüber nach, sich das Auto von Ihrem Vater vor der Antragstellung übereignen zu lassen (durch Eintragung im Fahrzeugbrief). Dann wird IHR Auto voraussichtlich nur mit dem Zeitwert bzw. Verkaufswert berücksichtigt und der Wertverlust kommt Ihnen zugute, da der aktuelle Fahrzeugwert kleiner 7.000 Euro sein dürfte.

    Zum Nachlesen der Frage wie Autos im einzelnen als Vermögen beim Bafög berücksichtigt werden, empfehle ich Ihnen mein jüngst erschienenes BAföG Praxis-Handbuch. Ferner darf ich auf die aktuelle Verlosung von drei wirklich schönen Kaffeetassen hinweisen. Bewerten Sie einfach das Praxis-Handbuch bei amazon.de und nehmen Sie an der Verlosung teil.

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  7. Hallo,
    bei mir liegt folgender Sachverhalt vor:

    Meine Freundin will sich ein neues Auto kaufen. Das heißt Sie würde die Finanzierung übernehmen und den Kaufvertrag unterschreiben. Ich werde mein altes Auto als Anzahlung übergeben, aufgrund des Alters und der gemeinsamen zukünftigen Nutzung des neuen Fahrzeugs. Hierbei würde ich das neue Auto auf mich versichern, da ich durch mein altes Auto bereits in der Schadensfreiheitsklasse über die Jahre heruntergestuft wurde. Das heißt meine Freundin wäre Eigentümerin und ich bin dann der Halter des neuen Wagens. Müsste ich nun das Auto dem BAföG Amt als Vermögen angeben oder nicht? Ich wäre ja durch den Kaufvertrag nicht der Eigentümer.

    Ich freue mich über eine Antwort.

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  8. Guten Tag Herr Popper,

    ich möchte in Kürze ein Studium beginnen und benötige dafür Bafög. Ein Umstand stellt jedoch meinen Anspruch in Frage:

    Meine Eltern haben vor 2 Jahren einen Zweitwagen gekauft. Da mein eigenes Auto nur noch einen Wert von etwa 1.000 Euro hatte und reparaturbedürftig war, habe ich mein Auto für die damalige Umweltprämie zur Verfügung gestellt. Um die Prämie zu bekommen wurde ich formal zum Käufer des neuen PKW. Das Auto wurde zudem auf mich angemeldet. Das Auto haben jedoch meine Eltern finanziert, da sie auf das Fahrzeug als Zweitwagen angewiesen sind. Es wurde auch im Vertrauen mündlich vereinbart, dass der Wagen nicht mein Eigentum sei. Jedoch dürfe ich das Auto vorerst frei nutzen. Der Zeitwert liegt derweil bei rund 10.000 Euro. Damit würde ich kein Bafög bekommen.

    Was belastend sein könnte:

    - ich bin im Kaufvertrag aufgeführt
    - ich stehe in der Zulassung Teil 1 und Teil 2
    - ich bin derzeit Besitzer und Halter des Fahrzeugs
    - ich bin Versicherungsnehmer

    Was zur Glaubwürdigkeit beitragen könnte:
    Ich habe für den PKW nie etwas bezahlt.
    - mein Vater hat den Wagen über die Kreditbank vollständig finanziert
    - Rechnungen für Werkstattkosten (Inspektionen etc.) hat stets mein Vater gezahlt.
    - mein Vater verwahrt den Fahrzeugbrief

    Besteht hier aus Ihrer Sicht eine Chance, das tatsächliche Eigentum glaubhaft machen zu können?

    Ich würde ernsthaft verzweifeln, wenn ich kein Bafög erhalte weil mir formal ein Vermögen zugesprochen wird, das mir aber tatsächlich gar nicht gehört.


    Vielen Dank und freundliche Grüße

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  9. In Ihrem Fall liegt die Vermutung auf der Hand, dass Ihnen das Auto von den Eltern geschenkt wurde. In diesem Fall zählt das Fahrzeug mit dem Zeitwert zum Vermögen.
    Anders wäre es möglicherweise, wenn die Eltern Ihnen den Differenzbetrag zwischen Altfahrzeug, Abwrackprämie und Kaufpreis für das Neufahrzeug als Darlehen zur Verfügung gestellt haben; ein solches Darlehen könnte als Verbindlichkeit vermögensmindernd zu berücksichtigen sein. Zur Berücksichtigung von Elterndarlehen können Sie in meinem Buch nachlesen. Gerne prüfe ich den Sachverhalt persönlich, was ich Ihnen auch dringend empfehle.

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  10. Hallo,

    meine Situation stellt sich so dar, dass ich im August mein Bafög Antrag gestellt habe und auch mein PKW mit einem Zeitwert von 3000€ angegeben habe. Nun habe ich mit Aktien (kauf und verkauf) etwas Geld verdient.

    Als Folge habe ich nun Angst das ich zum Ende des Bafög-Bewilligungszeitraums zu viel Vermögen besitze. Im letzten Antrag musste ich dem Amt den Kaufvertrag und Zulassung I übermitteln. Nun ist meine Idee, das Auto meinem Vater zu schenken oder für 600€ mit Kaufvertrag zu verkaufen. Wenn man dann nachweisen könnte (Überweisung), das ich das Geld erhalten habe zählt dies doch als Legal.

    Darf mir nun das Bafögamt das Auto wieder anrechnen?

    Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Berg

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  11. Zunächst ist zu sagen, dass grundsätzlich der Wert des Vermögens zum Zeitpunkt der Antragstellung berücksichtigt wird (Stichtagsprinzip). Änderungen der Vermögenswerte, die zwischen den Antragstellungen stattfinden, sind irrelevant.
    Falls Sie den PKW verschenken oder unter Wert verkaufen wird das voraussichtlich als rechtsmißbräuchlich angesehen und der tatsächliche Wert des PKW bzw. die Differenz zum Kaufpreis zu Ihrem Vermögen bei der nächsten Antragstellung hinzugerechnet.

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  12. Hallo,
    bei mir geht es um Folgendes.: Mein Vater ist im Kaufvertrag als Käufer aufgeführt.(Gekauft am 09.08.2009) Das Auto war bis vor Kurzem auf mich zugelassen (09.08.2009 - 12.08.2011) und auch versichert(Versicherung läuft immer noch auf meinen Namen). Habe ich eine Chance darauf, das Auto nicht als mein Vermögen anerkennen zu lassen?

    mfG Vladimir Ickert

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  13. Ich bin nun in der 3 Bewilligungsperiode des Bäfogs.
    Mein Auto habe ich seit 1,5 Jahren es ist also schon einmal im Bafög mit berechnet worden und ich habe Geld erhalten.
    Ich habe mir das Auto damals das Auto mit dem Wissen gekauft habe das ich trotzdem Bafög erhalte ist meine Frage jetzt ob es sich lohnt mit einem Anwalt gegen den Bescheid vor zugehen.

    mfG
    Schütte

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  14. Ein Auto zählt mit dem jeweiligen Wert zum eigenen Vermögen, wenn man Eigentümer des Fahrzeugs ist. Eigentümer des Fahrzeugs ist, wer im Kaufvertrag und im Fahrzeugbrief genannt ist. Die Eintragung im Fahrzeugschein ist dafür grundsätzlich kein Nachweis, allenfalls ein Indiz.
    Das Vertrauen darauf, es handele sich bei einem Auto um einen Haushaltsgegenstand dürfte jedenfalls seit dem 30.06.2010 nicht mehr zu schützen sein. Wer sich davor ein Auto gekauft hat darf darauf grundsätzlich vertrauen, es sei denn es handelt sich um ein (wertvolles)(Neu-)Fahrzeug welches kurz vor Antragstellung gekauft wurde. Da dieses Rechtsproblem aktuell Gegenstand anhängiger Gerichtsverfahren ist, gibt es derzeit noch keine gefestigte Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte hierzu.

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  15. Hallo,

    ich habe folgendes Problem. Aufgrund der damaligen Abwrackprämie 2009 habe ich meinen Eltern mein damaliges Auto zur Verfügung gestellt und den Kaufvertrag unterschrieben. Bezahlt haben jedoch sie das Auto. Das neue Auto bekam mein Vater und ich bekam dafür sein altes Auto. Ich hab das neue Auto also nie genutzt weil es ja auch nicht für mich bestimmt war und ich bezahle auch keine Versicherung für das Auto. Für das Auto das ich von meinem Vater übernommen habe bezahle ich jedoch die Versicherung.

    Meine Frage nun an euch, wie kann ich dem BAföG Amt erklären das ich zwar auf dem Papier dieses Vermögen (Auto) habe es aber nicht nutze und es auch nicht selbst bezahlt habe. Es war auch keine Schenkung von meinen Eltern denn es war von vornherein klar, ich gebe ihnen mein altes Auto und unterschreibe, bekomme dafür das alte Auto von meinem Vater. Im Gegenzug dafür bezahlen sie das neue und es gehört ihnen und sie können damit machen was sie möchten.

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  16. Im Ergebnis werden Sie sich das alte Auto Ihres Vaters anrechnen lassen müssen, welches Sie als Gegenleistung für die Hingabe Ihres damaligen Autos erhalten haben.
    Regelmäßig sind die Eintragungen im KFZ-Brief ein Hinweis darauf, wem das Auto gehört.

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  17. Hallo Herr Popper und vielen Dank für ihre Antwort, ich hätte da aber noch eine Frage. Könnte das BAföG-Amt beim Datenabgleich nicht auf die Abwrackprämie stoßen die ich 2009 erhalten habe und dann argumentieren das mir das neue Auto gehört weil ich mein altes Auto dafür verschrotten ließ? Oder reicht der Datenabgleich nicht so weit bis 2009?

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  18. Das habe ich zufällig bei Studis Online gelesen:
    "Vielen Dank für eure Antworten, ich werde mir einen Rechtsanwalt suchen und ihn etwas löchern. Langsam könnte ich mich auch ein wenig in den Arsch beißen dass ich den Handel eingegangen bin."
    Da hat wohl jemand das gleiche Problem.. ;-)

    Sie dürfen mich ruhig anrufen. Ich helfe Ihnen gerne weiter.

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  19. Hallo,
    meine Mutter hat einen Zweitwagen, von dem sie auch im Fahrzeugbrief angeführt ist, jedoch würde ich gerne mich im Fahrzeugschein eintragen lassen, sowie die versicherung auf mich laufen lassen will.
    dazu sei noch gasagt, dass ich schon einen bausparvertrag habe, der über die 5200,-€ kommt.
    meine Frage wäre, ob durch die Versicherung und die Fahrzeugummeldung, der Wert des Fahrzeugs angerechnet wird und ob ich das angeben muss, wenn meine Mutter weiterhin als Eigentümerin im Fahrzeugbrief steht.
    danke für die Antwort schon mal im voraus.
    lg

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  20. Problematisch ist hier die Abgrenzung zur Schenkung. Grundsätzlich interessiert das Bafögamt erfahrungsgemäß die Eintragungen im Brief sowie im Kaufvertrag. Es ist daher zu empfehlen, dem Bafögamt einen Leihvertrag vorzulegen, wonach Ihnen die Mutter das Fahrzeug zur Nutzung unentgeltlich und befristet zur Verfügung stellt.

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  21. Hallo!
    Ich habe eine Auto zu Verfügung gestellt bekommen. Und zwar von meinem Freund. Er steht im Kaufvertrag als Käufer. Ich bin aber der Versicherungsnehmer und das Auto ist auf mich zugelassen.
    Muss ich das Auto trotzdem als mein Vermögen angeben? Denn das Auto gehört ja nicht mir. Falls wir uns mit meinem Freund trenne, nimmt er das Auto weg.
    Was soll ich machen?
    Danke sehr.

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  22. Da Sie in den Papieren eingetragen sind, wird das Bafögamt Sie wahrscheinlich als Eigentümer ansehen. Möglicherweise könnte es hilfreich sein, das Fahrzeug auf Ihren Freund umzumelden. Dazu muss ich aber erst die Sachlage mit Ihnen erörtern. Gerne können Sie hierzu Kontakt mit mir aufnehmen.

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  23. hallo nochmal!
    Die Sache ist so, dass er keinen Steuer bezahlen will und dass er schon ein Auto hat. Er hat den großen Brief bei sich zu Hause, den kleinen habe ich. Die Versicherung läuft auf mich und das Auto ist auch auf mich zugelassen. im Kaufvertrag bin ich aber nicht erwähnt worden.
    Er ist gerne bereit auch einen Schreiben zu erstellen, aus dem herausgehen wird, dass ich das Auto zur Verfügung habe, allerdings nur so lange ich mit ihm zusammen bin. Wäre es ausreichend?
    es ist auch wirklich so und ich weiß einfach nicht, was ich da bei der Fragestellung angeben muss. Das Auto ist NICHT meins. Ich bezahle nur das Geld für Versicherung und Steuer. Morgen kann ich das aber nicht verkaufen und dieses Bargeld haben, weil es nicht meins ist. Ist es so oder irre ich mich???
    Vielen lieben Dank.

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  24. Offensichtlich sind Sie nicht Eigentümerin des Autos, da Sie weder im Kaufvertrag noch im Fahrzeugbrief eingetragen sind, sondern Ihr Freund. Folglich sind Sie auch nicht dazu verpflichtet, das Auto als Vermögen im Antrag anzugeben.

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  25. Guten Tag,


    ich habe von Bekannten ein 12 Jahre altes Auto geschenkt bekommen. Der Zeitwert ist ca. 1500€ (laut Internet). Bisher habe ich Bafög bekommen. Wenn ich jetzt zum Master-Studium einen neuen Antrag stelle, werde ich es dort aufführen. Wie weise ich den Zeitwert nach? Soweit ich verstanden habe, muss ich mir keine Sorgen machen, solange es unter 7500€ ist?

    Danke

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  26. Das Auto gehört mit dem Zeitwert zu Ihrem Vermögen. Lassen Sie sich einfach ein Angebot eines örtlichen KFZ-Händlers geben oder scheuen Sie im Internet nach dem sog. Schwacke- oder DAT Wert. Wenn Ihr Vermögen einschließlich des Autos unter 5.200 Euro liegt, müssen Sie sich keine Sorgen machen. Die Rechtsansicht, dass Fahrzeuge unter 7.500 Euro nicht berücksichtigt werden ist schon seit dem 30.06.2010 nicht mehr aktuell. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Studenten grundsätzlich kein Auto benötigen sondern es zumutbar sei, am Studienort zu wohnen und/ oder Bus und Bahn zu benutzen.

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  27. Hallo,
    ich habe folgendes Problem. Mir wurde mein Auto in diesem BWZ als Vermögen angerechnet (ca. 9000 €) und ich versuche nun seit geraumer Zeit es zu verkaufen. Im Gegensatz dazu ist meine Freundin auf der Suche nach einem günstigen Wagen, da wir regelmäßig eins brauchen (unsere Familien wohnen im ländlichen Raum). Laut den aktuellen Händlerpreisen wäre das unterm Strich ein erhebliches Verlustgeschäft.
    Deshalb nun zu meiner Frage:
    Ist es rechtens, mein Auto an bsw. meine Mutter zu einem vielfach günstigeren Preis (bsw. 1000 €) zu veräußern? Ich würde den Wagen natürlich weiter fahren (als Fahrzeughalter). Ab welchem Betrag würde das als Schenkung gelten?

    Beste Grüße
    Björn

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  28. Hallo,
    wäre es rechtens, bzw. bliebe das Fahrzeug anrechnungsfrei, wenn ich es für einen kleinen Obolus an meine Muter verkaufe? Ich würde das Auto natürlich als Fahrzeughalter weiter nutzen. Oder zählt das ab einem bestimmten Betrag (im Verhältnis zum tatsächlichen Wert) als Schenkung?

    Gruß,
    Björn

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  29. Hallo Björn,
    wenn Sie das Auto unter Wert verkaufen, wird die Differenz zum tatsächlichen Wert wohl als rechtsmißbräuchliche (Vermögens-)Übertragung anzusehen sein. Vergleichen Sie also den Schwacke- und DAT-Wert und lassen Sie sich verschiedene Angebote von Händlern geben. Wenn Sie das Auto dann zu einem Preis im unteren Bereich der Spanne an Ihre Mutter (oder sonst wem) verkaufen, dürfte das in Ordnung sein. Bis zur nächsten Antragstellung sollten Sie den Verkaufserlös aber nachweislich verbrauchen, sonst wird der übrige Betrag angerechnet, soweit Ihr Vermögen insgesamt den Schonbetrag übersteigen sollte.

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  30. Hallo,

    ich bin Auszubildende im 1.Lehrjahr und beziehe elternfreies Bafög. Nach einem Unfall im März bekam ich von meiner Oma ein Neuwagen im Wert von ca. 13500€ geschenkt. Im Fahrzeugbrief bin ich als Eigentümer eingetragen und ebenfalls der Halter des Autos. Jetzt habe ich gelesen, dass der Autowert über 7500€ als Vermögen angerechnet wird. Gibt es eine Möglichkeit die Anrechnung auf mein Bafög zu umgehen z.B. durch Schenkung oder ein Darlehen welches ich nach meiner Ausbildung an meine Verwandten zurückzahle?

    Mit freundlichen Grüßen Diana

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    1. Sie sind für Ihre Oma ja durchaus zu beneiden. Spaß beiseite: Das Auto wird Ihnen bei der nächsten Antragstellung mit dem Zeitwert vollständig angerechnet. Eine Umgehung der Anrechnung durch Schenkung oder ein fingiertes Darlehen wäre rechtsmißbräuchlich, hilft folglich nichts. Soweit außer dem Fahrzeug kein weiteres Vermögen vorhanden sein sollte, könnten Sie es verkaufen und ein anderes Auto für bis zu 5.200 Euro dafür kaufen und den Rest des Verkaufserlöses bis zur nächsten Antragstellung nachweisbar ausgeben (also konsumieren und Belege aufbewahren).

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  31. Sehr geehrter Herr Popper,

    ich habe vor ein paar Tagen den Bafög-Antrag gestellt und mein Fahrzeug in Höhe von 5000 Euro als Vermögen angegeben. Eine Woche später hat dieses Auto einen Motorschaden erlitten. Ich habe im Moment auch kein Geld um es zu reparieren, also werde ich es für wenig Geld verkaufen müssen. Meine Frage an Sie: Muss ich den Verkauf des Fahrzeugs beim BaföG-Amt angeben? Ich habe noch Schulden bei meinem Schwiegervater: Ist als Nachweis bei der nächsten Antragstellung die Bestätigung meines Schwiegervaters gültig wenn ich mit dem Verkaufserlös die Schulden bei ihm begleiche?
    Mit freundlichen Grüßen

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  32. Den Verkauf sollten Sie bei der nächsten Antragstellung mitteilen ebenso, dass das Fahrzeug einen Motorschaden hatte, was den geringen Verkaufserlös erklärt.
    Ich frage mich, weshalb Sie Ihre Schulden nicht schon bei dieser Antragstellung angegeben haben. Diese mindern Ihr Vermögen schon jetzt, wenn Sie nachweisen können, dass Sie Ihrem Schwiegervater tatsächlich Geld schulden.

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  33. Sehr geehrter Herr Popper,

    ich bin gerade per Zufall auf diese Seite gestoßen und habe mir alle Fragen und Antworten durchgelesen.

    Ich bin nun ein wenig verzweifelt muss ich sagen...
    Folgender Sachverhalt:

    Mein Vater hat den Kaufvertrag 2009 unterschrieben, das Auto habe ich jedoch bezahlt für damals 14.000€.
    3.000€ musste ich mir von meinen Eltern leihen, die ich auch auch 3 Monate später zurückgezahlt habe.
    Im Fahrzeugschein sowie im Fahrzeugbrief war bis zum 02.01.20011 mein Vater eingetragen, seit dem 03.01.2011 stehe ich in den Papieren.
    Im Jahr 2009 wusste ich noch nicht, dass ich studieren gehen werde.
    Im Jahr 2010 kam eine Zusage und ich beschloss, dass ich das Studium auch aufnehmen werde.
    Zu erwähnen sei, dass ich dafür 330km wegziehen musste, also bin ich auf ein Auto in jedem Fall angewiesen gewesen.
    Daraufhin stellte ich auch einen BaföG-Antrag.
    Ich bin gerade dabei, einen Folgeantrag zu stellen und bin dann auf den Punkt "sonstige Vermögensgegenstände" gestoßen.

    Jetzt meine Frage:
    Muss ich das Auto im Antrag angeben?
    Ich habe im Internet nachgeguckt und es hat einen Zeitwert von 6016€.
    Wir waren bislang immer der Ansicht, dass das Auto meinem Vater gehört und haben es dementsprechend auch in keinem Antrag erwähnt.

    Bislang habe ich auch keine Post vom BaföG-Amt erhalten, in Form einer Beschwerde o.ä., da ich das Auto betanke und das auch von meinem Konto bezahle und die das ja einsehen können, das von meinem Konto Geld für Sprit abgebucht wird.
    Die Versicherung zahlt mein Vater.

    Können Sie mir weiterhelfen bzw. mir sagen, wie ich vorgehen muss?
    Habe ich etwas falsch gemacht?

    Für Ihre Antwort danke ich Ihnen herzlichst.

    Freundliche Grüße.

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  34. Die aktuelle Rechtslage zur Anrechnung von Kraftfahrzeugen habe ich ja bereits ausführlich dargestellt und wird in den zahlreichen Kommentaren und Anmerkungen dazu auch mehr als deutlich.
    Sie benötigen meines Erachtens dringend eine individuelle Rechtsberatung zu Ihrem speziellen Problem. Einzelfallberatung findet bei mir jedoch nicht im öffentlichen Raum statt. Gerne stehe ich Ihnen für eine Rechtsberatung persönlich zur Verfügung.

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  35. Guten Tag Herr Popper,

    muss ich das Auto im Antrag angeben?

    - Kaufvertrag vom Vater unterschrieben
    - Auto vom Vater bezahlt
    - Vater ist im Besitz des Fahrzeugbriefes, da er die letztliche Verfügungsgewalt über das KFZ ausüben will und einem Eigentumsübergang durch Gebrauch somit widerspricht
    - Versicherung läuft auf meinen Namen, der Vater zahlt diese Versicherung jedoch
    - im Fahrzeugschein wurde ich eingetragen

    Mit freundlichen Grüßen und ein schönes Wochenende.

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    1. Darf ich annehmen, dass Sie (und nicht Ihr Vater) im Fahrzeugbrief eingetragen sind? In diesem Fall spricht der erste Anschein dafür, dass Sie Eigentümer des KFZ sind. Also muss das KFZ im Antrag angegeben werden. Sie müssen dann glaubhaft machen, dass das Auto Ihrem Vater gehört und er es Ihnen nur geliehen (und nicht etwa geschenkt) hat.

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  36. Guten Tag Herr Popper,
    erstmal: Respekt das Sie so hilfreich sind und sich die Zeit für alle Interessierten nehmen. Hat mich wirklich überrascht wie ruhig und hilfsbereit manche Menschen im Internet noch sind.

    Nun zu meinem Fall:
    Ich habe vor ca.1,5 Jahren einen Golf V mit dem Wert von 8500€ gekauft, den ich über 48 Monate a 129€ bei Santander abstotter. Momentan hab ich noch 4500€ abzubezahlen.

    Ich habe damals den Kaufvertrag unterschrieben. Mein Vater steht allerdings in allen anderen Dokumenten. Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein und Versicherungsträger.
    Muss ich mein Auto angeben?
    Wer ist der Eigentümer?

    Vielen Dank

    MfG Anonym ;)

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    1. Eines möchte ich vorweg schicken: Es gibt leider keine einfachen Antworten auf schwierige Fragen. Es kommt in Ihrem Fall auf vieles an, was Sie mir nicht verraten haben. Wann wurden der/die Anträge gestellt, was wurde mit dem Vater vereinbart, sonstiges Vermögen usw.?
      Also kann ich an dieser Stelle nur folgendes feststellen:
      Der Kaufvertrag spricht dafür, dass Ihnen das Auto gehört. Also müssen Sie es dem Bafög Amt melden. Das Darlehen wird voraussichtlich vermögensmindernd zu berücksichtigen sein. Der Fahrzeugwert abzüglich Darlehensschuld dürfte daher etwa 4.000€ betragen. Geschont werden 5.200€ für unverheiratete und kinderlose.

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  37. Hallo,
    ich bin schülerin einen fachgymnasium. ich hab e gerade meinen bafögantrag abgegeben, das ist eine folgeantrag.
    ich habe seit über einem jahr ein auto. und kann mich nicht dran erinnern, es dem bafögamt gemeldet zu haben. jett sieht sie ja auf den kontoauszügen das ine kfz versicherung bei mir geld abbucht. hat das jetzt irgendwelche folgen für mich?
    mein neues auto habe ich mir vor 2 monaten für nur 750 euro gekauft.

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    1. Falls das Auto Ihnen gehört müssen Sie es melden. Der Fahrzeugwert liegt mit 750 Euro aber deutlich unterhalb des Freibetrages. Gesamtvermögen bis zu 5.200 Euro bleiben anrechnungsfrei.

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  38. Hallo,
    Ich habe von meiner Oma im Januar 2011 ein altes Auto geschenkt bekommen. Ein Kaufvertrag oder so liegt also nicht vor. Versicherung und Zulassung läuft alles auf meinen Stiefvater. Mein Problem ist,dass ich noch ein bisschen Vermögen loswerden muss weil ich in der nächsten Zeit Bafög beantragen möchte. Ist es dann legal wenn ich meinem Stiefvater den Wert des Autos überweise auch wenn die Zulassung im januar 2011 geschah?

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    1. Sie möchten also das Auto Ihrem Stiefvater abkaufen für den Fall, dass Ihre Oma den Wagen im Januar 2011 nicht Ihnen, sondern Ihrem Stiefvater geschenkt haben sollte ;-)
      Leider werden Sie dadurch "kein Vermögen los". Denn der Wert des Autos wird dem gezahlten Kaufpreis entsprechen.

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  39. Hallo,

    Ich habe meinen Bafög Antrag bereits gestellt und bekam nun einen Brief, in dem mir mitgeteilt wurde, dass ich doch bitte meinen KFZ-Vertrag kopieren soll.
    Den Wagen habe ich selbst gekauft, und Bar bezahlt. Der Wagenwert beträgt, laut Schwacke Liste, ca 10.000€.
    Kaufen konnte ich diesen, da ich den geerbten Wagen meines verstorbenen Vaters in Zahlung gab und meine Großmutter mir den Restbetrag dazu gab.
    Nun ist meine Frage: Geht das Bafög Amt so etwas überhaupt an ? Ich will mich nicht komplett "nackig" machen, denn der Wagen ist bezahlt und womit oder von wem sollte doch völlig egal sein, oder ?
    Den Antrag stelle ich, da ich jetzt eine Ausbildung zur Erzieherin antrete, wo es bekanntlich die ersten 2 Jahre keinen Lohn gibt, da diese Jahr nur schulisch ablaufen.

    LG

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    1. Das Bafögamt interessiert sich nur für den Zeitwert des Autos und dafür, ob es Ihnen gehört. Das ist wohl der Fall, schließlich haben Sie "den Wagen selbst gekauft und bezahlt". Das Auto wird also mit 10.000 Euro zu Ihrem Vermögen hinzu gezählt, sodass Ihre Förderung voraussichtlich um 4.800 Euro gekürzt wird (400 Euro monatlicher Abzug für die Dauer eines Jahres) soweit kein weiteres Vermögen vorhanden ist.

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    2. Was ich noch hinzufügen möchte:

      Ich habe kein sonstiges Vermögen, sondern nur diesen Wagen. Im Formblatt des Antrages steht nichts davon, dass ich eine Kopie des KFZ-Kaufvertrags beilegen soll, sondern NUR eine Kopie des Fahrzeugscheins und eine Information über den aktuellen Kilometerstand.Doch plötzlich möchte das Amt diese Kopie vorliegen haben, das verstehe ich nicht.

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  40. Möglicherweise wird der Vertrag zur Wertbestimmung benötigt. Vielleicht aber auch, um ein mißbräuchliches Rechtsgeschäft auszuschließen, insbesondere falls Sie das Auto von einem Verwandten abgekauft haben sollten.

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  41. Hallo Herr Propper,

    erstmals haben Sie vielen Dank für alle Ratschläge zum Thema: Bafög + Auto.

    Ich habe das angerechnete Auto (angerechnet durch Bafög-Amt wurde 2.500 €) privat für 3600 € an meinen Bekannten verkauft. Es wurde kein Kaufvertrag in Papierform gemacht.
    Das Auto wurde auch bei der KFZ-Zulassungsstelle und Versicherung abgemeldet.

    Das Geld habe ich für die Renovierung und Einrichtung meiner neuen Studentenwohnung ausgegeben.
    Ein weiterer Teil wurde für ein MacBook und diversen Lernmaterialien ausgegeben.

    Welche Unterlagen sollte ich jetzt bei dem Wiederholungsantrag dem Bafög-Amt vorlegen?
    Wäre dann der angerechnete Betrag oder der Verkaufsbetrag zu belegen?

    Für Ihre Antwort vielen Dank im Voraus!

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  42. Leider kann ich Ihre Frage so wie sie gestellt wurde nicht konkret beantworten. Gerne gebe ich Ihnen aber folgende Hinweise:
    1. Maßgeblich ist der tatsächliche Wert des Fahrzeuges zum Zeitpunkt der Veräußerung. Falls Sie das Auto weit unter Wert verkauft haben sollten, könnte das rechtsmißbräuchlich gewesen sein.
    2. Wenn Sie den Erlös vor dem Wiederholungsantrag ausgegeben wollen bewahren Sie bitte alle Rechnungen oder Quittungen zum Nachweis des Verbrauchs auf.
    3. Da bereits Vermögen in Höhe von 2.500 Euro angerechnet wurde, ist dieser Betrag bei den Folgeanträgen vom tatsächlichen Vermögen (also fiktiv) in Abzug zu bringen.
    4. Weitere Auskunft erhalten Sie gerne telefonisch über meine Hotline 0900-1223634 (1,99 Euro/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobil höher)

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  43. Hallo Herr Popper,
    wie ist die Sachlage:
    1. Person A hat den Kaufvertrag abgeschlossen und somit auch bezahlt.
    2. B steht mit seinen Namen im Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein.
    Welche Person ist nun Eigentümer des Fahrzeugs

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  44. Das kommt darauf an, welche Rechtsgeschäfte die Beteiligten untereinander getätigt haben. Möglicherweise handelte A im Namen von B (=Vertreter), dann wäre B Eigentümer. A könnte das Auto nach dem Kauf B geschenkt haben; B wäre Eigentümer. Vielleicht hat A dem B das Auto vermietet? Dagegen spricht indes die Tatsache dass B im Brief eingetragen wurde.
    Ohne nähere Begründung wird das BAföG vermutlich davon ausgehen, das Auto gehöre B.
    Für weitere Auskunft stehe ich Ihnen gerne über meine Hotline zur Verfügung.

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  45. Guten Tag,

    im April 2010 habe ich einen PKW für 3000 € erworben, von meinem Konto bezahlt und den Kaufvertrag unterschrieben. Mein Vater ist in den Fahrzeugpapieren eingetragen. Im Oktober 2010 habe ich ein Studium aufgenommen und Bafög beantragt. Den PKW habe ich allerdings nicht angegeben, da ich annahm dies sei nicht notwendig (Haushaltsgegenstand). Ebenso habe ich den PKW im Folgeantrag 2011 nicht angegeben, was wohl ein Fehler war der mir zum damaligen Zeitpunkt nicht bewusst war. Wäre es nun die beste Lösung diese Vorgänge beim Bafög-Amt offenzulegen?
    Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

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  46. Was am besten zu tun ist hängt davon ab, wie hoch der Wert des Autos bei Antragstellung im Jahr 2010 war sowie vom Wert Ihres übrigen Vermögens bei Antragstellung. Sollten Sie das Auto im April 2010 -ich nehme also an vor Antragstellung - von Ihrem Vater abgekauft haben, bekommt der Fall noch eine ganz andere Wendung. Rufen Sie mich am besten an und vereinbaren Sie einen Termin mit mir. Der Fall ist zur abschließende Lösung im Forum zu kompliziert.

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  47. Hallo,

    Ich habe vor einen Bafög Antrag zu stellen und habe folgende Frage zum Thema Auto.

    Ich habe für meine Freundin (negative Schufa) ein neues Auto gekauft. Der Kaufvertrag und der Finanzierungsvertrag wurde von mir unterschrieben und das Auto auf meine Freundin zugelassen.

    Der Fahrzeugbrief ist bei der Kreditgebenden Bank, ich weiß nicht wer dort eingetragen ist.

    Muss ich das Auto nun angeben oder nicht?

    Und wenn ich es angeben muss, dies aber nicht tue, kann das Bafög Amt irgendwie nachprüfen ob ich ein KFZ besitze?

    Über eine Antwort würde ich mich freuen.

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    1. Da Sie das Fahrzeug finanziert haben und sich der Brief bei der kreditgebenden Bank befindet sollten Sie prüfen wer dort eingetragen ist. Danach dürften entweder Sie selbst oder die Bank Eigentümer sein. Da Sie gleichzeitig Darlehensnehmer sind steht dem Fahrzeugwert das Darlehen in entsprechender Höhe entgegen, sodass das Auto im Ergebnis "vermögensneutral" anzusehen wäre. Falls Sie eine Anzahlung getätigt haben stellt sich die Frage, ob diese dem Fahrzeugwert hinzugerechnet werden muss.
      Sollte Ihre Freundin Eigentümerin des Autos sein stellt sich die Frage, ob Rechtsmißbrauch vorliegt. Komplizierter Fall - müsste ich genauer prüfen um einen zuverlässigen Rat geben zu können.

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  48. Wie kann das Bafög Amt herausfinden ob ich ein Auto besitze, wenn ich keine KFZ Steuern zahle?

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  49. Sehr geehrter Herr Propper,

    auch ich habe mir alle Beiträge und Kommentare zu den diversen Fällen durchgelesen. So habe ich verstanden, dass das BAföG-Amt auf jeden Fall wissen möchte, welchen Zeitwert das Auto hat und wer Eigentümer des Wagens ist.

    Am liebsten würde ich direkt zu Ihnen in die Kanzlei kommen.. da ich stark befürchte.. dass ich eine individuelle Beratung bräuchte.. nur leider ist Karlsruhe weit weit weg :D.

    Bei uns zu Hause sieht das ganze wie folgt aus:
    Meine Eltern sind dauernd getrennt lebend. Meine zwei Brüder und ich leben bei unserer Mutter, die seit 15 Jahren schwer krank ist und zwischendurch immer wieder für längere Zeit ins Krankenhaus muss. Diese ganze Hin- und Her-Fahrerei ist sehr anstrengend.. und mein Vater kann mir nicht immer das Auto geben, da er selber arbeiten muss.

    Spontan haben wir uns letzte Woche entschieden ein Auto von einem Bekannten für 1300€ zu kaufen. Wie Sie bereits schon den Zeitwert erwähnt haben, habe ich vorhin im Internet bisschen gesucht.. und einen DAT-KFZ-Wert von ca. 1.200€ ausmachen können. Da mein Vater den Wagen höchstwahrscheinlich nicht als Zweitwagen anmelden kann, muss ich dann letzten Endes im Fahrzeugbrief erwähnt werden. Die Versicherungskosten fallen vermutlich auf meinen Vater, aber das tut hier ja dann nichts zur Sache.

    Auch ich habe es mir erlaubt, wie bereits eine Vorrednerin geschildert hat.. mit dem BAföG einen Bausparvertrag aufzusetzen. Den habe ich dieses Jahr abgeschlossen und bereits dem BAföG-Amt mitgeteilt.. denn ich habe bereits vor einem Monat den Folgeantrag für das 3.Semester abgeschickt. Wir wollten eigentlich schon lange ein Auto holen, da es in unserem Fall von großer Notwendigkeit ist.. und letzte Woche haben wir uns dann endgültig dazu entschlossen.

    Ich habe nun etwas Sorge, dass das BAföG-Amt uns (mein Bruder studiert mit mir an derselben Uni) den Hahn enger dreht oder sonst was.. sowohl das Geld als auch das Auto sind sehr wichtig..

    Ich hoffe Sie können mir ein wenig weiter helfen.. und ein großes großes Danke, dass Sie sich die Zeit genommen haben, meinen Kommentar zu lesen.. ich würde mich sehr auf eine Antwort freuen!

    Viele Grüße
    Kathi

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    1. Wer hat das Auto gekauft? Wer ist WIR?? Und was hat eigentlich der Bausparvertrag mit dem Auto(kauf) zu tun?
      Tut mir leid, aber zur Beantwortung Ihrer Frage brauche ich eine genauere Schilderung des Sachverhalts.

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    2. 2/3 des Geldes hat mein Vater bezahlt.. und der Rest ist von mir eifrig gespartes Taschengeld gewesen. Deshalb auch das wir, mein Vater und ich.

      Der Sparvertrag sollte nicht mit dem Autokauf in Verbindung gebracht werden, da habe ich mich wohl falsch ausgedrückt. Den Bausparvertrag habe ich nur erwähnt, weil es ja auch zum Vermögen hinzugerechnet wird.. aber da ich den Vertrag erst dieses Jahr abgeschlossen habe.. besitze ich das Vermögen ja eigentlich noch nicht.. oder ist das ein falscher Gedankenansatz von mir?

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  50. sehr geehrter herr propper,

    habe auch das gleiche problem..mein vater hat vor 3 monaten ein auto für ca. 600 euro gekauft ( gebrauchtwagen), hat auch den kaufvertrag unterschrieben..das auto ist aber auf meinem namen zugelassen, d.h mein name steht auf den Fahrzeugschein drauf..die versicherung jedoch geht über mein vater..nun weiß ich nicht ob ich es im bafög antrag als vermögen angeben muss..würde mich auf eine antwort sehr freuen !
    lg

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    1. Falls Ihr Vater im Brief (Teil 2) eingetragen ist brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen. Ihr Vater sollte erklären, dass er Ihnen das Auto unentgeltlich überlässt, aber nicht möchte, dass Sie es verkaufen. Die Kosten sollen Sie aber selbst tragen. Wenn Sie im Brief eingetragen sind wirds schwierig. Aber Sie haben ja 5.200 Euro frei und das Auto ist nur 600 Euro wert. Da sollten Ihr Vermögen insgesamt ja unter dem Freibetrag sein. Anderenfalls hätten Sie das Auto schließlich selbst kaufen können.

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    2. vielen lieben dank für die schnelle antwort!! bin sehr erleichtert:-)

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  51. In wie fern is es auschlaggebend wenn man als Antragssteller ein Auto hat was 1400€ gekostet hat. Wird der zu bekommende Betrag positiv oder negativ beeinflusst..? Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen und bedanke mich auch schonmal im vorraus...

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    1. Solange kein weiteres Vermögen vorhanden ist, wird das Auto nicht zum Problem. Es zählt der Zeitwert bei Antragstellung, nicht der Kaufpreis. Insgesamt werden wenigstens 5.200 Euro geschont (Grundfreibetrag, § 29 BAföG).

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  52. Sehr geehrter Herr Popper,
    Ist es als studentische BAföG-Enpfängerin zulässig, sein Auto für den Zeitwert nach Schwacke an den Vater zu verkaufen? Oder kann das vom Amt als Erschleichen von Sozialleistungen gewertet werden?
    Vielen Dank im Voraus

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    1. Selbstverständlich nicht! Sie können Ihr Auto verkaufen wann und an wen Sie wollen. Davor sollten Sie sich aber überlegen was Sie mit dem Kaufpreis machen. Dieser Betrag zählt natürlich zu Ihrem Vermögen. Sie könnten beispielsweise vor Antragstellung das Auto zum Zeitwert verkaufen (z.B. 1.000 Euro) und sich davon ebenfalls vor Antragstellung einen Computer kaufen oder Urlaub machen - oder einfach auch mein Buch erwerben und alles nötige dazu nachlesen. Bitte bewahren Sie die Belege zum Nachweis der Ausgaben auf.

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  53. Guten Tag,

    Ich besitze eine Bandit 600 gsf -> Wert ca. 1000€ und einen Renault Megan Classic -> Wert 900€ geschätz.... Ein Freund sagte mir das man als Student nicht 2 Fahrzeuge besitzen darf, da dies Luxus wäre.

    Da ich mit meinem Vermögen (Giro;Auto;Motorrad) unter 5200€ bleibe, dachte ich das dies kein Problem darstellen sollte.

    Würde mich über eine kurze Antwort freuen!-> Vielen Dank

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    1. Ihr Gesamtvermögen wird bis zu 5.200 Euro geschont. Dabei ist die Anzahl der Fahrzeuge egal, solange deren Gesamtwert und das übrige Vermögen 5.200 Euro nicht übersteigt.

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    2. Vielen Dank für Ihre Antwort

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  54. Guten Tag her Popper,
    Ich hätte folgende Frage: Ich werde demnächst Bafög beantragen. Das Problem ist aber ein anderes, da mein Studienplatz sehr weit von meiner Heimat entfernt ist, kam ich mit meinen Eltern zu dem Schluss, dass ein Auto notwendig ist. Das Auto würde dementsprechend mein Vater kaufen. Ist es denoch möglich, dass ich das Auto versichere, ohne dass es für das Bafög relevat ist? Oder muss mein Vater dann sowohl Versicherungsnehmer und Besitzer sein?
    danke im Vorraus und ist echt super, dass es so eine Seite gibt!

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  55. Ich darf auf meinen Beitrag vom 16.8.2012 (17:25)verweisen. Solange Ihr Vater im Kaufvertrag und im Fahrzeugbrief eingetragen ist (=Eigentümer) sollte es kein Problem geben, wenn Sie der Halter sind und als solcher Versicherter bei der Haftpflicht bzw. Kaskoversicherung sind. Ihr Vater sollte dazu erklären, dass er Ihnen das Auto unentgeltlich überlässt, aber nicht möchte, dass Sie es verkaufen.

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  56. Hier kann man den Zeitwert seines Autos kostenlos ermitteln:
    http://www.autobudget.de/autobewertung/pricingselectmake.do

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  57. Hallo HErr Popper,

    Ich habe ein Auto, bin auch im Farhzeug schein und Brief als HAlter eingetragen. Besitze allerdings keinen Kaufvertrag. Das Bafög-Amt möchte allerdings, dass ich die Kopie des (nichtvorhandenen) Kaufvertrages, abgebe. Was kann ich jetzt machen?

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  58. Teilen Sie dem Amt mit, wann und von wem Sie das Fahrzeug zu welchem Preis gekauft haben. Den Wert bei Antragstellung können Sie unter www.autobudget.de ermitteln.

    Allgemeiner Hinweis: Wer vor Antragstellung eine überteuerte "Schrottkarre" von einem Angehörigen kauft, handelt rechtsmißbräuchlich.

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  59. Hallo Herr Popper,

    Momentan befinde ich mich noch in der Ausbildung bis Ende Februar. Während der Ausbildung musste ich mir durch den langen Fahrtweg ein Auto zulegen,welches ich bei der Bank abbezahle. Nun studiere ich im dualen Studiengang und möchte ab März ( wenn ich Vollzeitstudentin bin) Bafög beantragen. Inwieweit wird denn das Auto in dem Anrtag einbezogen, bzw wo müsste ich es listen, denn in dem moment sind es ja "Schulden".

    Vielen Dank
    LG Anja

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  60. Hallo Anja,
    ihr Auto geben Sie bitte mit dem aktuellen Zeitwert (Schätzwert, DAT, Schwacke) als Vermögen an. Den Bankkredit geben Sie unter der Rubrik "Schulden" an, in Höhe der aktuellen Verbindlichkeit bei Antragstellung (Kontoauszug beifügen).
    Im Ergebnis wird also der Kredit vom Zeitwert des Fahrzeuge abgezogen. Ist der Fahrzeugwert höher als die laufende Verbindlichkeit, so wird das Auto im ergebnis mit dieser Differenz zum Vermögen gezählt.
    Als Ledige darf Ihr anrechnungsfreies Gesamtvermögen höchstens 5.200 Euro betragen.

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  61. Hallo Herr Poppe,

    was wäre denn, wenn ich das Auto auf meinen Vater umschreiben lasse, bzw. Ihn ein Kredit bei einer anderen Bank machen lasse, auf seinen Namen, sodass wir dann das Auto bei dieser Bank bezahlen würden? Das heißt der Kredit würde auf meinen Vater laufen und ich müsste das Auto nicht weiter abbezahlen oder zählt das dann unter Betrug? Weil im Endefekt steh ja auch ich als Käuferin im Vertrag.

    Im Vorraus schon Danke.
    Lg Anja

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  62. Hallo Anja,

    weshalb wollen Sie das Auto überhaupt auf Ihren Vater umschreiben? Es zu verschenken wäre ja rechtsmissbräuchlich. Sie könnten es Ihrem Vater zu einem angemessenen Preis verkaufen. Sie könnten das Geld dann bis zur Antragstellung ausgeben (Bitte Belege aufbewahren).

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  63. Hallo Herr Popper,

    ich studiere und beziehe bereits den vollen Bafög-Satz. Nun ist heute leider mein altes Auto mit einem Totalschaden in den Ruhestand gezogen.

    Wenn ich mir nun ein neues Auto anschaffe muss ich das dem Bafög Amt sofort melden, dass ich nun etwas neueres fahre?

    Da ich momentan kaum Vermögen habe muss ich mir vermutlich Geld von meinen Eltern leihen sagen wir z. B. das Auto kostet 7.000 eur und 4.000 leihe ich mir und den Rest zahle ich dann in Raten ab wirkt sich das dann Bafögmindernd für mich aus oder bekomme ich weiterhin meinen Satz?


    LG Alexandra

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    1. Hallo Alexandra,

      das Darlehen wird vermögensmindernd berücksichtigt. Ich rate dazu den Darlehensvertrag schriftlich zu vereinbaren und die monatlichen Raten vereinbarungsgemäß zu überweisen, damit gar nicht erst der Verdacht aufkommt, es handele sich um eine Schenkung.

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  64. Hallo Herr Popper,
    ich hätte anfang des Jahres von meiner Mutter ein Auto mit aktuellem Wert von ca 4000€ geerbt. An diesem Auto sind in nächster Zeit viele Reperaturen nötig, die ich nicht in der Lage bin zu finanzieren. Da zudem das Auto meines Vaters nicht mehr fahrttüchtig ist (Wohnung in kleinem Dorf, kein Leben ohne Auto möglich), wurde das Auto auf meinen Vater überschrieben und wird von ihm genutzt, da das nötige Geld für ein neues Auto nicht vorhanden ist.(Überschreibung erfolgte gleich von meiner Mutter auf meinen Vater, ich stand nie im Fahrzeugbrief)
    Im aktuellen Bafögbescheid wurde mir der Wert des Autos trotz einer schriftlichen Erklärung auf Verzicht des Erbes komplett angerechnet.
    Können Sie mir sagen, was ich dagegen unternehmen kann?

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    1. Also, es ist nicht möglich zu Lasten des Bafögamtes auf das Erbe zu verzichten. Möglich wäre es gewesen, das Auto zu einem angemessenen Preis an den Vater zu verkaufen. Dabei wären auch die notwendigen Reparaturarbeiten preismindernd zu berücksichtigen.
      Sie haben das Auto Ihrem Vater allerdings geschenkt.Das ist rechtsmißbräuchlich - deshalb rechnet das Amt Ihnen den Fahrzeugwert an. Ob man jetzt noch etwas dagegen machen kann müsste ich mir ganz genau anschauen, falls Sie das möchten - Sie wissen ja wo Sie mich erreichen.

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  65. Hallo Herr Popper,

    ich habe eine Frage zum Thema Bafög.

    Ich bin momentan noch in meiner Ausbildung und will danach auf die BoS. Dadurch bin ich für elternunabhängiges Bafög berechtigt.
    Letztes Jahr habe ich (aus dummheit^^) ein Festgeldkonto für 3 Jahre, über 10000 Euro angelegt.

    Nun sieht es so aus dass meine Eltern ein neues Auto kaufen wollen und da ich es sehr oft mitnutzen würde haben wir vereinbart dass ich ein Teil der Kosten (ein paar tausent euro) mittragen werde.

    Ich wollte dafür einen privaten darlehensvertrag mit meinen Eltern abschließen in dem ich festlege dass ich das geld zurück zahle sobald mein Festgeldvertrag ausläuft.

    Nun meine Frage:

    Wird mir das Auto als Kapital angerechnet? (bin ja nicht der eigentümer soner nur ein teilhaber)

    Könnte mir bei einem Datenvergleich vorgeworfen werden dass, das geld, dass ich ja geliehen habe und ist auto investiert habe, meinen Eltern nur geschenkt habe?


    Vielen Dank

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    1. Einen Vorwurf kann man Ihnen nur machen, wenn Sie etwas Verschweigen, was offenbart werden muss. Wenn Sie Ihr Vorhaben umsetzen und dem BAföG-Amt davon so wie mir mitteilen ist alles ok. Ihr Vermögen beträgt danach aber immer noch 10.000 Euro, ggf. abzüglich eines geringen Wertverlusts beim Auto.

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  66. Erst einmal Danke für die Antwort Herr Popper!
    Ich dachte Schulden werden dann vom Kapital abgezogen?
    Also wenn im Vertrag steht dass ich zb 2000 Euro meinen Eltern schulde, werden diese 2000 doch von den 10000 abgezogen oder?
    Und das Auto wird mir ja auch nicht angerechnet da ich ja nicht der Besitzer bin

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    1. Sie nehmen also ein Darlehen bei Ihren Eltern auf und schenken den Betrag dann zurück - googeln Sie doch einfach mal nach "rechtsmißbräuchliche Übertragung".
      Wenn Sie Miteigentümer des Autos werden -was nicht mißbräuchlich wäre- gehört Ihr Anteil am Auto ebenfalls zu Ihrem Vermögen. Und Ihr Anteil wird wertmäßig wohl Ihrer finanziellen Beteiligung am Kaufpreis entsprechen, ggf. abzügl. Wertverlust bei Antragstellung.

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  67. Nein ich schenke den Betrag nicht, da ich mit meinen Eltern ausgemacht habe, für den betrag darf ich das auto mitnutzen. Also erhalte ich ja eine Leistung für mein Geld und schenke es nicht. Also so interpretiere ich das :)

    Ja genau das wollte ich wissen, ob der Betrag dann auch zu meinem Vermögen dazugezählt wird obwohl ich ja nicht eigentümer bin. Habe des öfteren gelesen dass ich das geld dann nicht angeben muss da ich ja nicht besitzer sondern nur "Teilhaber" des Autos bin.

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  68. Hallo ich besitze ein Motorrad was ich in noch keinem Bafögantrag angegeben habe. Es ist auf mich Zugelassen und Angemeldet der aktuelle Zeitwert beträgt ca. 600€. Ich habe jetzt überlegt das in meinen nächsten Antrag anzugeben. Nur stelle ich mir die Frage, ob ich damit nicht schlafende Hunde wecke und mehr Probleme hervorrufe, als wenn ich das einfach auf sich beruhen lasse? Kann das BAföG Amt das überhaupt rausfinden? Und wie weiße ich den Zeitwert nach, da das Motorrad BJ 89 ist und nicht mehr hergestellt wird?

    Freundliche Grüße und vielen Dank für Ihre Antwort.

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    1. Wenn Sie sonst nichts besitzen ist das kein Problem. Denn bis zu 5.200 Euro dürfen Sie haben.

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    2. Und bekomme ich ärger, weil ich das bis jetzt nicht angegeben habe? Wie kann ich den Wert nachweisen ohne einen teuren Gutachter zu bezahlen?

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    3. Nein, kein Ärger; ein Gutachten können Sie sich auch sparen..

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  69. Hallo Herr Popper,

    in einzelnen Beiträgen äußerten Sie die Meinung, dass der jenige, der im Zulassungsdokument Teil II eingetragen ist, auch der Eigentümer des KFZs ist.

    Nun ist es aber so, dass nach Zusatz C.4c des Teil II gilt „Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.“

    Zusätzlich regelt diese Bescheinigung nur die Zulassung bzw. die Erlaubnis das Fahrzeug auf den Straßen zu bewegen. Die StVZO beschreibt aber nicht den Eigentümer bzw. die Besitzverhältnisse. Diese sind doch eher im BGB anzusiedeln, oder?

    Vergleich:
    Beschluss vom 12.04.2007
    Geschäftszeichen: 12 U 51/07

    Das Eigentum am Kfz ergibt sich nicht aus der Eintragung im Kfz-Brief (vgl. auch § 25 IV 1 StVZO), der als verwaltungsrechtliche Urkunde ohne öffentlichen Glauben lediglich dokumentiert, auf welche Person ein Kfz bei der Zulassungsstelle zugelassen ist.


    Nach meinen Informationen (steht so z.B. auch auf Bafög-Rechner.de) nimmt das Bafög-Amt zwar an, dass der jenige der in Teil I und Teil II steht, gleichzeitig der Eigentümer ist. Aber solange ein Kaufvertrag besteht, den eine dritte Person unterschrieben hat, gilt diese doch auch als Eigentümer des Fahrzeugs.

    Deswegen halte ich die folgenden Szenarien als "safe".

    Person A unterschreibt den Kaufvertrag und ist im Besitz der Zulassung Teil II.
    Person B bezieht Bafög und ist als Halter in Teil I und Teil II eingetragen.

    Das KFZ ist also nicht Eigentum von Person B und damit auch nicht vom Amt als solches anzurechnen.

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    1. Mit der Bewertung "safe" wäre ich lieber vorsichtig. Es kommt in solchen "Szenarien" immer auf die jeweiligen Umstände des Einzelfalles an. Sie müssen bedenken, dass Empfänger von BAföG Leistungen immer die Darlegungs- und Beweislast dafür haben, dass Bedürftigkeit tatsächlich vorliegt.
      Zurück zu Ihrem Fall:
      Zunächst wäre zu klären, ob A und B verwandt sind. In solchen Fällen handelt es sich erfahrungsgemäß bei A meist um einen Eltern- bzw. Großelternteil. Dann wäre es nicht fernliegend, dass A das Auto inzwischen dem B geschenkt hat. Bei Miete oder Leihe ist es zwischen nicht verwandten Dritten nämlich unüblich, dass B in den Teil II eingetragen wird.
      Es könnte freilich auch alles ganz anders sein, aber dafür ist der Sachverhalt allerdings zu knapp...

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    2. Danke für Ihre Antwort.

      Aber dennoch bleibt das Auto doch Eigentum von A über das B nicht verfügen kann, weil A es nicht zum Verkauf freigeben möchte. Ich frage mich dann, was das Amt gegenüber B (B ist Halter, da A nicht für eventuelle Bußgelder aufkommen möchte, A leiht B das Auto lediglich ).

      Eine andere Frage: Das Vermögen wird ja jeweils am Tag der Antragstellung gemessen. Kauft man jetzt ein Auto während des BWZ, muss man es ja beim Antrag des nächsten BWZ angeben.

      Wie sieht es denn aus, wenn das Auto im letzten BWZ gekauft wird. Es folgt kein weiterer, da die Förderungshöchstdauer erreicht ist.

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    3. Nachtrag:

      Sie schrieben am 16. August 2012 17:25:

      Falls Ihr Vater im Brief (Teil 2) eingetragen ist brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen. Ihr Vater sollte erklären, dass er Ihnen das Auto unentgeltlich überlässt, aber nicht möchte, dass Sie es verkaufen. Die Kosten sollen Sie aber selbst tragen. Wenn Sie im Brief eingetragen sind wirds schwierig.


      Müssen nicht in beiden Teilen die selbe Person stehen? Teil 1 ist doch nur ein Auszug von Teil 2?

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    4. Teil 2 sieht offenbar auch die Eintragung des Halters vor, was die Beweisführung, wer tatsächlich Eigentümer ist, nicht gerade erleichtert.
      Das zugrunde liegende Verhältnis sollte daher glaubhaft gemacht werden können, d.h. zu welchen konkreten Bedingungen (insbes. Kostentragung) die Überlassung des Autos erfolgt und für welche Dauer.

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    5. Sie fragten: "Wie sieht es denn aus, wenn das Auto im letzten BWZ gekauft wird. Es folgt kein weiterer, da die Förderungshöchstdauer erreicht ist."

      Vermögensveränderungen im BWZ werden nicht berücksichtigt. Es stellt sich allerdings die Frage von welchem Geld das Auto gekauft wurde, soweit der Kaufpreis den Freibetrag übersteigt.

      Diese Frage hat inzwischen aber an Relevanz verloren, seitdem Kraftfahrzeuge nicht mehr als Haushaltsgegenstände angesehen werden und mit dem jeweiligen Fahrzeugwert zum Vermögen zählen.

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    6. Danke nochmals für Ihre Antworten.

      Das Geld für den Neuwagen, der zum Ende der Förderungshöchstdauer gekauft wurde, stammt von einem verwandten und der Bafög-Nehmer muss dieses nach und nach zurück zahlen.

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  70. Sehr geehrter Herr Popper,
    Ich beziehe seit 01.09.2009 bafög.
    Nun meine Frage:
    Mir wurden zum wiederholten Male meine Fahrzeuge im vollem Umfang angerechnet sprich mit dem Zeitwert.Nun habe ich also die Fahrzeuge schon 2 mal "abbezahlt" da sie ja immer neu von meinem Ansüruch abgezogen werden.Ist dieses Vorgehen rechtens?
    Frage 2:
    Ich kam der Aufforderung ein Wertgutachten für meine Fahrzeuge vorzulegen natürlich.Daraus ergab sich ein Zeitwert von ca 2500€.Ohne dieses Wertgutachten hätte mein bafög-Antrag nicht weiter bearbeitet werden können.Als der Bewiligungsschein nun kam musste ich feststellen das die Fahrzeuge mit einem fiktiven Wert von 4500€ angenommen wurden.Daraufhin bin ich zu einem klärenden Gespräch ins bafög-Amt gefahren.Dort konnte man mir aber keine Auskunft geben warum man so verfährt und es wäre halt so.Muss ich diese Aussage so einfach akzeptieren?
    Vielen Dank schon mal im vorraus.

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  71. Das klingt alles sehr seltsam und scheint rechtlich falsch zu sein. Ich empfehle, dem Bewilligungsbescheid zu widersprechen (Frist: 1 Monat nach Zustellung).
    Nach Akteneinsicht könnte ich den Widerspruch begründen, falls Sie das wünschen. Vorab stehe ich gerne telefonisch zur Verfügung.

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  72. Gut zu wissen. Danke Ihnen für die sehr guten Informationen dazu!

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  73. Sehr geehrter Herr Popper,

    ich habe 2 Monate vor meinem ersten Bafög-Antrag meinen Eltern ein Auto i.H. von 1300€ abgekauft.
    Allerdings habe ich das Auto in allen Folgeanträgen nicht angegeben, da ich davon ausgegangen dass es nicht notwendig ist wenn meine Mutter im Fahrzeugbrief steht.

    Nun ist das Bafög-Amt dahinter gekommen und möchte den Kaufvertrag sehen und wissen wieviel das Auto wert ist.

    Außerdem ist eine Erklärung notwendig warum ich das Auto nicht angegeben habe.

    Ich denke auch mit Anrechnung des Autos käme ich nicht über die Vermögensgrenze von 5200€.

    Wie verhalte ich mich jetzt am Besten?

    Vielen Dank im Voraus.
    MfG

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    1. Solange ihr Vermögen insgesamt (einschl. Auto) bei allen Anträgen unterhalb der Freigrenze gelegen hat, ist alles in Ordnung. Einzelheiten sind dabei aber noch abzuklären - gerne stehe ich Ihnen für eine Beratung dazu zur Verfügung.

      Ich gehe dabei mangels anderer Hinweise davon aus, dass Sie das Auto für 1.300 Euro gekauft haben und der Kaufpreis dem Fahrzeugwert entsprochen hat. Hat der bezahlte Kaufpreis nicht dem Wert entsprochen, sollten Sie sich unbedingt meinen Rat einholen.

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  74. Sehr geehrter Herr Popper,

    folgende Sachlage.
    Meine Mutter kaufte sich ca. ein 3/4 Jahr vor Antragstellung ein Auto(Kaufpreis 11.000€). Da abzusehen war, dass ich fürs Studium auch ein Auto benötige, überschrieb ich ca. 2 Monate nach dem Autokauf mein Aktiendepot im Wert von ca 11.500€ auf meine Mutter, die mir im Gegenzug dazu ihr Auto zur Nutzung zur Verfügung stellte.

    Nun fordert das Amt eine Rückzahlung wegen zu hohem Vermögens. Ist das Rechtens?

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  75. Das kommt darauf an, wann Sie den Bafögantrag gestellt haben. Ferner ist der Inhalt des Kaufvertrages (Nutzungsvertrag? Mietvertrag?) zu prüfen ebenso wie die Eintragungen in den Fahrzeugpapieren. Gerne können Sie mich dazu persönlich kontaktieren, was ich Ihnen dringend empfehle, weil die Sache strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte.

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  76. Hallo Herr Popper,

    bin gerade dabei BAFÖG für die Zeit an der BOS 12 zu beantragen. Besitze ein Auto (Polo 6r, ungefähr noch 8000 € wert). Auto läuft auf mich aus versicherungstechnischen Gründen und ich bin auch im Fahrzeugbrief eingetragen. Allerdings hat meine Mutter damals den Kaufvertrag unterschrieben, da ich noch nicht volljährig war. Wen sieht man hier als Eigentümer?

    vielen Dank schonmal!

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  77. sieht alles danach aus als wären Sie der Eigentümer des Autos. Und Ihre Mutter musste dem Autokauf schließlich zustimmen, da Sie damals noch nicht volljährig waren.

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  78. Hallo,
    ich habe ein Problem. 2009 habe ich Bafög beantragt. 2 Monate vor dem Antrag hab ich mir ein Auto gekauft. Ich habe dieses auch angegeben. (9500 Euro). Mein Vermögen war mit dem Autokauf weitgehend aufgebraucht. Durch den Freibetrag von 7500 stand dem Bafög von 398 Euro (Elternunabhängig für die BOS) nichts im Weg. Jetzt habe ich eine Aufforderung für einen Datenabgleich erhalten. (Kapitalerträge 158Euro im Jahr 2009). Kann mir jetzt was passieren? Weil ich mir kurz vor Bafög Antrag ein Auto gekauft habe? Danke

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  79. Eigentlich haben Sie sich redlich verhalten und Ihr Auto schon 2009 beim Bafög Antrag angegeben. Damals war das noch gar nicht selbstverständlich, weil erst im Juni 2010 vom Bundesverwaltungsgericht entschieden worden ist, dass Autos mit dem vollen Wert zum Vermögen zählen. Offensichtlich hat man Ihnen aber vom Fahrzeugwert 7.500 Euro freigestellt, was 2009 auch noch überwiegend so gemacht wurde. Ich gehe davon aus, dass der Kaufpreis dem Fahrzeugwert entspricht und Sie tatsächlich 9.500 Euro dafür bezahlt haben.
    Sollten Sie irgendwelche Bedenken bezüglich der Richtigkeit Ihrer damaligen Angaben haben, rate ich dringend dazu anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Sollte das Bafögamt beabsichtigen rückwirkend den vollen Wert des Autos zu berücksichtigen, sollten Sie sich mit anwaltlicher Hilfe dagegen verteidigen. Ich biete Ihnen gerne kompetente Unterstützung an.

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  80. Vielen Dank für Ihre Antwort. Das Auto hat 10500 Euro gekostet. Jedoch habe ich es mit 9500 angegeben (Wertverlust). In dem Antrag 2009 ist nach dem Auto gefragt worden. Ich habe keine falschen Angaben gemacht. Jedoch habe ich mein "Vermögen" ausgegeben. (Auto, Fernseher, Fahrrad). Die Dame vom Landratsamt hat mir Angst gemacht, weil sie meinte: "Braucht ein Student ein Auto? Sie hätten Ihr Geld für die Ausbildung verwenden müssen und können nicht vor Antragstellung ihr Geld ausgeben..... Eine Strafanzeige ist da nicht ausgeschlossen." Ich habe leider keine Rechtschutzversicherung, sonst hätte ich mir schon Hilfe geholt. Ist es der richtige Weg sich kooperationsbereit zu zeigen? Ich zahle ja auch für die Bankauskünfte die jetzt verlangt werden. Mit freundlichen Grüßen

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  81. Ich denke, dass es ratsam wäre die Sache einmal genauer anzuschauen und mit Ihnen die sicherste Vorgehensweise im einzelnen zu besprechen. Am besten Sie suchen erst einmal alle Unterlagen zusammen, die etwas mit der Bafög-Antragstellung zu tun haben, insbesondere Kontoauszüge, Kaufbelege und natürlich den Autokaufvertrag und die Fahrzeugpapiere.
    Danach stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung über Skype (mein günstigstes Angebot) zur Verfügung und meine, dass ich Ihnen innerhalb einer Stunde sehr gut sagen kann wie die Sache steht und wie es weitergehen sollte. Ich meine auch, dass die 60 Euro Beratungskosten dafür eine Investition sind, die sich für Sie bestimmt rentieren wird.

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  82. Hallo,
    ich informiere mich derzeit über das anrechenbare Vermögen bei der Bafög-Antragstellung und bin nun über das Thema PKW gestolpert.
    Ich selbst bin Eigentümer eines 15 Jahre alten VW Polo, der einen geringen Wert hat und kein Problem sein sollte.
    Meine eigentliche Frage bezieht sich auf ein auf mich zugelassenes Zweitfahrzeug. Das Auto gehört meiner Schwester, die auch den Kaufvertrag unterschrieben hat und nach meinem Grundverständnis auch die Eigentümerin ist.
    Aus Versicherungsgründen habe ich das Auto aber auf meinen Namen zugelassen und versichert.
    Wird das Auto trotzdem meinem Vermögen angerechnet, obwohl ich nicht im Kaufvertrag stehe, es nicht selbst bezahlt habe und es sich auch gar nicht in meinem Besitz befindet?

    Freundliche Grüße

    Sebastian

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    1. Das Bafögamt betrachtet grundsätzlich denjenigen als Eigentümer, wer in der Zulassungsbescheinigung (Teil 2) eingetragen ist.
      Ausnahmen davon gibt es natürlich auch, was aber vom Auszubildenden nachzuweisen ist. Er muss also glaubhaft machen können, dass nicht er sondern ein anderer Eigentümer des Fahrzeuges ist. Der Kaufvertrag ist nur ein Indiz. Daneben ist nachzuweisen, wer über das Fahrzeug die tatsächliche Gewalt ausübt, wer die Kosten trägt und wer den Kaufpreis bezahlt hat. Außerdem muss es einen nachvollziehbaren Grund dafür geben, weshalb der Auszubildende im Brief eingetragen ist, obwohl ihm das Auto gar nicht gehört. Denn um Versicherungssteuer zu sparen reicht eigentlich die Eintragung als Halter (Teil 1) aus.

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  83. Ok, vielen Dank für die Information. Ich denke ich habe schon einige Belege dafür, dass das Auto Ihr Eigentum ist.
    Ich habe den Kaufvertrag sowie den Kontoauszug meiner Schwester auf dem die Kaufpreiszahlung zu erkennen ist, als Nachweis dass sie das Auto bezahlt hat. Außerdem werden Steuern und Versicherungsbeiträge von Ihrem Konto abgebucht.
    Als sie das Auto im letzten Jahr gekauft hat, war es wg. der Versicherung günstiger das Auto über mich zu versichern (70 Euro pro Monat).
    Außerdem habe ich ein eigenes Auto. Das sollten doch eigentlich genug Indizien sein.
    Außerdem ist sie in Besitz des TEIL 2.

    Gibt es sonst noch etwas was ich belegen kann bzw. machen kann um sicher zu gehen, dass ich keine Schwierigkeiten bekomme?

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    1. Das sollte eigentlich ausreichen. Falls es doch Probleme mit dem Bafögamt geben sollte können Sie sich gerne wieder an mich wenden.

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  84. Hallo,
    ich habe ein ähnliches Problem:
    Ich habe am 24.06.2010 meinen BAföG-Antrag für meine Schule gestellt (elternunabhängig) und hatte zuvor eine Anleihe von VW (über knapp 12.000 €), diese wurden mir im Januar 2010 ausbezahlt. Das Geld wollte ich natürlich nicht behalten und habe deshalb für mich meinen Vater und meinen Bruder (im Februar 2010) ein Auto gekauft (ca. genau der Wert, das Auto ist auf meinen Vater angemeldet). Das zuständige BAföG-Amt hat mir jetzt einen Brief geschrieben, dass sie über den FSA von 2010 rausbekommen haben, dass ich so viel Vermögen hatte. Jetzt ist meine Frage, kann ich sagen, dass ich ein Auto für unsere Familie (also nicht für mich alleine) gekauft habe? Denn wenn es mir gehören würde, hätte ich ja den Wert des Autos auch im BAföG-Antrag angeben müssen?!

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    1. In dieser Situation ich gebe Ihnen den guten Rat, vorerst keine Erklärungen abzugeben und sofort einen Anwalt zu beauftragen, der etwas von der Materie versteht - also mich. Das weitere Vorgehen bespreche ich mit Ihnen gerne am Telefon. Sie erreichen mich morgen vormittag wieder unter 0800-1223634.
      Sie kommen garantiert in Teufels Küche, wenn Sie das was Sie mir geschrieben haben so dem Bafögamt mitteilen.

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  85. Ok, dann werde ich Sie morgen früh kontaktieren. Vielen herzlichen Dank! Gruß

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  86. Hallo Herr Popper,
    Sie haben es wahrscheinlich schon hunderte male beantwortet...
    Ich habe mir, im Februar 2013, ein Motorrad gekauft für 4.000 €. Ich möchte jetzt Meister-Bafög beantragen da ich ab Dezember meinen Wirtschaftsfachwirt mache. Muss ich mein Motorrad als vermögen angeben und wenn ja muss ich gegebenenfalls mit einer kürzung meines Bafög´s rechnen? Kann ich das Motorrad nicht vor Antragsstellung auf meinen Vater überschreiben.
    Ich habe den Kaufvertrag unterschrieben, mir 2.00€ von der Bank zur Finanzierung aufgenommen (die aber im September zurück bezahlt sind), ich stehe im Fahrzeugschein/brief und ich trage auch die Versicherung.
    ich bin recht hilflos, weil man überall etwas anderes liest oder hört und einem oft die Ansprechpartner gar keine Auskunft geben können.

    Vielen Dank!

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    1. Meister-BAföG ist eine andere Baustelle und im AFBG geregelt. Das Schonvermögen ist dort viel höher als beim "normalen" BAföG und liegt bei 35.800 Euro (§ 17a AFBG). Da sollte das Motorrad kein Problem sein...

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  87. Sehr geehrter Herr Popper,

    ich hätte auch eine Frage bzgl. PKW und BaFöG. Der Kaufvertrag vom Auto wurde von meinem Vater unterschrieben und auch von ihm bezahlt und er _stand_ auch im Fahrzeugbrief. Das ist nun einige Monate her. Seit ein paar Wochen ist das Auto nun auf mich zugelassen und ich habe auch die Papiere.

    Ich habe nun das Auto im Antrag angegeben, da ich doch nun der Eigentümer bin? Es wird nun eine Kopie des Kaufvertrag und Zulassungsbescheid verlangt. Im Kaufvertrag habe ich ja aber nicht unterschrieben. Wird da noch näher drauf eingegangen vom Bafög Amt? Oder reicht es wenn ich einfach die Dokumente hinschicke, die sie haben wollen?

    Vielen Dank!

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    1. Das Auto gehört Ihnen, weil Ihr Vater es Ihnen geschenkt hat. Mit Eintragung im Fahrzeugbrief sind Sie Eigentümer geworden. Geschah das vor dem Bafögantrag zählt das Auto zum Vermögen, danach (noch) nicht, sondern erst beim folgenden Bafögantrag (=Stichtagsprinzip).

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  88. Hallo Herr Popper,
    Ich habe im April Bafög beantragt und auch bewilligt bekommen. Zu diesem Zeitpunkt besaß ich noch kein Auto. Im Juni habe ich dann ein Auto bekommen, das ich zur Hälfte selbst gezahlt und zu Hälfte geschenkt bekommen habe. Muss ich das Bafögamt nun davon in Kenntnis setzen oder reicht es, wenn ich es im nächsten Folgeantrag angebe?
    Liebe Grüße
    Anna

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    1. Das Auto interessiert das Bafögamt erst beim folgenden Antrag für den nächste Bewilligungszeitraum. Es ist immer das zum Zeitpunkt der Antragstellung vorhandene Vermögen maßgeblich (Stichtagsprinzip). Änderungen im Vermögen, die nach der Antragstellung erfolgen, sind unbeachtlich.

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  89. Hallo Herr Popper,

    ich bekomme zur Zeit Bafög und besitze ein eigenes Auto. Ich habe den Wert meines KFZ in einem Autohaus ermitteln lassen. Dieses ergab, dass mein Auto ca. 4600 € wert ist. Das Bafög-Amt nimmt allerdings DAt als Grundlage und rechnet mir einen Betrag von 6300 € an.
    Habe ich Chancen, dass das Bafög-Amt die Wertermittlung des Autohauses akzeptiert?

    Vielen Danke
    Anna-Lena

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    1. Das ist nur dann der Fall, wenn Sie diese erhebliche Abweichung plausibel machen können, etwa wenn Ihr Fahrzeug Beschädigungen aufweist, etwa infolge eines Unfalls. Es wäre interessant, die Handelsspanne des Händlers zu erfragen. Möglicherweise ist diese unangemessen hoch und demzufolge der mitgeteilte Ankaufspreis zu niedrig.

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    2. Ich habe das Auto bereits als Unfallwagen gekauft. Der Schaden wurde zwar behoben, aber evtl. ist dadurch der niedrige Preis zu begründen.

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    3. Das könnte durchaus den niedrigeren erzielbaren Verkaufspreis erklären.

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    4. Ich bin in einer ähnlichen Situation und möchte gerne wissen wie es dir ergangen ist. Kannst du mir deine Erfahrung via dario.miccocio@web.de mitteilen?

      Vielen Dank im Voraus

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  90. Hallo Herr Popper,
    mein Auto hat einen Wert von ca. 1000 €. Ich tauche sowohl im Kaufvertrag, als auch in der Zulassung als Halter auf. Die Versicherung läuft über meine Mutter.
    Nur damit ich es richtig verstanden habe: Bekomme ich Bafög oder nicht? & wenn ja wird mir anteilig etwas abgezogen?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe!

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    1. Das Auto gehört danach wohl Ihnen. Sie dürfen allerdings Vermögenswerte bis zu einem Betrag von 5.200 Euro anrechnungsfrei besitzen. Solange Ihr übriges Vermögen also 4.200 Euro nicht übersteigt, wird Ihnen für das Auto nichts vom Bedarf abgezogen.

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  91. Hallo,
    also mein Vater hat letztes Jahr ein Auto gekauft (Kaufvertrag hat er unterschrieben), ich habe es über meinen Namen zugelassen und versichert. Nun jetzt werde ich die BOS besuchen und möchte bafög beantragen. Das Auto wurde auf meinen Vater wieder umgeschrieben vor 2 Wochen. Ist das rechtsmissbräuchliche vermögensübertragung? Zählt das jetzt zu meinem Vermögen, mein Vater steht im Kaufvertrag und in die Kfz - Papiere. Mit dem Auto würde mein Vermögen den Freibetrag überziehen.

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    1. Falls Ihnen das Fahrzeug geschenkt wurde, wäre es rechtsmissbräuchlich, das Auto kurz vor Antragstellung Ihrerseits an den Vater "zurück" zu schenken. Möglicherweise hat er Ihnen das Auto aber auch nur auf Zeit geliehen. Das müssen Sie ihn aber schon selbst fragen.

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    2. Wie lange soll ich warten bis ich den Antrag stelle, sodass es nicht mehr als rechtsmissbräuchlich gilt?

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    3. Zeitablauf kann den Rechtsmissbrauch leider nicht heilen. Aber fragen Sie doch bitte Ihren Vater, ob er Ihnen das Auto nur geliehen hat. Das Bafögamt fragt in Formblatt 1 nach dem zum Zeitpunkt der Antragstellung vorhandenen Vermögen, wozu das eigene Auto zählt.
      Gerne stehe ich aber auch für eine persönliche Beratung zur Verfügung falls noch Fragen offen geblieben sein sollten.

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    4. Mein Vater hat mir das Auto nur geliehen, soll er das irgendwie bescheinigen? Er hat das Auto auch gekauft und sein Name steht auch im Kaufvertrag

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    5. Eine indivduelle Rechtsberatung ist auf diesem Forum nicht möglich. Sie können mich aber gerne anrufen, wenn Sie einen konkreten Rat haben möchten.
      Grundsätzlich gilt: In Formblatt 1 des Bafögantrages werden Angaben zu Ihrem Eigentum/ Vermögen verlangt, nicht aber zu dem Eigentum/ Vermögen der Eltern.

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  92. Hallo Herr Popper,

    Mein Wagen ist laut Dat.de mehr wehr als eigentlich.
    er hat nähmlich ein paar tiefe kratzer die den verkaufswert erheblich drücken.
    Kann ich dem Bafögamt einen Presivorschlags von einem Händler vorlegen?
    MfG
    Anonym

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    1. Sicher können Sie das tun mit dem Hinweis, dass unreparierte Schäden am Fahrzeug vorhanden sind, die dessen Wert erheblich mindern.

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  93. Guten tag Herr Popper,

    meine Frage ist, ob ein Fahrzeug im Wert von 8000€ Anrechnungpflichtig ist, wenn ich der Versicherungsnehmer bin, aber im Fahrzeugschein miene Frau und ich stehe und beide den Fahrzeug nutzen.

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    1. Rechtlich gehört das Auto Ihnen beiden gemeinsam. Es ist Ihnen daher hälftig anzurechnen, also mit 4.000 Euro. Der Freibetrag vom Vermögen beträgt für Sie aber 7.000 Euro (5.200 Euro + 1.800 Euro für Ihre Frau).
      Neben dem Auto könnten Sie also noch bis zu 3.000 Euro anrechnungsfreies Vermögen haben.

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    2. Ganz schön vielen Dank für die Hilfe.

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  94. Guten Tag Herr Popper,

    ich habe kurz eine Frage: Ich fange dieses Semester mit dem Studium an der Goethe Universität in Frankfurt (Hessen) an und möchte hierzu Bafög beantragen.

    Zu dem KFZ:
    - den Kaufvertrag hat mein Vater unterschrieben
    - er hat für das Auto (damals 4600€) gezahlt
    - ich bin im Fahrzeugbrief und im Fahrzeugschein eingetragen
    - Fahrzeugbrief liegt jedoch bei meinem Vater
    - die Versicherung läuft über meinen Vater und er bezahlt diese auch
    - die KFZ-Steuer wird jedoch von meinem Konto abgebucht
    Muss ich das KFZ nun im Antrag angeben? Bin ich, oder ist mein Vater Eigentümer laut den obrigen Angaben? Wenn ich doch als Eigentümer gelte, der Zeitwert aber den Grenzwert von ??? (wieviel waren das nochmal?) nicht überschreitet, ist es für mich dann unproblematisch, das Auto anzugeben?

    Vielen Dank schonmal Herr Popper!

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    1. Sieht danach aus als hätter Ihr Vater Ihnen das Auto geschenkt. Als Mieter zahlt man üblicherweise die KFZ-Versicherung selbst.
      Also müssen Sie das Auto angeben. Allerdings dürfen Sie bis zu 5.200 Euro haben und der Zeitwert des Autos dürfte geringer sein (< 4.600 Euro).

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  95. Hallo Herr Popper,

    auch bei mir ergibt sich aktuell eine Problematik bezüglich eines KFZ.

    Mein Freund musste vor etwa einem Monat ein neues Auto kaufen, da das alte defekt war. Hierbei handelte es sich um einen Neuwagen im Wert von 26000 Euro. Problem an der Sache ist, dass er aufgrund seiner kroatischen Staatsbürgerschaft nur einen Reisepass bestitz, welcher sich aufgrund einer geplanten, beruflichen Auslandsmontage nicht hier befand, da ein Visum beantragt wurde. Dementsprechend wurde der Kaufvertrag für das neue Auto auf meinen Namen ausgestellt sowie auf meinen Namen zugelassen. Allerdings hat mein Freund die gesammte Summe bar bezahlt, da ich als Auszubildene nie soviel Geld besessen habe.

    Nun wollte ich fragen, wie ich trotzdem Bafög bekommen kann, da das Auto laut den papieren ja mir gehört, er mir das auto aber keinesfalls geschenkt hat, sondern nur wegen abwesendheit seines Passes auf mich läuft. Muss ich nämlich den Betrag von 26000 euro angeben, bezweifle ich, dass ich auch nur einen Cent bafög bekommen und das wo ich darauf angewiesen bin, da ich nicht mehr bei meinen eltern wohne.

    Über eine schnelle Rückmeldung würde ich mich freuen
    MfG Tamara D.

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    1. Ihr Fall ist grundsätzlich nicht geeignet um ihn in diesem Forum zu erörtern. Bitte melden Sie sich telefonisch bei mir.
      Vorab eine Frage: Wurde das Auto inzwischen auf Ihren Freund umgeschrieben? Möglicherweise könnte ein Darlehen in Bertracht zu ziehen sein.

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    2. Guten Tag Herr Popper,

      muss ich das Auto im Antrag angeben?

      - Kaufvertrag vom Vater unterschrieben
      - Auto vom Vater bezahlt
      - Vater ist im Besitz des Fahrzeugbriefes, da er die letztliche Verfügungsgewalt über das KFZ ausüben will und einem Eigentumsübergang durch Gebrauch somit widerspricht
      - Versicherung läuft auf meinen Namen, der Vater zahlt diese Versicherung jedoch
      - im Fahrzeugschein wurde ich eingetragen

      Mit freundlichen Grüßen und ein schönes Wochenende.

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  96. Hallo herr popper,

    ich würde dem nächste elternunabhängiges Bafög beantragen

    Das Auto hat einein Zeitwert von 1200 euro...
    muss ich das Auto ale Eigenvermögen im Antrag angeben bin sehr verzweifelt?

    -Kaufvertrag vom Vater unterschrieben
    - Auto vom Vater bezahlt
    - Versicherung läuft auf meinen Namen, der Vater zahlt diese Versicherung jedoch
    - im Fahrzeugschein wurde ich eingetragen
    - mein Vater kann zu jeder Zeit mein Auto verkaufen da es ja von ihm bezahlt wird


    Mein Vater meint das ich das nicht angeben muss,weil das auto ja von ihm bezahlt wird und eigentlich ihm gehört..

    Mit freundlichen Grüßen

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    1. Der Anschein spricht dafür, dass Ihr Vater Ihnen das Auto geschenkt hat. Also sollten Sie es dem Bafögamt melden. Bei einem Fahrzeugwert von 1.200 Euro haben Sie nichts zu befürchten, weil Sie bis zu 5.200 Euro haben dürfen. Sollten Sie mit dem Auto darüber liegen wird allerdings entsprechend angerechnet.

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  97. Lieber Herr Popper,
    ich habe eine Frage bezüglich meines Bafögs.
    Ich fahre einen Golf der ca. 6.000 Euro wert ist.
    Halter ist mein Vater auch die Steuer wird von ihm bezahlt.
    Versicherung übernimmt ein anderer.
    Ich bin als Fahrer eingetragen.
    Muss ich im Bafögantrag angeben dass ich ein Fahrzeug besitze?
    Ich habe ihm beim Fahrzeugkauf 5000 Euro zum eigentlichen Preis hinzugegeben.
    Habe ich nun etwas zu befürchten?

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    1. Mir ist nicht ganz klar, wo Sie als "Fahrer" eingetragen sind... An sich werden bloß der "Halter" und der "Eigentümer" eingetragen und nicht etwa der bzw. die Fahrer.
      Falls Ihnen das Auto rechtlich gehört (=Eigentum) müssen Sie es dem Bafögamt mitteilen. Falls nicht, könnte sich ihre Beteiligung mit 5.000 Euro am Kaufpreis als rechtsmissbräuchlich erweisen. Da Sie also in jedem Fall eine Anrechnung "befürchten" müssen, falls Ihr Gesamtvermögen zzgl. Auto bzw. 5.000 Euro den Freibetrag übersteigt, rate ich Ihnen in diesem Fall sofort Kontakt mit mir aufzunehmen und mir den Vorgang zur rechtlichen Prüfung zu überlassen.

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  98. Sehr geehrter Herr Popper,

    zunächst vielen Dank für Ihre schnelle Hilfe hier.
    Folgender Sachverhalt liegt bei mir vor: Ich habe einen PKW (Zeitwert um die 5000 Euro) Ende letzten Jahres auf meinen Vater überschreiben lassen, damit keine Anrechnung mehr für das Bafög erfolgt. Mein sonstiges Vermögen liegt bei ca. 800 Euro. Ich habe dem Amt eine Kopie der Umschreibung geschickt, um den Wechsel des Besitzers nachzuweisen, nun will es einen Kaufvertrag sehen, den es natürlich nicht gibt. Was tun? Wäre es möglich im Nachhinein einen Vertrag aufzusetzen (da ich zur Zeit der Ummeldung sowieso nicht im Land war) mir einen Kaufpreis auszahlen zu lassen, der so hoch liegt, dass die 5200 Euro insgesamt nicht überschritten werden und Fall erledigt?

    Vielen Dank nochmal.

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    1. Falls das Auto 5.000 Euro wert war als Sie es an ihren Vater veräußerten, werden Sie sich fragen lassen müssen, weshalb Sie es unter Wert verkauft haben. Das Bafögamt könnte das Geschäft aus diesem Grund als rechtsmissbräuchlich ansehen.
      Daher sollten Sie vielleicht auch noch andere Gestaltungsmöglichkeiten in Betracht ziehen. Hierzu können Sie mich gerne zu den üblichen Bürozeiten konsultieren.

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  99. Sehr geehrter Herr Popper,

    in den nächsten Monaten starte ich mit dem Studium und würde daher auch BAföG beantrage.
    Allerdings liegt bei mir folgender Sachverhalt vor:
    Mein Eigenvermögen (Bankguthaben) ist mittlerweile zurückgegangen, auf ca. 3.500,- EUR.
    Zudem habe ich noch einen PKW, bei dem ich Halter und Versicherungsnehmer bin.
    Das Auto wird einen Zeitwert lt. Schwacke oder DAT bei ca. 8.000,- bis 9.000,- EUR haben.
    Wenn ich das richtig gelesen habe, könnte ich aber auch ein Gutachten einer Werkstatt angeben, die den Zeitwert aufgrund eines Rehschaden vor ca.1 Jahr reduzieren würde.

    Jetzt zu meinen Fragen:
    Kann man wirklich ein Gutachten der Werkstatt einreichen?
    Ist es noch sinnvoll das Auto umzumelden bzw. an die Eltern/Geschwister verkaufen?
    Was passiert, wenn das BAföG-Amt hinter einen Betrug kommt?

    Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich bereits im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen

    M.L.

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    1. Der unbehobene Unfallschaden am PKW ist natürlich wertmindernd zu berücksichtigen. Ein Händlerangebot sollte dazu ausreichen. Sie können das Auto verkaufen, allerdings muss der Kaufpreis angemessen sein, andernfalls wäre die Übertragung des Autos rechtsmissbräuchlich.
      Bei einem Betrug wird zu Unrecht geleistete Ausbildungsförderung zurückgefordert und ein Strafverfahren in die Wege geleitet. Im Einzelnen verweise ich dazu auf mein BAföG-Praxishandbuch, welches Sie hier kaufen können.

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  100. Sehr geehrter Herr Popper,

    mein Fall ist der folgende:
    ich bin halter eines KFZ mit dem Zeitwert von ca. 10.000 Euro, es wurde aus einem Darlehen von meinen Großeltern von 6000 Euro (zurzeit noch 1.800 offen) und ca. 1000 Euro von meinen Eltern mitfinanziert. Die Versicherung läuft über meine Eltern.
    Da ich nun wieder in Ausbildungsnähe gezogen bin und mir das Auto als Schüler nicht mehr leisten kann wollte ich es auf meine Eltern umschreiben.
    Inwiefern muss ich das im Bafög angeben, bzw. was muss ich berücksichtigen?

    Vielen Dank im Vorraus.

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    1. Rechtlich gehört das Auto Ihnen. Die Schulden aus den Darlehen sind von Ihrem Vermögen abzuziehen. Das "Umschreiben" auf die Eltern hilft Ihnen nicht, falls es irgendwann entdeckt wird, weil es einer Schenkung gleichkommt, die rechtsmissbräuchlich wäre.
      Sie könnten das Auto Ihren Eltern verkaufen, wobei der Kaufpreis dem Zeitwert entsprechen müsste und danach das Geld bis zum Schonbetrag vor Antragstellung nachweisbar ausgeben.

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  101. Hallo Herr Popper,

    ich habe folgendes Problem.
    Ich bekomme Bafög, jetzt haben meine Eltern mir auch Finanzierung ein Auto genommen. Ohne Anzahlung. Ich unterschreibe den Kaufvertrag und bin damit die Besitzerin des PKW. Allerdings ist das ja eine Finanzierung und ich besitze das Auto ja nicht bis es abbezahlt ist. Ausserdem besteht die Möglichkeit das Auto auch nach zwei abzugeben, was ich auch wahrscheinlich tun werde. Das Auto hat einen Wert von 13.000 Euro.

    Meine Frage: wird mir das Auto als Vermögen
    angerechnet??? und dadurch Bafög abgezogen?

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    1. Es kommt darauf an, ob Ihnen das Fahrzeug gehört oder der Bank, wenn der Kauf unter Eigentumsvorbehalt erfolgt ist. Es kommt ferner darauf an, ob Sie oder die Eltern Kreditnehmer sind. Es können grundsätzlich nur eigene Schulden berücksichtigt werden, nicht solche der Eltern. Da es also rechtlich kompliziert ist, empfehle ich Ihnen hierzu eine persönliche Beratung einzuholen.

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  102. Hallo Herr Popper,

    wie verhält es sich wenn man das eigene KFZ (auf mich angemeldet) kurz vor der BAföG-Antragsstellung verkauft.

    Evtl. an meine Eltern und unter Schwacke. Gibt es dann Probleme oder ist dies rechtsmäßig, da mein Bar-Vermögen dadurch ja steigt?

    Vielen dank im Voraus.

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  103. Das ist kein Problem, solange Sie das Fahrzeug nicht deutlich unter Wert verkaufen oder verschenken. Das wäre nämlich rechtsmissbräuchlich. Sie sollten sich aber schon nach dem Schwacke-Wert richten.

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  104. Hallo Herr Popper,

    Ich möchte dieses Jahr im August auf das BKFH gehen und mein Fachabitur nachholen. Benötige dringend dazu Bafög, da ich sonst meine Miete und sonstigen ausgaben nicht bezahlen kann.

    Jetzt habe ich mir im Mai 2013 ein Auto für ~12.500 Euro gekauft wovon ich noch ca. 5500 Euro ab bezahlen muss. 2014 hat das Auto einen Hagelschaden erlitten und ich habe von meiner Versicherung 3000 Euro erhalten - der Hagelschaden wurde (noch)- nicht repariert. Zählt der Hagelschaden nun auch mit zur Wertminderung oder nicht?

    Desweiteren habe ich einen Bausparvertrag auf dem nun knapp 5000 Euro einbezahlt wurden, jegliche weitere Einzahlungen muss ich natürlich sofort unterbinden damit ich nicht über 5200 Euro komme. auf meinem Konto habe ich auch nochmal ca. 3500 Euro, die würde ich jedoch Ausgeben für Studienmaterial wie z.B. einen Laptop usw..

    Wie sieht es nun aus wegen meinem Auto? Habe ich irgendwie Chancen auf Bafög? Zählt das mit zum Eigenkapital, da der Wert ja mit Hagelschaden unter 7000 Euro liegen dürfe?

    Ich bedanke mich recht herzlich für Ihre Hilfe.

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    1. Sicherlich mindert der unreparierte Hagelschaden den Wert des Autos, allerdings haben Sie als Kompensation dafür 3.000 Euro erhalten. Es steht Ihnen offen bis zur Antragstellung Ihr Vermögen bis zur Freigrenze nachweislich zu verbrauchen. Dabei müssen Sie sich aber den (Zeit-)Wert des beschädigten Autos anrechnen lassen.
      Gerne stehe ich Ihnen für eine detaillierte, persönliche und diskrete Beratung ausserhalb dieses Forums zur Verfügung.

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  105. Sehr geehrter Herr Popper,

    bei mir liegt folgender Fall vor.
    Ich bekomme seit einer Weile Bafög und ich möchte mir im Frühling ein Auto kaufen. Der Kauf des Autos wird auf eine Finazierung (Ratenzahlung) laufen. Die Finanzierung/Versicherung und der Kaufvertrag wird auf meinem Vater laufen. Der Wagen wird von mir gefahren, da mein Vater keinen Führerschein hat.
    Muss ich das Auto als Vermögen im Bafögantrag angeben?

    Vielen Dank im voraus!

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    1. Eigentlich kauft Ihr Vater das Auto, was kein Problem ist solange er es Ihnen nicht schenken wird. Achten Sie deshalb darauf, dass Ihr Vater im Fahrzeugbrief eingetragen wird (Teil II). Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne am Telefon zur Verfügung.

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    2. Vielen Dank Herr Popper für Ihre Antwort!
      Welche Auswirkungen gäbe es auf mein Bafög-Gehalt, wenn ich das Auto auch auf mich versichere, aber mein Vater das Auto kauft und als Fahrzeughalter drin steht?

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    3. Solange Ihr Vater im Brief eingetragen ist, sollte es keine Probleme geben.

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    4. Vielen Dank Herr Popper!

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  106. Guten Tag Herr Popper,

    ich habe vor ca in einem Jahr Bafög zu beantragen.Vorab möchte ich mich schonmal informieren wie es mit dem Kfz aussieht. Momentan besitze ich ein KFZ mit dem
    momentanen Schwacke Wert von 7900.
    Ist es möglich das Fahrzeug auf meine Schwester zu übertragen?
    Damit sie Eigentümer ist und ich Halter und Versicherungsnehmer. Und wenn welche Formen sind zulässig ( Verkauf, Übertragung, Schenkung).

    Vielen Dank schonmal im Vorraus!

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    1. Das Verschenken oder Verkaufen unter Wert sind rechtsmissbräuchlich. Es ist aber zulässig das Auto zum tatsächlichen Wert zu verkaufen. Allerdings müssten Sie dann nachweisen können, dass Sie den aus dem Verkauf erhaltenen Geldbetrag bis zum Bafögantrag verbraucht haben.

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  107. Sehr geehrter Herr Popper,

    Ich beziehe seit letztem Semester Bafög und fahre ein Auto, das über meine Mutter angemeldet und versichert ist.
    Dieses soll nun verkauft werden und ersetzt werden (Preis des neuen Fahrzeugs 5500€, Wert laut Schwacke ca. 5800€).
    Hierfür würden mir meine Eltern den vollen Kaufpreis leihen.
    Die Versicherung des neuen Autos soll auf meinen Namen laufen, idealer Weise auch die Zulassung. Den Kaufvertrag unterschreibt allerdings meine Mutter, die das Fahrzeug ja erst einmal bezahlt.
    Bleibt das neue Fahrzeug anrechnungsfrei, wenn ich eine Art Darlehensvertrag mit meinen Eltern eingehe, oder zählt nur der Wert des Fahrzeugs?
    Ich hoffe, meine Darstellung war halbwegs verständlich.
    MfG und danke im Voraus.

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  108. Wichtig ist, wem das bisherige Fahrzeug gehört. Falls Ihre Mutter das neue Auto erwirbt und im Brief eingetragen wird, ist sie Eigentümerin. Wozu also das Darlehen?

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  109. Sehr geehrter Herr Popper,

    ich beziehe seit drei Jahren Ausbildungsförderung. Ich habe
    beim Ausfüllen des Antrages für den kommenden Bewilligunszeitraum ein Auto mit aktuellem Zeitwert von 1.500,- € angegeben, in dessen Fahrzeugbrief und -schein
    mein Name eingetragen ist. Mir gehört dieses Fahrzeug seit
    2010. Ich habe in den letzten Anträgen auf Ausbildungsförderung das Auto allerdings nicht angegeben, weil das Auto über meine Mutter versichert war (jetzt auf mich) und ich so
    in den Trugschluss lief, das Auto nicht angeben zu müssen,
    da es ja als Zweitwagen meiner Mutter gelte...
    Nun würde ich das Auto gerne im Antrag aufführen, befürchte jedoch, dass das Amt bemerkt, dass ich Dasselbe
    in den letzten Jahren nicht gemeldet habe, denn im Fahrzeugschein wie -brief befindet sich ja das Datum, an dem mein Name eingetragen worden ist.
    Können Sie mir einen Rat geben und mir schreiben, welche
    Konsequenzen es hätte, wenn das frühere Nicht-Anmelden bemerkt würde? Muss dem Amt eine Kopie des KFZ-Scheins oder -Briefes überreicht werden? Kann das Amt bei der zuständigen KFZ-Stelle Auskünfte einfordern?

    Ich danke Ihnen vorab für die Beratung!
    Freundliche Grüße

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    1. Wenn Ihr gesamtes Vermögen einschließlich Auto die Freigrenze von 5.200 Euro nicht übersteigt, hat es keine Konsequenzen.

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    2. Sehr geehrter Herr Popper,

      danke für die schnelle Antwort!
      Ich bin beruhigt, weil der Freibetrag nicht überschritten wird.
      Ist es also empfehlenswert, den Wagen - trotz des Versäumens in den letzten Jahren - im aktuellen Antrag anzugeben und die vorigen Jahre offenzulegen?

      Danke! Freundliche Grüße

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    3. Ja, dazu sind Sie rechtlich verpflichtet.

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  110. Sehr geehrter Herr Popper,

    ich möchte mein Auto (Zeitwert bei dat.de sind ca. 7000€) an meinen Vater verkaufen bevor ich bafög beantrage. Wäre es realistisch dies zu einem Preis von 5000€ an ihn zu verkaufen? Da ich grade einen Umzug hinter mir habe, würde ich die 5000€ sinnvoll ausgeben.
    Muss ich das Auto auch auf meinen Vater ummelden lassen? Und wenn ja, ist es schlimm wenn die Versicherung+Steuern weiterhin von meinem Konto abgehen?

    Danke im Voraus!
    Freundliche Grüße

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    1. Der Verkauf kann nur zum Zeitwert anerkannt werden. Ein Verkauf unter Wert dürfte rechtsmissbräuchlich sein. Der Käufer muss im Fahrzeugbrief eingetragen werden. Sie können aber Halter des Autos bleiben.

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  111. Hallo,

    ich habe ein Auto was ca. 7000€ wert ist. Ich würde Mitte September BaföG beantragen, da ich im Oktober anfange zu studieren. Da ich den Wagen eh nicht unterhalten kann und ein Semesterticket habe, würde ich den Wagen der auf mich versichert und angemeldet ist und auch im Kaufvertrag stehe ich, an meinen Vater abtreten und im Fahrzeugbrief eintragen lassen. Diesen Monat noch. Würde es wahrscheinlich trotzdem zu meinem Vermögen zählen bzw. gibt es Ärger wenn ich den Wagen nicht als Vermögen aufführe?!

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    1. Ihr Vorhaben ist jedenfalls rechtsmissbräuchlich, da Sie Ihr Auto ohne Gegenleistung an Ihren Vater übertragen. Wenn das Bafögamt davon erfahren sollte, werden Ihnen die 7.000 Euro abzüglich Freibetrag angerechnet, was monatlich 150 Euro Abzug entsprechen dürfte. Das Verschweigen der Übertragung wäre strafbar, sofern Sie erwischt werden.

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  112. Hallo Herr Popper,

    ich finde es super, wie viel Zeit Sie sich nehmen, die Fragen zu beantworten.

    Ich bin Berufsanfänger und benötige für meine Arbeit ein Auto, das ich mir jetzt für ca 15000 € gekauft habe. Ich stehe als Käufer im Kaufvertrag.

    Meine Freundin studiert und erhält elternunabhängiges Bafög. Sie könnte eine günstigere Versicherung durch Übertragung eines Vertrages von Ihren Eltern auf Sie erhalten. Deshalb ist der Plan, dass die Versicherung auf Ihren Namen läuft.

    Ich bin Eigentümer und Hauptnutzer des Autos, meine Freundin kann das Auto aber natürlich mitbenutzen.

    Hat diese Konstellation Auswirkungen auf das Bafög? Benötigt das Bafög-Amt weitere Unterlagen?

    Vielen Dank für Ihre Antwort!

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    1. Das ist kein Problem, solange Ihre Freundin nur im Fahrzeugschein eingetragen wird (Zulassungsbescheinigung Teil 1) und Sie im Fahrzeugbrief (Teil 2) eingetragen sind.

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  113. Hallo Herr Popper.

    Hatte mir 2014 für 20000€ ein Auto gekauft.
    Heutiger Zeitwert beträgt 12900€. Davon hat meine Freundin 4800€ Investiert und ich denn Rest. Rein Theoretisch gesehen habe ich 60% Anteil und Sie 40%. Wie Erkläre ich dem Amt das ich beim Autowert nur 60 % Vermögensbeteiligung habe. Würde es was Nützen da Sie einen Weiten Arbeitsweg hat und das KFZ ein Diesel ist Sie als Besitzer einzutragen?
    Ich habe noch einen Zweitwagen Zeitwert 500€ denn würde ich als Besitzer lassen.Da ich nur Kurzstrecken fahre ( Arbeitsweg).Im August bzw. September würde ich dann meinen Bafög Antrag stellen. Vielen Dank Gruß

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    1. Das Auto gehört Ihnen anscheinend gemeinsam, im Zweifel zu gleichen Teilen. Allerdings kommt es immer auf die getroffenen Abreden an und darauf, was bei Anschaffung des Fahrzeugs vereinbart wurde und wofür die Ihre Freundin bezahlt hat. Gerne können Sie mich anrufen um die Frage ausführlich zu besprechen.

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  114. Sehr geehrter Herr Popper, ich werde im Oktober eine Ausbildung beginnen, wir sind eine Familie mit 2 kleine Kinder, also insgesammt 4 Familienmitglieder. Im November letztes Jahr haben wir, ich und mein Mann unser Auto etwa 6000 Euro Wert abgegeben und ein Neues durch Darlehen in Raten gekauft. Ich zahle fur dieses Auto monatlich 280 Euro 8 Jahre ab Dezember 2015 fur die Bank. Zusage fur die Ausbildung habe ich im Februar erhalten. Wir haben per Familienmitglied kein anderes Vermogen, kein Cent. Irgendeine Hilfe brauchen wir damit ich die Ausbildung machen kann, soll es Bafog, Kinderzuschlag oder Wohngeld sein weil unser Einkommen wird sehr klein sein. Was ist in diese Situation zu tun wenn sagen wir mal das Autowert etwa 25000 Euro ist aber wir 4 kein anderes Vermogen haben. Lieben herzlichen Dank fur die Antwort.

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    1. Zunächst einmal müsste festgestellt werden, wer Eigentümer des Autos ist. Denn das Vermögen des Ehegatten ist nicht relevant bei der Ermittlung der Höhe der Ausbildungsförderung. Zudem steht dem Fahrzeugwert das Finanzierungsdarlehen vermögensmindernd gegenüber.

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  115. Sehr geehrter Herr Popper,
    mein Mann würde gern ab Oktober diesen Jahres ein Studium beginnen.
    Wir haben einen 10 Monate alten Sohn und ich bin momentan noch in Elternzeit, gehe ab August aber wieder auf 450 €-Basis arbeiten.
    Wir wohnen in einer Wohnung meiner Eltern und zahlen dort nur die Nebenkosten in Höhe von ca. 200 € monatlich.
    Unser größtes Problem ist unser Auto, das wir im April 2015 gekauft haben und dummerweise auf meinen Mann angemeldet ist, sprich Kaufvertrag und Fahrzeugbrief laufen auf ihn. Ich schätze, dass das Auto mindestens noch einen Wert von 10000€ hat.
    Ich selbst besitze kein Fahrzeug. Ist es möglich, das Auto auf mich umzuschreiben, mit der Begründung, dass ich mit Beruf und Kind auf ein Auto angewiesen bin? Mein Mann würde von Oktober an mit der Bahn unterwegs sein.

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    1. Im Kern geht es doch darum, ob das Auto Ihnen tatsächlich gemeinsam gehört und von wem der Kaufpreis bezahlt worden ist. Ich empfehle Ihnen sich mit mir zum Zweck einer Einzelfallberatung in Verbindung zu setzen.

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  116. Sehr geehrter Herr Popper!

    Wenn ich im laufenden BWZ ein Auto kaufe und auf mich versichere, muss ich es dann sofort beim Bafög Amt melden oder gebe ich das dann erst im darauf folgenden BWZ als mein Vermögen an?

    Mit freundlichen Grüßen

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    1. Das Auto müssen Sie erst im nächsten Antrag angeben. Sie sollten aber auch erklären können, woher Sie das Geld dafür genommen haben.

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  117. Sehr geehrter Herr Popper,

    ich wollte mir die Woche ein Auto im Wert von 24.000 EUR kaufen und den Kaufvertrag selber unterschreiben. Das Auto würde ich aber auf meine Eltern anmelden und nur die monatlichen Betrag an das Autohaus überweisen ist dies so möglich oder müssen meine Eltern diesen Kaufvertrag unterschreiben?

    Vielen Dank vorab

    Mit freundlichen Grüßen

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    1. Eigentümer des Autos ist grundsätzlich derjenige, der im Kaufvertrag genannt wird. Das Auto zählt mit dem Zeitwert zu ihrem Vermögen. Wenn Sie das Fahrzeug finanzieren ist die Darlehensverbindlichkeit im Zeitpunkt des Antrages vom übrigen Vermögen abzuziehen.
      Ich hoffe ich konnte ihnen damit helfen. Für eine Einzelfallberatung vereinbaren Sie bitte einen Termin.

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  118. Sehr geehrter Herr Popper,

    ich hatte leider einen Autounfall, sodass ich mein Auto verschrotten musste. Wie wirkt sich das auf mein Bafög aus und muss ich dies dem Bafögamt mitteilen?

    Mit freundlichen Grüßen

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    1. Nach dem Unfall ist der (Rest-)Wert des Fahrzeugs 0, falls Sie Schuld waren. Ansonsten der Schadensersatz (Zeitwert, Wiederbeschaffungswert usw.).

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  119. Sehr geehrter Herr Popper,
    ich habe bereits 2014 mein Studium beendet und währenddessen elternunabhängiges BAföG bezogen. Das Bafög-Amt möchte nun nachträglich Angaben von mir haben zu „meinem“ Pferd und Auto. Das Pferd gehört meiner Mutter (Eigentümerin seit über 20 Jahren) und das Auto meinem Vater (auch laut Kfz-Schein und -brief). Aus diesem Grund habe ich beides auch nicht beim BAföG-Amt angegeben. Sowohl Pferd als auch den Pkw habe ich während meines Studiums genutzt und dafür auch die Kosten getragen. Beim Pferd in Form von einer Beteiligung an der Stallmiete, beim Pkw durch Beteiligung an Steuer und Versicherung. Dies geht auch aus meinen Kontoauszügen hervor. Das BAföG-Amt rechnet Pferd und Pkw nun zu meinem Vermögen und folgt aufgrund meiner Kontoaufstellungen (Stallmiete & Pkw-Versicherung) meiner Angabe nicht, dass beides nicht mir gehört. Nun möchte das BAföG-Amt u.a. Nachweise zu Kaufvertrag und Marktwert sowohl für Pferd als auch Pkw für die Zeiträume während meines Studiums haben.
    Für mich stellt sich die Frage, bin ich in der Pflicht (Bringschuld) dies nachzuweisen? Meines Erachtens kann beides nicht zu meinem Vermögen gezählt werden - Ich hätte ja schlecht während meines Studiums das Pferd meiner Mutter und Pkw meines Vaters verkaufen können, wenn ich nicht Eigentümer bin. Zum anderen kann ich schlecht den Marktwert eines Pferdes von vor 5 Jahren nachweisen?!
    Was kann ich nun tun bzw. zu was bin ich verpflichtet? Und habe ich damit falsch gehandelt, dass ich beides nicht angegeben habe?

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    1. Prinzipiell haben Sie was das Auto angeht recht. Normalerweise akzeptiert das Bafögamt den Fahrzeugbrief als Nachweis der Eigentümerschaft. Wenn es den Kaufvertrag noch gibt, empfehle ich ihn vorzulegen, wenn ihr Vater darin als Käufer genannt wird.
      Für das Pferd gilt das gleiche; Sie sollten den Kaufvertrag vorlegen, den hoffentlich die Eltern abgeschlossen haben. Grundsätzlich sind Sie aber auch verpflichtet, den Zeitwert von Auto und Pferd nachzuweisen. Für das Auto gibt es die Listen nach DAT und Schwacke. Beim Pferd würde ich bei einem kundigen Pferdehändler nachfragen. Sollte das Amt am Ende eine Neuberechnung durchführen und BAföG zurückverlangen, würde ich Ihnen gerne helfen dagegen vorzugehen, wenn Sie das möchten.

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  120. Sehr geehrter Herr Popper,

    ich beende demnächst mein Studium mit einem Master-Abschluss. Dazu möchten mir meine Eltern ein Auto schenken, welches mich in Zukunft auch zur Arbeit bringen soll. Meine Freundin wird ebenfalls einen kleineren Betrag zum Erwerb des Autos beisteuern und das Fahrzeug mitbenutzen. Die letzte BAföG Zahlung erhalte ich für den Monat September. Der Zeitwert des Autos würde den Vermögensfreibetrag des BAföGs überschreiten. Das Auto könnte schon Ende August oder Anfang September gekauft werden. Der Kaufvertrag wird von einem meiner Elternteile geschlossen. Dem BAföG-Amt gegenüber bin ich mWn. verpflichtet Änderungen in meinem Vermögen unverzüglich mitzuteilen. Bedeutet dies, dass eine Zulassung auf mich und ein Eintragen meiner Person als Halter dazu führt, dass die Zahlung im September ausbleibt oder zurück gefordert werden würde?
    Dies würde den Zeitpunkt zwischen Erwerb des Autos und meinem ersten Gehalt unangenehm machen.

    Herzlichen Dank im Vorraus!

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    1. Der Wert des Vermögens wird immer zum Zeitpunkt der Antragstellung bestimmt. Änderungen im Vermögen nach Antragstellung sind daher unbeachtlich. Da Sie das Studium beenden und keinen neuen Bafögantrag stellen werden, müssen Sie sich also keine Sorgen machen.

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