Dienstag, 27. Juli 2010

Elternunabhängige Ausbildungsförderung und Vorausleistung



Elternunabhängige Förderung und Vorausleistung

Es ist allgemein bekannt, dass für die Ausbildungsförderung dem Grunde und der Höhe nach das Einkommen der Eltern maßgeblich ist. In Ausnahmefällen, welche das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ausdrücklich vorsieht, werden Auszubildende ohne Berücksichtigung des Elterneinkommens gefördert. Das eigene Einkommen und das Einkommen des Ehegatten finden stets Berücksichtigung. Neben den in § 11 Abs. 2a und § 11 Abs. 3 BAföG geregelten Fällen der vom Elterneinkommen unabhängigen Förderung dient auch das in § 36 und § 37 BAföG geregelte Vorausleistungsverfahren als Anspruchsgrundlage für Ausbildungsförderung, bei welcher das Einkommen der Eltern außer Betracht bleibt.

Fälle des § 11 BAföG

Danach wird Einkommen der Eltern nicht berücksichtigt bei Auszubildenden, die vor dem Studium erwerbstätig waren und für den Lebensunterhalt selbst sorgen konnten. Elternunabhängiges BAföG gibt es auch für den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife auf dem zweiten Bildungsweg. Elternunabhängig gefördert wird auch, wer bei Beginn der Ausbildung über 30 Jahre alt ist. Dies gilt darüber hinaus auch für Vollwaisen und solche Auszubildende, bei denen der Aufenthaltsort der Eltern unbekannt ist. Wird mit der Ausbildung erst nach Vollendung des 30. Lebensjahres begonnen so müssen zusätzlich die Voraussetzungen nach § 10 Abs. 3 BAföG vorliegen, da Ausbildungsförderung grundsätzlich nur bis zum Alter von 30 Jahren gewährt wird. Bei vorheriger Erwerbstätigkeit ist zu beachten, dass diese 5 Jahre ausgeübt wurde bzw. 3 Jahre nach vorangegangener dreijähriger Berufsausbildung. Wer vor Erwerbstätigkeit bereits ein Studium angefangen und abgebrochen hatte, kann trotzdem elternunabhängig gefördert werden. Dabei ist zu beachten, dass das erste Studium nach höchstens drei Semestern abgebrochen wurde (§ 7 Abs. 3 BAföG) und das Ausbildungsziel dabei vollständig aufgegeben worden ist. In diesem Fall des „doppelten Perspektivwechsels“ stellt die Rückkehr zum Ausbildungsziel Hochschulabschluss den Beginn eines neuen Ausbildungsabschnitts dar.


Hilfe beim Antrag auf elternunabhängige Vorausleistung

Elternunabhängige Förderung über das Vorausleistungsverfahren

Vorausleistung ist zunächst dafür gedacht Auszubildende zu Unterstützen, wenn die Eltern deren Unterhaltspflicht für die Ausbildung nicht erfüllen. Dementsprechend findet ein Anspruchsübergang statt, d.h. der bürgerlich-rechtliche Unterhaltsanspruch des Auszubildenden gegenüber dessen Eltern geht auf das Bafögamt über (§ 37 BAföG). Der Anspruch kann logischerweise aber nur dann auf das Amt übergehen, wenn auch tatsächlich ein bürgerlich-rechtlicher Unterhaltsanspruch des Auszubildenden gegenüber dessen Eltern besteht. Dieser Anspruch auf Volljährigenunterhalt richtet sich nach § 1610 Abs. 2 BGB und der hierzu ergangenen umfangreichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Danach handelt es sich beim Ausbildungsweg „Abitur-Lehre-Studium“ regelmäßig um eine einheitliche Ausbildung, für welche die Eltern Unterhalt leisten müssen. In anderen Fällen, beispielsweise beim Ausbildungsweg „Realschule-Lehre-Fachoberschule-Fachhochschule“ liegt nach Ansicht des Bundesgerichtshofes eine einheitliche Ausbildung nur dann vor, wenn der Studienentschluss schon bei Beginn der Lehre vorhanden war und geäußert, zumindest aber erkennbar angestrebt wurde (BGH FamRZ 2006, 1100; Fam RZ 1995, 416). Anhaltspunkte, die für das Vorliegen einer einheitlichen Ausbildung sprechen können insbesondere sein, wenn die Ausbildung mit den Eltern gemeinsam geplant wurde oder den Eltern bekannt war und sie nicht widersprochen haben oder vor dem Studium eine praktische Ausbildung aufgenommen wurde, die mit dem anschließenden Studium in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang steht. Die Bafögämter klären die Frage, ob die Eltern bereits eine angemessene Vorausbildung finanziert und die bürgerlich-rechtliche Unterhaltspflicht erfüllt haben durch Vorlage eines Fragebogens an die Eltern. Dort wird danach gefragt, ob und inwieweit die Eltern auf den Studienentschluss Einfluss genommen haben und ob den Eltern bekannt war, dass eine weitere Ausbildung geplant ist oder aufgenommen werden soll. Kommt man zu dem Ergebnis, dass die Eltern die Unterhaltspflicht nach § 1610 Abs. 2 BGB bereits erfüllt haben durch die Finanzierung einer angemessenen Vorausbildung, kann das Bafögamt nicht mehr auf die Eltern zurückgreifen. Der Auszubildende erhält in diesem Fall faktisch elternunabhängige Ausbildungsförderung. Anderenfalls, also wenn noch ein bürgerlich-rechtlicher Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern besteht, wird das Bafögamt den Unterhalt beim Familiengericht geltend machen. 
Es ist allgemein bekannt, dass für die Ausbildungsförderung dem Grunde und der Höhe nach das Einkommen der Eltern maßgeblich ist.
In Ausnahmefällen, welche das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ausdrücklich vorsieht, werden Auszubildende ohne Berücksichtigung des Elterneinkommens gefördert. Das eigene Einkommen und das Einkommen des Ehegatten finden stets Berücksichtigung.
Neben den in § 11 Abs. 2a und § 11 Abs. 3 BAföG geregelten Fällen der vom Elterneinkommen unabhängigen Förderung dient auch das in § 36 und § 37 BAföG geregelte Vorausleistungsverfahren als Anspruchsgrundlage für Ausbildungsförderung, bei welcher das Einkommen der Eltern außer Betracht bleibt.

Fälle des § 11 BAföG
Danach wird Einkommen der Eltern nicht berücksichtigt bei Auszubildenden, die vor dem Studium erwerbstätig waren und für den Lebensunterhalt selbst sorgen konnten. Elternunabhängiges BAföG gibt es auch für den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife auf dem zweiten Bildungsweg. Elternunabhängig gefördert wird auch, wer bei Beginn der Ausbildung über 30 Jahre alt ist. Dies gilt darüber hinaus auch für Vollwaisen und solche Auszubildende, bei denen der Aufenthaltsort der Eltern unbekannt ist. Wird mit der Ausbildung erst nach Vollendung des 30. Lebensjahres begonnen so müssen zusätzlich die Voraussetzungen nach § 10 Abs. 3 BAföG vorliegen, da Ausbildungsförderung grundsätzlich nur bis zum Alter von 30 Jahren gewährt wird. Bei vorheriger Erwerbstätigkeit ist zu beachten, dass diese 5 Jahre ausgeübt wurde bzw. 3 Jahre nach vorangegangener dreijähriger Berufsausbildung. Wer vor Erwerbstätigkeit bereits ein Studium angefangen und abgebrochen hatte, kann trotzdem elternunabhängig gefördert werden. Dabei ist zu beachten, dass das erste Studium nach höchstens drei Semestern abgebrochen wurde (§ 7 Abs. 3 BAföG) und das Ausbildungsziel dabei vollständig aufgegeben worden ist. In diesem Fall des „doppelten Perspektivwechsels“ stellt die Rückkehr zum Ausbildungsziel Hochschulabschluss den Beginn eines neuen Ausbildungsabschnitts dar.



Elternunabhängige Förderung über das Vorausleistungsverfahren
Vorausleistung ist zunächst dafür gedacht Auszubildende zu Unterstützen, wenn die Eltern deren Unterhaltspflicht für die Ausbildung nicht erfüllen. Dementsprechend findet ein Anspruchsübergang statt, d.h. der bürgerlich-rechtliche Unterhaltsanspruch des Auszubildenden gegenüber dessen Eltern geht auf das Bafögamt über (§ 37 BAföG). Der Anspruch kann logischerweise aber nur dann auf das Amt übergehen, wenn auch tatsächlich ein bürgerlich-rechtlicher Unterhaltsanspruch des Auszubildenden gegenüber dessen Eltern besteht. Dieser Anspruch auf Volljährigenunterhalt richtet sich nach § 1610 Abs. 2 BGB und der hierzu ergangenen umfangreichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Danach handelt es sich beim Ausbildungsweg „Abitur-Lehre-Studium“ regelmäßig um eine einheitliche Ausbildung, für welche die Eltern Unterhalt leisten müssen. In anderen Fällen, beispielsweise beim Ausbildungsweg „Realschule-Lehre-Fachoberschule-Fachhochschule“ liegt nach Ansicht des Bundesgerichtshofes eine einheitliche Ausbildung nur dann vor, wenn der Studienentschluss schon bei Beginn der Lehre vorhanden war und geäußert, zumindest aber erkennbar angestrebt wurde (BGH FamRZ 2006, 1100; Fam RZ 1995, 416). Anhaltspunkte, die für das Vorliegen einer einheitlichen Ausbildung sprechen können insbesondere sein, wenn die Ausbildung mit den Eltern gemeinsam geplant wurde oder den Eltern bekannt war und sie nicht widersprochen haben oder vor dem Studium eine praktische Ausbildung aufgenommen wurde, die mit dem anschließenden Studium in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang steht. Die Bafögämter klären die Frage, ob die Eltern bereits eine angemessene Vorausbildung finanziert und die bürgerlich-rechtliche Unterhaltspflicht erfüllt haben durch Vorlage eines Fragebogens an die Eltern. Dort wird danach gefragt, ob und inwieweit die Eltern auf den Studienentschluss Einfluss genommen haben und ob den Eltern bekannt war, dass eine weitere Ausbildung geplant ist oder aufgenommen werden soll. Kommt man zu dem Ergebnis, dass die Eltern die Unterhaltspflicht nach § 1610 Abs. 2 BGB bereits erfüllt haben durch die Finanzierung einer angemessenen Vorausbildung, kann das Bafögamt nicht mehr auf die Eltern zurückgreifen. Der Auszubildende erhält in diesem Fall faktisch elternunabhängige Ausbildungsförderung. Anderenfalls, also wenn noch ein bürgerlich-rechtlicher Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern besteht, wird das Bafögamt den Unterhalt beim Familiengericht geltend machen.

268 Kommentare:

  1. Hallo ich hätte da mal eine Frage, angenommen man stellt einen Vorausleistungsantrag und das BAföG - Amt kommt zu der Erkenntnis das die Eltern noch unterhaltspflichtig sind. Dann geht der Unterhaltsanspruch des Kindes auf das Amt über und es kann sich die Kosten von den Eltern einfordern (im schlimmsten Fall einklagen). Meine Frage ist jetzt, ab wann erlöscht dann der Unterhaltsanspruch für das Amt? Also z.B. wenn das Kind seinen Bachelor fertig gemacht hat müssten doch die Unterhaltsansprüche vom Amt erloschen sein oder nicht? Wie verhält es sich denn wenn das Kind im Anschluss ein Masterstudium beginnt? Solange das Kind dann keine Ansprüche an das BAföG – Amt stellt (im Masters ) hat doch das Amt auch keinen Grund, Geld von den Eltern zu fordern oder sehe ich das falsch? Oder geht der Unterhaltsanspruch erst verloren wenn Bachelor und Masterstudium beendet sind und das Kind eine Arbeit hat?

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.


    Viele Grüße

    AntwortenLöschen
  2. Das Amt macht Unterhaltsansprüche des Auszubildenden gegen die Eltern geltend, soweit diese übergegangen sind. Der Höhe nach ist der Anspruch gegen die Eltern auf die Höhe der vorausgeleisteten Ausbildungsförderung beschränkt. Mit dem Ende der Ausbildung endet der Anspruch auf Ausbildungsförderung.
    Ob die Eltern für das Masterstudium oder im Einzelfall für eine weitere Ausbildung aufkommen müssen, ist eine unterhaltsrechtliche Frage.

    AntwortenLöschen
  3. Hallo , ich habe dazu auch eine Frage. Mein Bruder ist 27 Jahre alt macht grad seine dritte Ausbildung ( zwei hat er vorher Abgebrochen) zwischendurch immer Arbeitslos. Zwischenzeitlich Ortswechsel nach Bayern und wieder zurück nach 2 Jahren nach Berlin. Nun zahlen meine Eltern seit drei JAhren seit dem er diese Ausbildung macht ,1 Jahr wiederholt, nächstes Jahr fertig, unterhalt für Ihn da er nur ca. 55 Euro BAFÖG erhält ( soll Krankenversicherung decken , die aber kostet sogar 77 Euro im MOnat), da meine Eltern angeblich zu viel verdienen nun sind sie aber Langsam nicht mehr gewillt Miete und alles zu Zahlen zumal wir der Überzeugung sind das Sie für Ihn gar icht Unterhaltspflichtig sind da es doch schon seine dritte Ausbildung ist auch wenn erdie ersten zwei Abgebrochen hat. Meine Frage wäre ob sie immer noch Unterhatspflichtig sind oder ob ihm nicht das Elternunabhängige BAFÖG darurch zusteht.
    Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar, ich hoffe es ist nicht zu sehr durcheinander alles.
    Viele Grüße

    AntwortenLöschen
  4. Zunächst bitte ich um Verständnis dafür, dass dieser Blog nicht dazu geeignet ist schwierige Rechtsfragen zu beantworten, bei denen es immer auf die besonderen Umstände des Einzelfalls ankommt, die ich naturgemäß nicht kenne und die in der Anfrage auch nicht vollkommen angegeben werden/können.
    Tendenziell könnte vorliegend der Unterhaltsanspruch möglicherweise bereits erloschen sein, falls die Eltern bereits zuvor eine oder mehrere Ausbildungen finanziert haben. Bei einem Abbruch ist noch zu prüfen aus welchem Grund die Ausbildung abgebrochen wurde.

    AntwortenLöschen
  5. Hallo,
    Ich mache bin 24 Jahre und mache derzeit in Düsseldorf meine Ausbildung zum Sozialhelfer (rein schulische Ausbildung) Bekomme derzeit Bafög, nicht in voller Höhe, und einen Mietzuschuss von der Arge.
    Ich will im Sommer 2013 nach Hamburg ziehen und dort eine Erzieherausbildung machen (auch rein schulisch). Dann würde ich wieder Bafög etc beantragen müssen. Von diesem Elternunabhängigem Verfahren habe ich eben erst aus Zufall gelesen. Aber ganz verstanden habe ich das noch nicht, zu viele Paragraphen :/

    Mein Vater hat 2011 eine Lohnerhöhung bekommen, weshalb ich stark damit rechen nicht mehr viel Bafög zu bekommen wenn ich nach Hamburg ziehe und leider kann ich mit dem Mietzuschuss auch nicht mal meine jetzige Miete komplett decken.

    Würde denn dieses Elternunabhängige Ausbildungsförderung und Vorausleistung auch für mich gelten? Und wenn ja, wie läuft das dann?
    Meine Mutter hat mir bereits für dieses Ausbildungsjahr keine UNterhaltseinsichten übermittelt, weshalb auch nur das von meinem Vater angerechnet werden konnte.

    Ich weiß nicht genau ob meine Eltern noch verpflichtet wären, mir Unterhalt zu zaheln.


    Lieben Gruß und danke im Vorraus.

    AntwortenLöschen
  6. Hallo Jenny,
    Ausbildungsförderung erhalten Sie grundsätzlich nur einmal für eine Ausbildung. Sie möchten nach der Ausbildung zum Sozialhelfer eine weitere Ausbildung zur Erzieherin machen. Es ist fraglich, ob Sie dafür nochmal BAföG bekommen.
    Ihre Eltern sind ebenfalls nur dazu verpflichtet, Ihnen eine angemessene Ausbildung zu finanzieren.

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Also das Amt hat mir mitgeteilt, dass ich weiterhin Schüler Bafög bekomme, da die Erzieher Ausbildung eine anknüpfende Ausbildung ist.

      Löschen
    2. Dann dürften die Eltern grundsätzlich noch zum Unterhalt verpflichtet sein. Allerdings sind Sie schon 24. Es könnte noch davon abhängen, was Sie vor der Ausbildung zur Sozialhelferin gemacht haben.

      Löschen
  7. Hallo Herr Popper,
    ich bin 27 Jahre alt und habe vor zwei Jahren eine Ausbildung abgeschlossen. Durch diese Ausbildung habe ich den praktischen Teil der Fachhochschulreife erworben. Jetzt kam mir die Idee studieren zu wollen und ich frage mich, inwiefern meine Eltern unterhaltspflichtig wären. Ich will ja keine Vorausleistungen beantragen, wenn sich dann heraus stellen sollte, dass sie zurückgezahlt werden müssen.

    Vielen Dank im Voraus

    Konny

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Das kommt auf die einzelnen Umstände Ihres Falles an, die ich leider nicht kenne (Schulabschluss, Ausbildungsweg, Erwerbsbiographie, Studiengang, usw.).

      Konkret wäre also eine persönliche Fallbesprechung und Beratung erforderlich, was dieses Forum nicht leisten kann, schon aus Gründen des Datenschutzes. Sehr gerne stehe ich Ihnen allerdings für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

      Löschen
  8. Ich bin 23 Jahre alt, habe vom 01.09.2007 - 12.07.2010 eine Ausbildung zum IT-Systemelektroniker gemacht und habe vom 12.07.2010-31.07.2013 in meinem Lehrbetrieb gearbeitet! Nun möchte ich ab 13.09.2013 in die Vorklasse der BOS gehen und würde gerne Elternunabhängiges Bafög beantragen, was aber durch die 3 Jahre Ausbildung und 2 Jahre und 11 Monate Arbeiten nicht möglich ist, oder? Ist der Unterhaltsanspruch an meine Eltern durch die Ausbildung bereits verfallen und ist es möglich somit Elternunabhängig gefördert zu werden?

    MfG
    Jonathan

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Unabhängig vom Elterneinkommen werden Sie aufgrund der 3+3 Regelung wohl nicht gefördert; Sie liegen wirklich knapp darunter (1 Monat).

      Sie können allerdings einen Vorausleistungsantrag stellen. Zu dessen Erfolgsaussichten vermag ich aber noch keine Prognose anzustellen, weil ich die Einzelheiten nicht kenne (Lebenslauf, Ausbildungsweg, Erwerbstätigkeit, angestrebte Zweitausbildung...).

      Gerne können Sie sich aber für eine ausführliche Beratung mit mir in Verbindung setzen.

      Löschen
  9. Hallo ich bin 21 Jahre alt und habe meine Ausbildung abgeschlossen zzt. mache ich mein Fachabitur an der BOS. Für mein Studium würde gerne Elternunabhängiges Bafög beantragen. Da meine Eltern der Meinung sind, dass keine Unterhaltspflicht besteht würde ich das gerne über die Vorrausleistung beantragen. Was würde passieren wenn das Amt zu dem Schluss kommt, das doch eine unerhaltspflicht besteht. Würde lediglich die Unterhaltspflicht auf meine Eltern fallen und die Bafögzahlungen entsprechend gemindert/ eingestellt. Oder werden die laufenden Zahlungen bei den Eltern eingefordert?
    Wie lange nach beantragung wird idr. eine solche Entscheidung gefällt?

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Das kommt auf Ihre Schulausbildung, Berufsausbildung und Berufsausübung an sowie auf die Frage, ob diese mit dem angestrebten Studium in einem engen fachlichen und zeitlichen Zusammenhang steht. Nicht zuletzt spielen die finanziellen Verhältnisse Ihrer Eltern eine bedeutende Rolle. Im übrigen Verweise ich zu diesem Thema auf die vorherigen Kommentare und empfehle Ihnen hierzu besonders den Kauf meines Buches, welches Sie direkt auf dieser Internetseite über Paypal für nur 12,90 Euro kaufen können.
      Falls Ihre Eltern keinen Unterhalt leisten, werden Sie BAföG erhalten, wenn Sie Vorausleistung beantragen. Ihre Eltern müssen dann aber schlimmstenfalls mit einer Rückzahlungsklage des Bafögamtes rechnen. Eine Anrechnung ("Minderung" bzw. "Einstellung" des BAföG) des Elterneinkommens auf das BAföG gibt es bei Vorausleistung nicht.

      Löschen
  10. Sehr geehrter Herr Popper,

    mein Fall ist denke ich etwas komplizierter.
    Ich habe den Ausbildungsweg Realschule-Lehre-Fachoberschule-Fachhochschule gemacht bzw. befinde mich noch in der Hochschule. Allerdings war das Studium gar nicht geplant, sondern die Entscheidung kam erst am Ende der Lehre.
    Nach einem langen Kampf wurde entschieden, dass ein bürgerlich-rechtlicher Unterhaltsanspruch gegen meiner Mutter nicht besteht. Somit ist sie für mich nicht mehr Unterhaltspflichtig.
    Nun nach einem Telefonat mit einem Bafögamt, war ein Mann sehr verwundert, warum nur meine Mutter nicht mehr Unterhaltspflichtig ist aber mein Vater – der allerdings Arbeitslos ist. Ich habe dieses bis heute noch nicht ganz verstanden und erklären kann es mir auch keiner 100%.
    Die eigentliche und wichtigste Frage für mich ist: Ist das Schreiben, in der bestätigt wird, dass meine Mutter für mich nicht mehr aufkommen muss 100% verbindlich und nicht mehr rückgängig zu machen?
    Es würde für meine weiteren Vorhaben sehr weiterhelfen.

    Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.

    Danke.

    AntwortenLöschen
  11. In solchen Unterhaltsverfahren können grundsätzlich nur Urteile rechtskräftig werden. Denn das Bafögamt kann nicht die übergegangenen Unterhaltsansprüche durch Verwaltungsakt gegen die Eltern festsetzen. Solange noch keine endgültige gerichtliche Klärung erfolgt ist kann sich das Bafögamt also überlegen, ob es Ihre Mutter gerichtlich in Anspruch nehmen wird. Da Ihr Vater mittellos ist, kommt es auf dessen Unterhaltspflicht im übrigen nicht an.
    Gleichwohl spricht Ihre Schilderung sehr dafür, dass Ihre Eltern Ihr Studium nicht mehr finanziell unterstützen müssen.

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Guten Morgen Herr Popper,
      was ich vielleicht noch erwähnen sollte:

      im Schreiben steht noch, dass bei zuküntfigen Anträgen auf Ausbildungsförderung auf die Vorlage der Einkommensunterlagen der Mutter verzichtet wird.

      Vielen Dank für Ihre Mühe.

      Löschen
    2. Wenn das so ist, teilt das Amt inzwischen die Rechtsposition, dass keine Unterhaltspflicht besteht.

      Löschen
  12. Hallo Herr Popper,

    ich bin 23 Jahre alt und habe nach meinem Realschulabschluss eine schulische Ausbildung zur Fremdsprachenassistentin gemacht. Danach absolvierte ich eine 2 1/2 jährige kaufmännische Ausbildung und arbeitete danach noch ca. 6 Monate in meinem Beruf. Danach holte ich in 1 1/2 Jahren auf privatem Weg (sehr teuer) mein Abitur als Nichtschülerin nach um jetzt ab Oktober zu studieren. Das ganze war von Anfag an nicht so geplant und meine kaufmännische Ausbildung hat nichts mit meinem Studium (Geographie) zu tun. Wären meine Eltern so nicht mehr unterhaltspflichtig weil sie ja sogar mehr als eine Ausbildung finanzieren mussten?
    Vielen Dank im Voraus für eine Antwort.

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Was Sie schildern spricht in der Tat dafür, dass Ihre Eltern für das Studium nicht mehr unterhaltspflichtig sind.
      Sollte das Bafögamt das nicht anerkennen wollen, dürfen sich Ihre Eltern gerne an mich wenden.

      Löschen
  13. Hallo Herr Popper,

    ich bin 21 Jahre alt und möchte zum Oktober dieses Jahres ein Jurastudium beginnen. Nach der Realschule absolvierte ich eine Lehre als Groß- und Außenhandelskaufmann und arbeitete im Anschluss ein halbes Jahr in diesem Beruf.
    Anschließend besuchte ich die Berufsoberschule (Fachrichtung Wirtschaft), um dort nach 2 Jahren das Allgemeinabitur zu erwerben. Im Oktober beginnt dann mein Studium.

    Wären bei dieser Biographie meine Eltern (nach Ihrer Einschätzung) noch unterhaltspflichtig?
    Würde es Sinn ergeben, einen Antrag auf Vorausleistungen nach § 36 BAföG zu stellen?

    Wäre es z.B. auch möglich, dass meine Eltern mir die (circa) 250,00 € Miete + 184,00 € Kindergeld zahlen und der restliche Unterhalt wird beim BAföG-Amt beantragt?

    Vielen Dank für Ihre Mühe!

    VG

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Ein Vorausleistungsantrag könnte sich für Sie in der Tat lohnen. Zahlen die Eltern aber die Miete und leiten das Kindergeld an Sie weiter werden Ihnen diese Beträge komplett vom Bedarf abgezogen. Also warum sollten Ihre Eltern also freiwillig zahlen? Bitte lesen Sie dazu meinen Beitrag "Bafög, Kindergeld und Vorausleistung" vom 28.6.2013

      Löschen
  14. Hallo herr Popper
    Mein Sohn(25) ist bei seiner Mutter aufgewachsen
    und ich hatte sehr wenig Kontakt zu ihm.auf jeden Fall hat einen Realschulabschluß gemacht und danach
    eine Ausbildung als Radio und Fernsehtechniker.In der Zeit hat er vollständig den kontakt zu mir verloren.Irgenwann hat er dann wohl 2 Jahre die Bos Technik besucht mit der er im Juni 2010 fertig war.
    Zum 01.09.2011 hat er sich dann zum Informatikstudium einschreiben lassen.Jetzt auf einmal meldet er sich das ich Unterhaltspflichtig
    bin und ihm 326 € monatlich zu bezahlen hab.
    Desweiteren habe ich ein schreiben vom Bafögamt
    zwecks einer Anhörung.Ich dachte nach der Lehre wäre meine Unterhaltspflicht erledigt.zumahl er ja mitlerweile 25 Jahre alt ist und ich mein Leben ja auch weiter Plane.
    Danke für ihre Hilfe

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Grundsätzlich gebe ich Ihnen Recht. Allerdings müsste ich mir erst den Ausbildungs- und Berufsweg Ihres Sohnes genauer anschauen, um definitiv beurteilen zu können, ob ein enger zeitlicher und fachlicher Zusammenhang gegeben ist.

      Löschen
  15. Guten Tag Herr Popper,

    ich (heute 26 Jahre) besuchte eine Hauptschule und machte dort nach der 10. Klasse meinen Hauptschulabschluss. Nach der Hauptschule ging ich für zwei Jahre auf ein Weiterbildungskolleg (Abendrealschule) und machte dort meinen qualifizierten Realschulabschluss. Danach besuchte ich eine höhere Berufsfachschule, wo ich neben der schulischen Ausbildung zum betriebswirtschaftlichem Fachassistenten auch das Fach-Abitur machen wollte; diese brach ich aber aus persönlichen Gründen nach ca. 1 1/2 Jahren ab.
    Später hab ich mich aber nochmal aufgerafft, ging auf ein zweites Weiterbildungskolleg (Abendgymnasium) und machte dort nach ca. 3 Jahren meine Allgemeine Hochschulreife (Abitur).

    Zusammengefasst:

    Hauptschule-->Abendrealschule-->Berufsschule-->Abendgymnasium.

    D.h. ich habe nie eine betriebliche Ausbildung gemacht. Dennoch haben meine Eltern mich über mehrere Jahren finanziell unterstützt, letztendlich mit Erfolg.

    Nun möchte ich aber zum kommenden Wintersemester mein Studium der Religionswissenschaft beginnen.

    Meine Frage ist:

    Ist es denn meinen Eltern, aufgrund meiner etwas außergewöhnlichen und langjährigen Schullaufbahn wirklich noch zumutbar, dass sie mich noch weiterhin im Studium über mehrere Jahre finanziell unterstützen?

    Ist denn der Unterhaltsanspruch nicht längst erfüllt? Schließlich haben sie mir meinen Realschulabschluss finanziert, meine gescheiterte schulische Ausbildung auf der Berufsschule und schließlich teilweise das Abitur (Ab dem 4. Semester habe ich auf dem Abendgymnasium das elternunabhängige Bafög bekommen).

    ElternAbhängiges Bafög steht mir nämlich nicht zu; was kann ich tun? Soll ich einen Antrag auf Vorausleistung stellen? Wohin wird dieser führen?

    Freundliche Grüße.

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Ob Ihre Eltern noch Unterhalt leisten müssen wird u.a. davon abhängen aus welchem Grund Sie damals die Berufsschule abgebrochen haben.
      Im Ergebnis sehe ich durchaus Chancen für Ihren Vorausleistungsantrag.

      Löschen
    2. Danke für Ihre Antwort.

      Darf ich Sie noch Fragen, welche Gründe denn eher für einen Ausbildungsabbruch akzeptiert werden und welche weniger?

      Es hat nicht unbedingt an den Noten gelegen, mein Notendurchschnitt war soweit okay. Es waren eher psychologische Gründe...

      Freundliche Grüße

      Löschen
    3. Der Abbruch ist zunächst einmal eine Zäsur. Falls der Abbruch aus gesundheitlichen Gründen zwingend erforderlich war, könnten Ihre Eltern für die weitere Ausbildung grundsätzlich unterhaltspflichtig sein. Da Sie jetzt aber etwas völlig anderes, fachfremdes studieren, wohl eher nicht.
      Ich habe momentan einen Vorausleistungsfall zu dieser Problematik, welcher aber noch nicht entschieden ist.

      Löschen
  16. Guten Tag Herr Popper,

    auch ich habe eine Frage zum Bafög. Kurz zu mir: Ich habe eine 3,5 jährige Ausbildung zum Industriemechaniker absolviert, anschließend 6 Monate in der gleichen Firma als Facharbeiter gearbeitet und dann das 1 jährige Fachabitur(Fachrichtung Maschinenbau/Technik) angehängt. Nun habe ich ab September vor Wirtschaftsingeneurwesen zu studieren. Meine Eltern haben mich während der Zeit finanziell unterstützt und sind nun der Meinung, dass Sie das Studium nicht auch noch finanzieren wollen, warum auch!

    Die oben genannten Fälle, die Sie oben schon beantwortet haben, zeigen mir auf, dass ich eine Chance auf Elternunabhängiges Bafög habe. Meine Frage ist nun, muss ich nur Formblatt 1 und den Antrag auf Vorleistungen beim Bafög Amt einreichen und keine Auskünfte über das Einkommen/Vermögen meiner Eltern machen oder das trotzdem mit einreichen ? Und sollte ich ein Schreiben mit einreichen, in dem sich meine Eltern nicht bereiterklären mit weiterhin zu unterstützen um gleich aufzuzeigen, dass ich Elternunabhängig gefördert werden möchte?

    Vielen Dank

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Ich empfehle Ihnen, den Vorausleistungsantrag zu stellen. Ihre Eltern sind dabei weiterhin verpflichtet, Angaben zum Einkommen zu machen. Es reicht glaubhaft zu machen, dass die Eltern Sie für das Studium nicht unterstützen werden. Dazu kann auch ein Schreiben der Eltern dienen.

      Löschen
  17. Guten Tag Herr Popper,

    ich bin 27 Jahre alt, demnächst 28. Ich möchte einen Masterstudiengang Soziale Arbeit beginnen. Meine Eltern sind, aus meiner Sicht verständlicherweise, nicht mehr bereit dafür aufzukommen.
    Mein Werdegang:

    allgemeine Hochschulreife, Zividienst, dann

    2007-2010 - Ausbildung Erzieher
    2010-2013 - Bachelor Soziale Arbeit

    Ich habe jetzt einen Antrag eingereicht, bereits mit der Erklärung meiner Eltern. Nun sieht es meiner Meinung danach aus, dass ich jetzt Gefahr laufe, sobald ich den Antrag auf Vorausleistung einreiche, zwar Geld zu bekommen, aber meine Eltern dafür herangezogen werden. Ich sehe zwischen den bereits absolvierten Ausbildungen einen Zusammenhang. Sehe ich das in Bezug auf die Unterhaltspflicht richtig? Ich könnte das mit mir nicht vereinbaren, denn der Master war im Voraus nicht geplant und meine Eltern stehen kurz vor der Rente.

    Über einen Kommentar würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank!

    Daniel

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Kann man grundsätzlich schon so sehen. Sie haben schließlich das Abitur, sodass die Eltern mit einem Studium rechnen konnten.
      Man müsste sich mal genauer ansehen, wann und weshalb Sie sich entschlossen hatten das Studium anzuschließen und wie die Eltern in die Entscheidungsfindung eingebunden wurden.
      Zu prüfen sind ferner die finanziellen Möglichkeiten der Eltern, sobald sie in Rente sind.

      Löschen
  18. Sehr geehrter Herr Popper,

    ich habe ebenfalls eine Frage zum Vorausleistungsverfahren, die Sie mir hoffentlich beantworten können.
    2008 habe ich meinen Realschulabschluss gemacht, bin dann ein Jahr aufs Gymnasium gegangen (bis 2009), habe allerdings das Klassenziel nicht geschafft (sitzengeblieben) habe dann abgebrochen, bin in ein anderes Bundesland gezogen und habe dort eine Weile als Aushilfe gearbeitet (kein ganzes Jahr).
    2010 habe ich dann eine Ausbildung zur kaufm. Assistentin begonnen, welche ich auch sehr erfolgreich (Einser Schnitt) abgeschlossen habe. Meine Eltern haben mich in dieser Zeit immerzu finanziell unterstützt. Nun beginne ich die FOS 13 und absolviere in einem Jahr meine AHR.
    Danach möchte ich gerne studieren und zwar eine komplett andere Fachrichtung, als die meiner Ausbildung.
    Glauben Sie, dass meine Eltern defacto noch unterhaltspflichtig wären? Für die FOS erhalte ich elternunabhängiges BaFög und würde es auch gerne während meines Studiums weiterhin beziehen, da meine Eltern mir bereits mitteilten (bin jetzt 23) dass sie mir das Studium nicht mehr finanzieren wollen, da sie mir bereits erfolgreich meines Erstausbildung finanziert haben und ich ebenfalls der Auffassung bin, dass sie mich genügend unterstützt haben.

    Vielen Dank im Voraus

    Mit freundlichen Grüßen
    Sarah

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Beim Ausbildungsweg Realschule-Berufsausbildung-BOS/FOS-Abitur-Studium sind die Eltern grundsätzlich nicht mehr zum Unterhalt für das Studium verpflichtet.
      Mit anderen Worten: Die Chancen sind ganz gut, dass das Bafögamt von Ihren Eltern nichts zurückfordern kann/wird, wenn Sie einen Vorausleistungsantrag stellen.

      Löschen
    2. Ist das unabhängig von einer gleichen/ähnlichen Fachrichtung der Fall?
      Konkret: Sind meine Eltern auch grundsätzlich nicht mehr unterhaltspflichtig? (Realschule - Berufsausbildung - Technische Oberschule (allg. Abitur) - Studium

      Vielen Dank für ihre Antwort.

      Löschen
    3. Grundsätzlich besteht wohl keine Unterhaltspflicht mehr. Ob aber Ihre Eltern nicht ausnahmsweise doch noch zum Unterhalt verpflichtet sein könnten, kommt allerdings auf den konkreten Einzelfall an.

      Löschen
  19. Sehr geehrter Herr Popper,

    ich fasse es kurz zusammen:
    Ich, 23 Jahre alt, habe 2007 die Mittlere Reife erworben und anschließend eine 3-jährige Berufsausbildung in der Logistikbranche absolviert. Im Sommer 2011 dann meine Fachhochschulreife an einer Berufsoberschule erworben. Anschließend 3 Monate Praktika absolviert und zum Sommersemester 2012 das Studium der Architektur begonnen. Jetzt vor einigen Wochen zum Ende des 3. Semesters abgebrochen. Zum Sommersemester 2014 möchte ich einen neuen Studiengang im Bereich Design beginnen. Hierfür möchte ich BAföG beantragen (für das Architekturstudium habe ich kein BAföG in Anspruch genommen). Seit März 2010 bin ich zudem als selbstständiger Webdesigner tätig. Mein Vater ist der Meinung - ich im Übrigen auch - dass er seiner Unterhaltspflicht bereits nachgekommen ist. Insbesondere deshalb, weil das Studium fachfremd zu meiner Ausbildung steht.

    Wie hoch sind die Chancen elternunabhängiges BAföG zu erhalten?

    Schon jetzt herzlichen Dank und freundliche Grüße nach Karlsruhe

    Dave

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Es wird sich die Frage stellen, ob Sie überhaupt noch gefördert werden, weil Sie Ihr Studium während des dritten Fachsemesters abgebrochen haben. Sollte keine Fachsemester auf das neue Studium angerechnet werden können, müssen Sie den Fachwechsel nämlich begründen.

      Löschen
    2. Ich dachte, dass bei erstmaligem Wechsel keine Begründung eingeholt wird, weil gesetzlich vermutet wird, dass ein wichtiger Grund vorliegt. Erst nach dem 3. Semester muss auf jeden Fall begründet werden. Nachzulesen unter http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/fachwechsel.php?seite=3.

      Unabhängig von Begründung oder nicht, wäre in meinem Fall eine elternunabhängige Förderung wahrscheinlich oder nicht?

      Wenn nicht, wäre es ratsam, Sie, bei Ablehnung der Begründung meines Vaters, seitens des BAföG-Amts, zu kontaktieren? Gäbe es eine realistische Chance auf Erfolg, wenn schon zuvor die Begründung abgewiesen wurde?

      Löschen
    3. Die Vermutungsregel gilt nur, wenn der Wechsel oder Studienabbruch bis zum Beginn des dritten Fachsemesters erfolgte. Sie schreiben, Sie hätten das Architekturstudium zum Ende des dritten Semesters abgebrochen. Sie werden den Fachwechsel bzw. Abbruch also begründen müssen. Hierzu sollten Sie unbedingt rechtzeitig vorher anwaltlichen Rat einholen. Ihr Vater dürfte allerdings nicht mehr unterhaltspflichtig sein, was aber wiederum mit dem Grund für den Studienabbruch zusammenhängen könnte.

      Löschen
  20. Sehr geehrter Herr Popper,

    ich habe eine Frage. Ich habe eine Ausbildung als Industriemechaniker gemacht, anschließend die BOS und nun studiere ich BWL an einer FH. Mein Vater gilt als verschollen, sodass nur das Einkommen meiner Mutter angerechnet werden kann. Mir wurde ein Grundbetrag von knapp 600 Euro erechnet, ausgezahlt werden knapp 300 Euro. Die Differenz ergibt sich wohl aus dem Betrag, den meine Mutter mir geben müsste. Allerdings ist sie ja nicht mehr Unterhaltspflichtig, also sagte man mir, ich solle einen Antrag auf Vorausleistung stellen. Nun meine Frage: Wenn das Bafög Amt herausfindet, dass meine Mutter nicht mehr Unterhaltspflichtig ist, bekomme ich die Differenz dann dennoch vom Bafög Amt ausgezahlt? Oder sind es dann "nur" die 300 Euro?

    Vielen Dank im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen
    Michael

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Sobald Sie den Vorausleistungsantrag stellen erhalten Sie Bafög in Höhe des vollen Bedarfs. Der Antrag muss aber noch vor dem Ende des Bewilligungszeitraumes gestellt werden.

      Löschen
  21. Vielen Dank für die schnelle Antwort! Mir wurde nun gesagt, dass alles nochmal neu und unabhängig von meiner Mutter berechnert werden müsste, wenn festgestellt wird, dass meine Mutter nicht mehr Unterhaltspflichtig ist. Was steht einem in solch einem Fall denn zu?

    Mit freundlichen Grüßen
    Michael

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Der Bedarf ist immer von den Eltern unabhängig. Mit "Grundbetrag" meinen Sie wohl Ihren Bedarf.

      Löschen
  22. Hallo Herr Popper,
    ich habe eine Einzelhandelskauffrauenlehre absolviert, danach meine Fachhochschulreife (2-jähriges Teilzeitberufskolleg) nachgeholt und studiere nun im 7 Semester Wirtschaftsrecht. Meine Eltern wussten nichts von meinen Plänen, haben mich aber immer finanziell Unterstützen müssen. Habe ich eine Chance auf elternunabhängiges Bafög,

    Danke im Voraus

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Grundsätzlich schon. Sie müssen aber einen Vorausleistungsantrag stellen und sich darauf berufen, dass Sie von Ihren Eltern keine Unterstützung mehr erhalten.

      Löschen
  23. Hallo Herr Popper,
    vielen Dank, für Ihre schnelle Antwort. Auch wenn dies bedeuten würde, dass ich mir 3 Jahre Bafög entgehen habe lassen =(
    Ist in dem Vorleistungsnatrag von einer Begründung für die Verweigerung abzusehen? Meine Eltern haben für eine ordnungsgemäße Ausbildung gesorgt und konnten nicht absehen das ich studieren werde. Werden sie somit nicht vom Bafögamt zur Kasse gebeten?

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Das ist regelmäßig so. Dann müssen Ihre Eltern schon begründen können, weshalb keine Unterhaltspflicht mehr besteht. Dabei unterstütze ich Ihre Eltern aber gerne mit fachkundigem Rat.

      Löschen
  24. Hallo Herr Popper,

    ich versuche mich kurz zu fassen:

    - Ich habe 2005 meine Fachhochschulreife (Wirtschaft) abgeschlossen..
    - Anschließend habe ich eine 2,5-jährige Ausbildung zum Industriekaufmann (Bis Januar 2008) gemacht.
    - Dann ging ich für 4 Monate nach Irland (u.a. Praktikum Accounting)
    - Anschließend habe ich meinen Bachelor in BWL gemacht (September 2008 - März 2012).
    - Seit August 2012 arbeite ich nun im Bereich Logistik.

    Nun möchte ich im Oktober 2014 einen Master im Supply Chain Management (Logistik) beginnen.

    Wie ich es sehe, ist die Frage:
    a. ob ein fachlicher Zusammenhang besteht (ist gegeben, da alles kaufmännisch)
    b. ob ein zeitlicher Zusammenhang besteht (hier ist die Frage, reichen diese 2,5 Jahre Differenz zum Master (2 Jahre Arbeit) aus, damit kein zeitlicher Zusammenhang besteht?

    Es sollte noch erwähnt werden, dass ich während meiner Berufstätigkeit ca. 150 Km vom Elternhaus entfernt wohne und ich somit als "unabhängig" gelten sollte und der Master auch ca. 200 Km entfernt sein würde.

    Vielen Dank für die Mühe

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Sicherlich handelt es sich bei Ihnen um einen Grenzfall. Weil ein fachlicher Zusammenhang vorliegt, kommt eine elternunabhängige Förderung möglicherweise nicht in Betracht, insbesondere wenn Studienleistungen vom Bachelor im Masterstudium anerkannt werden. Ich empfehle Ihnen eine persönliche Beratung.

      Löschen
  25. Vielen Dank für Ihre Antwort.

    Ja, dann werde ich mir bezüglich einer persönlichen Beratung mal Gedanken machen.

    Nur noch eins: Zählt meine Arbeitslosigkeit nach dem Studium (6 Monate) auch zur Erwerbstätigkeit, womit ich im Grunde nur 2,5 Jahren arbeiten müsste? (3 Jahre Ausbildung + 0,5 Jahre Arbeitslosigkeit + 2,5 Jahre Arbeit = Geforderten 6 Jahre)

    Liebe Grüße

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Bei Arbeitslosigkeit kommt es auf die Höhe des gezahlten Arbeitslosengeldes an, weil dieses als Ertrag aus der vorangegangenen Erwerbstätigkeit angesehen wird. Sie müssen damit in der Lage gewesen sein, sich selbst zu unterhalten.

      Löschen
  26. Sehr geehrter Herr Popper,

    zuerst einmal ein Danke dafür, dass Sie uns mit unseren Bafög - relevanten Fragen behilflich sind.

    Ich selbst befinde mich auch gerade vor dem Beginn eines möglichen Studiums.

    Und zwar habe ich eine 3 jährige Ausbildung abgeschlossen, knappe 2 Jahre Berufstätigkeit hinter mir und einen zwei jährigen Auslandsaufenthalt gemacht, welcher dann von einem Abitur auf dem zweiten Bildungsweg gefolgt wurde.

    Dieses Abitur als Vollzeitschüler wird bereits elternunabhängig gefördert und wird wohl dieses Jahr noch von mir abgeschlossen.

    Meine Frage ist Folgende: Wird ein (direkt?) darauffolgendes Studium ebenfalls elternunabhängig gefördert werden?

    Vielen Dank für Ihre Mühe.
    Freundlich grüßt
    D. Schmitt

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Die elternunabhängige Förderung setzt eine dreijährige Erwerbstätigkeit voraus, wenn die Ausbildung drei Jahre gedauert hat. Diese Voraussetzung liegt bei Ihnen wohl nicht vor. Ein Antrag auf Vorausleistung könnte sich womöglich lohnen, weil fraglich ist, ob Ihre Eltern für das Studium noch unterhaltspflichtig wären.

      Löschen
  27. Lieber Herr Popper,

    über eine Antwort auf die Frage, ob ich Aussicht auf elternunabhängiges BAföG hätte, würde ich mich sehr freuen.

    Ich habe nach dem Abitur eine dreijährige Ausbildung an einer Berufsfachschule gemacht und bin jetzt berufstätig. Ab Oktober 2014 (genau zwei Jahre nach Ausbildungsende) würde ich gerne studieren (ohne fachlichen Zusammenhang zur Ausbildung). Hierfür hatte ich auf elternunabhängiges BAföG als Vorausleistung gehofft, jetzt allerdings gelesen, dass man nach dem Besuch einer Berufsfachschule Anspruch auf BAföG abhängig vom Einkommen der Eltern hat. Dies würde für mich bedeuten, nicht studieren zu können, da das Einkommen meiner Eltern für BAföG zu hoch ist, sie sich aber die Finanzierung einer weiteren Ausbildung nicht leisten können.

    Vielen Dank im Voraus!

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Sie werden voraussichtlich nicht elternunabhängig gefördert werden können, weil die Voraussetzungen der 3+3 Regel nach § 12 Abs. 3 Nr. 4 BAföG nicht vorliegen. Mit einem Vorausleistungsantrag könnten Sie aber möglicherweise Erfolg haben und Vorausleistungen erhalten. Ob die Voraussetzungen dafür allerdings vorliegen, kann ich ohne ausführliche Infos zu Ihrem bisherigen Werdegang nicht beurteilen.

      Löschen
  28. Sehr geehrter Herr Popper,
    meine Tochter ist seit Januar 2014 25 Jahre alt und wohnt seitdem sie 16 Jahre alt ist nicht mehr in meinem Haushalt. Sie hat ihren Hauptschulabschluss und den Realschulabschluß über elternunabhängiges BAföG nachgeholt. Auch ihre Ausbildung zur Bürokauffrau hat sie über elternunabhängiges BAföG gemacht. Jetzt macht sie noch das Abi. Auch über elternunabhängiges BAföG.
    Jetzt kam der endgültige Bescheid vom Bafögamt in dem steht das 1177 € zurückzuzahlen sind. Die Rückforderungsbeträge werden meiner Tochter monatlich vom BAföG abgezogen.
    Jetzt ist sie der Meinung ich müsste die 1177 Euro zurückzahlen? Stimmt das??
    Ich habe noch eine unterhaltspflichtige Tochter (noch schulpflichtig 15 Jahre alt)

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Mit welcher Begründung fordert das Bafögamt Geld von Ihrer Tochter zurück? Unabhängig davon dürften Sie wohl nicht mehr unterhaltspflichtig sein.

      Löschen
    2. Wir hatten mal einen Antrag auf Vorausleistungen gestellt als ich arbeitslos war. Als ich dann wieder arbeiten ging habe ich dem Bafögamt die gehaltsnachweise geschickt. in jedem bescheid ist auch meine minderjährige tochter berücksichtigt worden. in dem neuen bescheid nicht. auch wundert es mich, das ich gehaltsabrechnungen für das letzte jahr nachreichen musste. eigentlich wird doch immer das vorletzte jahr genommen.

      Löschen
  29. Sehr geehrter Herr Popper,

    auch ich versuche mich kurz zu halten:

    - Im März 2011 habe ich das allgemeine Abitur erlangt.
    - im Anschluss daran von 08.2011 bis 07.2014 habe ich ein sog. "Duales Studium nach dem Mittelrheinmodell" bei einem Energieversorger absolviert. Dieses setzt sich wie folgt Zusammen:
    - 2,5 jährige Ausbildung zum Industriekaufmann (Abschlussprüfung IHK 01.2014)
    - parallel 3 jähriges BWL Studium an der VWA (Abschluss 07.2014). Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass es sich bei der VWA (=Verwaltung- und Wirtschaftsakedemie) weder um FH noch Universität handelt. Vielmehr um eine Art private Weiterbildungseinrichtung. Aus diesem Grund werde ich auch keinen Hochschultitel (=Bachelor) erlangen, sondern lediglich den sog. "Betriebswirt (VWA)".

    - Ab 10.2014 möchte ich ein Ingenieursstudium (wahrscheinlich Energietechnik) an einer vollwertigen staatl. FH oder Techn. Uni beginnen.

    Meine Frage: Steht dieses Studium dann in einem "engen sachlichen Zusammenhang" zu meiner vorherigen Ausbildung/"Studium" im Sinne des VwV 37.1.14 ?

    Oder handelt es sich vielmehr um eine zweite Ausbildung, was bedeuten würde, dass meine Eltern Ihre Unterhaltspflicht erfüllt haben und ein Antrag auf Vorausleistung somit dann Sinn macht?

    P.S.: Das Einkommen meiner Eltern ist zu hoch für normales Bafög.

    Kann es ebenfalls von Bedeutung sein, dass ich mein Duales Studium bei einem Energieversorger gemacht habe, da in diesem Fall trotz einer "normalen" kaufm. Ausbildung automatisch ein engerer Bezug zu einem Studium wie z.B. Energietechnik besteht?

    Vielen Dank im Voraus!

    AntwortenLöschen
  30. Sehr geehrter Herr Popper,

    zum kommenden WS möchte ich den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit beginnen. Zuvor habe ich 2007 mein Fachabitur im Bereich Wirtschaft gemacht und nachfolgend eine Ausbildung zum Kaufmann Groß- und Außenhandel erfolgreich im Jahr 2011 beendet. Momentan arbeite ich noch als kaufm. Angestellter, habe aber bereits zum 31.5. gekündigt, weil ich noch ein Pflichtpraktikum absolvieren muss. (Genauere Daten sind m.E. irrelevant, da mir ca. 1,5 Monate für elternunabhängige Förderung fehlen)

    Meine Frage bezieht sich auf die Möglichkeit, doch eine unabhängige Förderung zu bekommen, da es sich dabei um eine 2. Ausbildung handelt, die sachlich (Kaufmann - Sozialarbeiter) und zeitlich (Ende der Berufsausbildung Juni 2011) in keinem Zusammenhang stehen. Sehe ich das soweit richtig?

    Außerdem werde ich am kommenden Wochenende 25 (somit fällt auch das Kindergeld weg) und wohne seit März 2013 in einem eigenen Haushalt.

    Wie sollte ich beim Antrag vorgehen?
    Sollen meine Eltern Formblatt 3 ausfüllen (Mitwirkungspflicht) und DIREKT eine zusätzliche Erklärung bzgl. Unterhaltspflicht abgeben? Oder soll ich warten, bis der erste Bescheid vom Amt kommt und dann einen Vorausleistungsantrag + Erklärung + Formblatt 3 der Eltern senden?

    Über eine Antwort würde ich mich freuen.

    Besten Dank im voraus!

    PS: Sollte man bei einer Erklärung versch. Urteile des BGH oder Paragraphen angeben?

    AntwortenLöschen
  31. Hallo

    ich habe 2005 mein Abitur gemacht und daraufhin drei Jahre Gesundheits-und Krankenpflegerin gelernt. Dann 6 Monate in diesem Beruf gearbeitet und daraufhin ein Studium in Gesundheits-und Pflege wissenschaften begonnen und 2011 mit dem Bachelor abgeschlossen. Finanziert durch meine Eltern. Dann habe ich zwischenzeitlich 6 Monate gearbeitet um jetzt im Oktober nach zwei Urlaubssemestern mit einem Master zu beginnen
    Meine Eltern möchten dies nun nicht weiter finanzieren. Wie stehen die Chancen auf Bafög?
    Müssen wir beim Antrag was beachten? Bzw. Müssen meine Eltern überhaupt Angaben zu ihren Verhältnissen machen?
    Gibt es Vordrucke für meine Eltern

    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

    AntwortenLöschen
  32. Sehr geehrter Herr Popper,

    ich habe ebenfalls eine Frage zum elternunabhängigen Bafög. Ich bin 27 Jahre alt, habe nach meinem Abitur Industriedesign studiert und das Studium 2012 erfolgreich beendet. Seither habe ich teilweise Festangestellt und freiberuflich selbständig gearbeitet. Nun möchte ich ab September eine 3 jährige handwerklich Ausbildung (Berufsfachschule, daher rein schulisch) beginnen, die mich in meinem Beruf als Produktdesignerin weiter bringen soll.

    Meine Eltern sind nicht bereit mich nochmals zu unterstützen, was ich auch verstehen kann. Wenn ich die Bafög Zuschüsse nicht bekommen würde könnte ich die Ausbildung nicht machen. Wie schätzen sie meine Chance ein elternunabhängiges Bafög zu bekommen? Was muss ich beim Ausfüllen der Anträge beachten bzw. wie teile ich mit, dass ich elternunabhängiges Bafög beantragen möchte?

    Ich danke Ihnen schon im Voraus für Ihre Antwort.

    Schöne Grüße

    AntwortenLöschen
  33. Lieber jw,
    das BAföG sieht die Förderung von e i n e r Ausbildung vor. Sie haben bereits Industriedesign erfolgreich studiert. Für dieses Studium haben bzw. hätten Sie BAföG erhalten. Nur ausnahmsweise kann eine weitere Ausbildung gefördert werden, wenn die Voraussetzungen nach § 7 Abs. 2 BAföG vorliegen.

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Vielen Dank für die super schnelle Antwort!
      Schöne Grüße

      Löschen
  34. Sehr geehrter Herr Popper,
    leider konnte ich zu meinem Betreffenden Fall bisher nichts finden und würde mich freuen wenn sie mir weiterhelfen könnten.
    Schöne Grüße
    Ich (23) habe in einem Monat meinen Bachelor in Biologie absolviert (direkt nach dem Abi angefangen) und habe mich jetzt aus verschiedenen Gründen für eine schulische Ausbildung zur medizinischen Radiologie Assistentin entschieden, bei der ich zusätzlich Schulgebühren zahlen muss. In meinem Studium habe ich bereits Bafög bezogen, kann ich nun trotzdem schulisches Bafög beantragen? oder ist in diesem Fall ein Anspruch auf elternunabhägiges Bafög vorhanden? da meine Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig sind? Leider wird immer nur vom Fall Studium nach Ausbildung gesprochen...

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Es wird grundsätzlich nur eine Ausbildung gefördert. Wenn Sie den Bachelor absolviert haben werden, können Sie für die weitere Ausbildung zur Radiologie Assistentin nicht mehr gefördert werden. Für einen Fachwechsel dürfte es inzwischen zu spät sein.

      Löschen
    2. ok. vielen Dank für die schnelle Antwort

      Löschen
  35. Sehr geehrter Herr Popper,

    da ich mich entschlossen habe nächstes Jahr, mit 26 Jahren, zu studieren, wäre ich auf elternunabhängiges Bafög angewiesen. Leider bin ich mir nicht sicher, inwiefern meine Eltern noch unterhaltspflichtig sind, da ich persönlich keine Unterhaltsansprüche mehr an sie stelle. Zusätzlich habe ich auch keinen Kontakt mehr zu meinem Vater.

    Ich habe nach der Realschule ein weiteres Jahr ein Gymnasium besucht und bin dort nach der 11. Klasse abgegangen um eine Lehre als Elektroniker zu beginnen (11. Klasse + Lehre = Fachhochschulreife).

    Nach der Lehre (3 1/2 Jahre) habe ich noch 2 1/2 Jahre lang gearbeitet und mache nun eine Fortbildung zum staatlich geprüften Techniker (Elektrotechnik) und erhalte Meister-Bafög.

    Diese Fortbildung dauert 2 Jahre und danach strebe ich ein Maschinenbaustudium an.

    Meine Frage wäre nun, wie gut meine Chancen auf elternunabhängiges Bafög stehen bzw. wie hoch das Risiko bei Vorausleistungen steht, dass meine Eltern diese zurückzahlen müssen.

    Ich würde mich freuen wenn Sie hier etwas Licht ins Dunkel bringen könnten!

    Mit freundlichen Grüßen

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Die Voraussetzungen für elternunabhängiges BAföG nach § 11 Abs. 3 Nr.4 BAföG liegen nicht vor, weil Sie danach mindestens 3 Jahre erwerbstätig gewesen sein müssen. Da Sie aber einen Realschulabschluss haben und danach eine Lehre abgeschlossen und in dem erlernten Beruf als Elektroniker gearbeitet haben dürften ihre Eltern grundsätzlich nicht mehr unterhaltspflichtig sein.

      Löschen
    2. Ich bedanke mich für die schnelle und kompetente Antwort!

      Mit freundlichen Grüßen

      Löschen
  36. Guten Abend Herr Popper,

    Ich habe auch zuerst die Realschule besucht. Als nächstes eine Lehre als Mechatroniker abgeschlossen und ein halbes jahr gearbeitet. Danach Die Technische Oberschule besucht. Nun möchte ich Wirtschaftsingenuerwesen studieren. Dass ich mal studieren werde, hätte ich bis vor kurzem selbst nicht gedacht.

    Nun meine Frage wie stehen die Chancen auf Elternunabhängige Förderung?

    Vielen Dank im Voraus

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Ihre Eltern dürften nicht mehr unterhaltspflichtig sein. Ein Vorausleistungsantrag könnte sich also lohnen.

      Löschen
    2. Nun habe ich den vorausleistungsantrag seit längerer zeit abgeschickt. Nun sagen die dass sie die formblätter 3 (Einkommensaauskunft der Eltern) auf alle Fälle brauchen. Stimmt das, oder wie soll ich nun am besten vorgehen?

      Löschen
    3. Ihre Eltern sind dazu verpflichtet das Einkommen gegenüber dem Bafögamt anzugeben, unabhängig vom Bestehen einer Unterhaltspflicht. Ihre Eltern sollten Formblatt 3 also in der Tat ausfüllen.

      Löschen
    4. Vielen Dank schon einmal bis hierhin.
      Das Bafögamt hat nun den errechneten Betrag auf mein Konto überwiesen und meinen vorausleistungsantrag abgelehnt, da meine Eltern das formblatt 3 ausgefüllt haben. Jedoch will ich den Antrag durchdrücken. Wie kann ich jetzt am Besten vorgehen?

      Löschen
    5. Sie sollten rechtzeitig Widerspruch erheben. Der sicherste Weg für Sie wäre mich damit zu beauftragen.

      Löschen
    6. ok, und wie läuft das dann ab?

      Löschen
    7. Bitte schreiben Sie mir eine Email an info@bafoeg.org und fügen dieser im Anhang den Bescheid an, mit welchem der Vorausleistungsantrag abgelehnt worden ist. Ich werde mich dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen erläutern und die voraussichtlichen Kosten mitteilen.

      Löschen
  37. Gute Tag Herr Popper,
    ich bin 26 Jahr alt, habe nach meinem Abitur ein knappes Jahr im Ausland verbracht, bevor ich im November eine Ausbildung zum Rettungsassistent begann. Im darauffolgenden Oktober beendete ich den schulischen Teil. Ich arbeitete zwei Monate im Rettungsdienst bevor ich den 2. praktischen Teil meiner Ausbildung im Januar begann und im Dezember des selben Jahres abschloss. Im darauffolgenden Januar begann ich dann voll im Rettungsdienst zu arbeiten. Nun möchte ich gerne 3 Jahre und 10 Monate später, (Mitte Oktober) anfangen Medizin zu studieren. Ich lebte ab dem Ende meiner Theoretischen Ausbildung komplett selbstständig und von meinen Eltern unabhängig.
    Sehen sie eine Chance auf Elternunabhängiges Bafög mit Hilfe des Vorausleistungsantrag? (Meine Eltern finanzierten die erste Ausbildung).
    Sollte das Amt meine bzw. die Begründungen meiner Eltern nicht akzeptieren wird die Sache dann nach zurückzahlen der bereits gezahlten Beträge ad Acta gelegt und ich kann mir doch noch einen Studienkredit oder ähnliches suchen? Kommen da weitere Kosten auf mich und/oder meine Eltern zu?Zwangsläufig ein Gerichtsverfahren?

    Das Studium beginnt Mitte des Monats, angestellt bin ich bis Ende des Monats und würde somit genau auf die geforderten 72 Monate (Ausbildung+Arbeit) kommen. Ist eine solche Rechnung legitim? oder sind die "fehlenden" zwei Wochen ausschlaggebend? Ich arbeite ja in der Zeit (Resturlaub)

    Mit freundlichen Grüßen und vielen Danke im voraus!

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Es ist für mich ohne aussagekräftige Unterlagen zu Ihrer Ausbildung und anschließenden Beschäftigung als Rettungsassistent nicht möglich zu beurteilen, ob die Voraussetzungen von § 11 Abs. 3 Nr. 4 vorliegen. Allerdings dürften Ihre Eltern wohl kaum noch unterhaltspflichtig sein, was aber u.a. davon abhängen dürfte, wann und aus welchem Grund Sie sich für das Medizinstudium entschieden haben.

      Löschen
  38. Sehr geehrter Herr Popper,

    ich habe mich schon etwas vorinformiert, auch innerhalb Ihrer Kommentare. Dennoch bin ich mir nicht ganz sicher.

    Mein Sohn ist gerade im August 24 geworden. 2010 absolvierte er das Wirtschaftsabi. Er wollte aber nicht studieren. Nach dem Abi wohnte er noch zu Hause, arbeitete kurz als Fundraiser und arbeitete dananch per Minijob. Parallel dazu bewarb er sich auf eine Lehrstelle zum Industriekaufmann, die er von 08/11 bis 06/14 erfolgreich absolvierte und wofür er nicht mehr zu Hause wohnte.

    Zum Ende der Ausbildung hin kam er zu dem Entschluß, ab Oktober 2014 Sport zu studieren. Zulassung hat er. Bis dahin ist er befristet bei seinem Ausbildungsbetrieb beschäftigt.

    Da das Studium nicht in fachlichem Zusammenhang mit seiner Berufsausbildung steht, sehe ich dieses als Zweitausbildung, für die ich nicht mehr unterhaltspflichtig bin. (Der Vater ist Ausländer und seit vor der Geburt meines Sohnes nicht mehr auffindbar.)

    Teilen Sei diese Ansicht? Ist es sinnvoll, wenn mein Sohn Vorausleistung beantragt?

    Vielen Dank vorab für Ihre Antwort und freundliche Grüße



    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Ich bin der Meinung, dass Sie für das Sportstudium Ihres Sohnes grundsätzlich nicht mehr unterhaltspflichtig sein dürften. Zuvor wäre aber noch zu klären wann genau und aus welchen Gründen sich Ihr Sohn dazu entschieden hat Sport zu studieren und nicht etwa im erlernten Beruf als Industriekaufmann zu arbeiten.

      Löschen
  39. Hallo Herr Popper. Ich habe 2008 meinen realabschluss gemacht und habe dann 4 jahre als bohrhelfer gearbeitet. jetzt bin ich 24 jahre alt und fange eine ausbildung zum anlagenmechaniker an. Würde ich in diesem fall die elternunabhängige Vörderung bekommen?

    AntwortenLöschen
  40. Elternunabhängige Förderung setzt eine Erwerbstätigkeit von mindestens 5 Jahren voraus.
    Kann die Ausbildung zum Anlagenmechaniker überhaupt nach dem BAföG gefördert werden oder handelt es sich dabei um einen Lehrberuf?

    AntwortenLöschen
  41. Sehr geehrter Herr Popper, vielen Dank erstmal!

    Dazu noch kurz: Die Ausbildung war seine Traumstelle und er hat sich immer rundum wohlgefühlt. Die Firma hätte ihn auch gern komplett übernommen. Im letzten Ausbildungshalbjahr kam der Wunsch, nicht im Büro sitzen zu müssen und lieber Sport zu studieren. Er ist selbst auch der Ansicht, daß ich zum Unterhalt nicht mehr verpflichtet bin. Vielleicht ist noch wichtig, daß er sportinteressiert ist, spielt Fußball seit 6. Lebensjahr in kleinen Vereinen.

    Meine Befürchtung ist bloß, daß das Studium vielleicht nicht zum Lebensunterhalt taugt, weil die Jobs in diesen Kreisen eher unter Ex-Profis vergeben werden...

    Freundliche Grüße

    P.S.: Dank und Kompliment für Ihren Blogspot!

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Für das Sportstudium besteht also keine Unterhaltsverpflichtung mehr; ob es zum Lebensunterhalt taugt muss Ihr Sohn selbst einschätzen.

      Löschen
  42. Hallo Herr Popper,

    vielleicht können Sie mir ja helfen.

    Ich studiere zur Zeit und erhalte elternabhängiges Bafög.

    Da mein Kindergeld demnächst wegfällt, sehe ich einer kritischen Zeit entgegen. Oben haben Sie geschrieben, dass man elternunabhängiges Bafög beantragen kann, wenn man vorher gearbeitet hat und für seinen Lebensunterhalt selbst aufgekommen ist. Das ist bei mir der Fall, ich habe komplett alleine für mich gesorgt, jedoch komme ich nicht auf die 5-6 Jahre, die nötig wären für elternunabhängiges Bafög. Ich will meinen Eltern nicht weiter zur Last fallen, da die Abzüge nun stetig steigen (Vater selbstständig), obwohl Sie nicht mehr Geld haben. Bei der Berechnung werden ja nur der "Gewinn" berücksichtig, nicht was man sich als "Gehalt" zahlt als GF. Gibt es für mich eine Chance elternunabhängiges Bafög zu beantragen, wenn ich seit meiner Ausbildung bereits auf eigenen Beinen stehe, nur halt nicht auf die Pflichtjahre komme? Werde ich jetzt echt bestraft, weil ich 1 Jahr zu früh mein Studium angefangen habe?

    Vielen Dank im Voraus!!!

    Tom

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Die Voraussetzungen von § 11 Abs. 3 BAföG sind eindeutig, da gibt es keine Ausnahmen. Aber wenn ihr Vater selbständig ist und sein Gewinn sinkt, wird voraussichtlich auch weniger Einkommen angerechnet werden. Möglicherweise könnte es sich für Sie lohnen eine Aktualisierungsantrag zu stellen. Das sollten wir vorher aber erst bei einer Beratung besprechen.

      Löschen
    2. Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!
      Ich finde es sehr schade, dass ich, weil ich Abitur gemacht habe, anstatt zu arbeiten, jetzt solche Abzüge bekomme. Das Abitur sollte ja auf das Studium vorbereiten und doch werden jetzt diejenigen bevorzugt behandelt, die in der Zeit bereits gearbeitet haben. Gibt es echt nur die 3+3 Jahre Regel, oder gibt es irgendwie ein "Hintertürchen"?
      Ich habe meinen Realschulabschuss gemacht, anschließend habe ich mein Abitur gemacht, wo meine Eltern mich unterstützt haben. Ich habe eine Ausbildung gemacht und danach bereits 1 1/2 Jahre gearbeitet. Wieso sind meine Eltern verpflichtet mir so lange und so viele Bildungswege zu finanzieren?

      "Der Unterhalt ist so lange zu zahlen bis das Kind eine gefestigte Lebensstellung erlangt hat. Altersgrenzen sind zunächst nicht vorgesehen. Im Normalfall ist vom Unterhaltspflichtigen Unterhalt für die erste Berufsausbildung zu zahlen. Eine zweite Ausbildung ist nur in Ausnahmefällen zu finanzieren."

      Diese Lebensstellung hatte ich mit einer unbefristeten Festeinstellung bereits nach Vollendung meines ersten Ausbildungsweges erreicht.

      Löschen
    3. Sie könnten natürlich auch einen Vorausleistungsantrag stellen. Zu den Voraussetzungen dafür und zu der Frage wie lange Eltern zum Unterhalt verpflichtet sind, verweise ich auf meinen Artikel und die vorherigen Kommentare.

      Löschen
  43. Hallo Herr Popper,

    ich habe eine kurze Frage: zählt ein duales Studium wirklich als Ausbildung und damit die Zeit als nicht erwerbstätig, auch wenn man immer über die 720€ Grenze verdient hat?

    Ich wollte mit dualem Stuidum (3 Jahre) und 2 Jahren reguläre Arbeit auf die 5 Jahre Erwerbstätigkeit hinauskommen ... aber die TZ 11.3.6 macht mir da wohl einen Strich durch die Rechnung? Wie wird eine "Erwerbstätigkeit" denn rechtlich/gesetzlich definiert?

    Vielen Dank für eine kurze Antwort und liebe Grüße

    Hans

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Die Rechtsprechung meint dazu, dass im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses ausgeübte Tätigkeiten auch dann nicht dem Begriff der Erwerbstätigkeit zugeordnet werden, wenn eine Ausbildungsvergütung bezahlt wird.
      Entscheidend ist also, ob es sich bei Ihrem Einkommen um Ausbildungsvergütung handelte oder aber um Einkünfte aus einer Tätigkeit, die neben bzw. parallel zur Ausbildung ausgeübt wurde.

      Löschen
    2. Danke für die schnelle Antwort! Da ich einen Ausbildungsvertrag erhalten habe, zählte die Tätigkeit wohl als Ausbildung.... :-(

      Löschen
  44. Sehr geehrter Her Popper,

    ich habe soeben alle Kommentare durchgelesen und meinen Fall nicht erkennen können:
    Meine Eltern haben mich bei meinem Weg stets unterstützt:
    Fachhochschulreife - danach Bachelorstudium (Privatuni, sehr teuer) - danach 1 Jahr Trainee und Praktika.
    Danach hatte ich zwei monate einen Job - dann arbeitslos - dann wieder zwei monate einen Job - Arbeitslos

    Also nach dem Abschluss des Studiums 2 jahre Zeit vergangen aber mein Verdienst sehr gering.
    Nun ging der Geldhahn zu, da meine Eltern nicht mehr zahlen möchten, was auch verständlich ist.
    Ich finde einfach keinen Job weshalb ich ein Masterstudium im ähnlichen Fachbereich machen will um bessere Chancen auf einen Job zu haben.

    Sind meine Eltern hier unterhaltspflichtig? Meine kleine Schwester hat auch ein Studienvorhaben und soeben ihr Abitur gemacht. Es wird für meine Eltern finanziell eng aber gleichzeitig ist das aus dem Einkommen nicht ersichtlich (selbstständig).

    Wird es zu einem Rechtsstreit kommen?

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Erstmal sollten Sie erfragen, ob Ihr Masterstudium überhaupt gefördert werden kann (vgl. § 7 Abs. 1a). Grundsätzlich müssen Eltern nur eine Ausbildung finanzieren; das ist der Fall wenn Ihr Bachelorabschluss berufsqualifizierend ist, wovon ich anhand Ihrer Schilderung ausgehen muss.

      Löschen
  45. Sehr geehrter Herr Popper,

    auch ich würde mich sehr über Ihre Hilfe freuen.

    Ich bin 24 Jahre und Studentin an einer Universität.
    Zu meinem Werdegang: Nach meinem Realschulabschluss habe ich mich dazu entschlossen mein Abitur auf einem Wirtschaftsgymnasium nachzuholen. Nach dem Abitur folgte ein einjähriger AuPair- Aufenthalt im Ausland. Im gleichen Jahr fing ich dann eine Ausbildung als Kauffrau an, welche ich jedoch nach 2 Jahren abgebrochen habe. Ich beschloss zum Wintersemester ein Studium anzufangen. Dieses habe ich jedoch auch nach 2 Semestern, wegen Neigungswechsel, abgebrochen. Nun bin ich jedoch zufrieden mit meiner Studienwahl. Anzumerken ist, dass keine fachlichen Zusammenhänge zwischen Ausbildung und beiden Studiengängen besteht.

    Nun zu meiner eigentlichen Frage.
    Meine Eltern möchten nicht mehr für mich aufkommen (da ich seit der Ausbildung auch nicht mehr bei Ihnen wohne).
    Nun habe ich von einem Freund erfahren, dass ich eventuell Anrecht auf elternunabhängiges Bafög hätte, weil dies nun schon mein zweiter Bildungsweg sei.
    Ich bin diesbezüglich allerdings skeptisch, weil ich ja meine Ausbildung abgebrochen habe. Hätte ich eine Chance auf elternunabhängiges Bafög?

    Vielleicht können Sie mir diesbezüglich helfen.
    Vielen Dank im Voraus.

    MfG

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Ich empfehle Ihnen einen Vorausleistungsantrag zu stellen, weil meines Erachtens Ihre Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig sind. Es fehlt der sachliche Zusammenhang und Sie haben bereits eine Ausbildung abgebrochen.

      Löschen
  46. Hallo Herr Popper,

    erstmal vielen Dank für die super Aufklärung auf dieser Seite!

    Ich hätte nun eine Frage bezüglich der Vorausleistung:

    Ich habe nach meines Realschulabschlusses eine Ausbildung als Groß- und Außenhandelskaufmann abgeschlossen (2,5 Jahre). Danach habe ich ein halbes Jahr als kaufmännischer Angestellter gearbeitet. Dies hat mir nicht wirklich gefallen und deshalb habe ich mich doch dazu entschieden meine Fachhochschulreife auf der Berufsoberschule (1Jahr) nachzuholen. Jetzt stehe ich kurz vor der Aufnahme meines Erststudium als Wirtschaftsinformatiker auf der Hochschule. Bis vor kurzem war ich mir überhaupt noch nicht sicher ob ich ein Studium aufnehmen möchte.

    Auf jedenfall wurde nun der von mir elternabhängige Bafög-Antrag abgelehnt. Meine Eltern können mir jedoch nicht meinen Gesamtbedarf zahlen, da sie bereits meine Ausbildung gefördert haben. Nun habe ich durch Beratung des Bafög-Amts erfahren das sich für mich der Anspruch auf Vorleistung eventuell lohnen würde. Da ich mich angeblich auf dem zweiten Bildungsweg befinde und meine Eltern nicht mehr für meinen Unterhalt verantwortlich gemacht werden können.

    Nun wollte ich Sie fragen, ob sich dies für mich wirklich lohnt, wie sehen Sie den Vorfall und ob das soweit stimmt mit dem zweiten Bildungsweg?

    Vielen Dank im Voraus

    MFG Fabian S.


    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Ich empfehle Ihnen einen Vorausleistungsantrag zu stellen, weil Ihre Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig sein dürften. Sie haben nach der Realschule eine Ausbildung abgeschlossen. Damit haben die Eltern ihre Unterhaltspflicht bereits erfüllt und müssen nicht auch noch für die weitere Berufsausbildung (Studium) aufkommen.

      Löschen
  47. Hallo Herr Popper,

    ich habe eine Ausbildung als Rettungsassistent (Elternfinanziert, SchülerBafög) absolviert und danach 2,5 Jahre in dem Beruf gearbeitet. Nach 2,5 Jahren Beginn Medizinstudium. Bisher elternabhängig gefördert, weil Voraussetzungen für elternunabhängiges Bafög nicht vorliegen. §36 war mir bisher nicht bekannt. Wir wollen nun Antrag auf Vorausleistung stellen, da wir denken, dass meine Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig sind.

    Besteht ein enger sachlicher Zusammenhang?

    Besteht ein enger zeitlicher Zusammenhang?

    Darf BEIDES nicht erfüllt sein, oder reicht eines?

    Ich habe mit Ausbildung und Beruf bewusst Wartezeit aufs Studium überbrückt und mich auch mehrfach beworben. Ist das irgendwie nachweisbar durchs Bafögamt (Zugriff auf ZVS)?

    Ist es richtig, dass man in einer Anhörung Dinge schreiben muss wie: "Ich habe ohne Absprache mit Eltern Entscheidung zum Studium getroffen, weil Beruf finanziell und perspektivisch schlecht war und ich eine Horizonterweiterung haben wollte etc.??"

    Was darf man auf keinen Fall schreiben?

    Ich danke Ihnen vielmals!

    AntwortenLöschen
  48. Sehr geehrter Herr Popper,

    auch ich brauche ihren Rat zum elternunabhängigen Bafög.

    Ich bin 26 jahre alt und habe eine 2 Jährige Schulische Ausbildung abgeschlossen und auf der FOS die Fachhochschulreife erworben. Danach 2 Jahre als Zeitarbeiter gearbeitet bis ich schließlich vom Betrieb übernommen wurde. Dort arbeite ich nun schon seit weiteren 2 Jahren als Festangestellter. Habe ich Anspruch auf elternunabhängiges Bafög?

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Leider liegen die Voraussetzungen für elternunabhängiges Bafög bei Ihnen nicht vor. Sie könnten aber einen Vorausleistungsantrag stellen. Die Frage, ob Ihre Eltern noch unterhaltspflichtig für ein Studium sind, beantworte ich Ihnen gerne telefonisch.

      Löschen
    2. Also gilt laut Bafög eine Schulische Ausbildung nicht als Ausbildung?

      Löschen
  49. Wenn die Schule einen berufsqualifizierender Abschluss vermittelt wird schon (z.B. Berufsschule oder ein Berufskolleg). An der FOS haben Sie aber die Hochschulreife erworben und keinen Berufsabschluss.

    AntwortenLöschen
  50. Sehr geehrter Herr Popper,

    auch von mir erstmal vielen, vielen Dank für Ihre Mühen hier all diese Fragen zu beantworten!

    Nun zu mir:
    Ich (26, verheiratet) habe gerade ein Studium begonnen. Mein bisheriger Lebenslauf in kurz:
    - Realschulabschluss
    - FSJ
    - Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin (3 Jahre)
    - Fachabitur an der Berufsoberschule (1 Jahr)
    - nun Studium Soziale Arbeit Bachelor

    Meine Eltern -und auch ich- sehen nun nicht ein, weshalb sie mir das Studium finanzieren sollten, da ich bereits eine vollwertige Ausbildung abgeschlossen habe und mein Studium zu der Zeit nicht abzusehen war.
    Deshalb möchten wir und ein Schreiben abgeben, in denen sie erklären, weshalb sie mich nicht unterstützen werden.

    Meine Fragen sind nun:
    1. Müssen trotzdem die Einkommenserklärungen vollständig ausgefüllt werden?
    2. Gibt es Empfehlungen, was man in einem solchen Schreiben unbedingt erwähnen sollte?
    3. Vor allem: Muss der Antrag auf Vorausleistung unbedingt gestellt werden, oder können wir auch so darauf warten, dass der Antrag gewährt wird? Denn ich bin dem Verfahren ein wenig skeptisch gegenüber und hab Angst, dass damit mehr Ärger als Gutes verbunden ist.

    Herzliche Grüße,
    K. Hofmann

    AntwortenLöschen
  51. Hallo Frau Hofmann,
    Sie haben bereits eine Berufsausbildung und das Fachabi nachträglich auf dem 2. Bildungsweg erworben. Ausserdem sind Sie inzwischen verheiratet. Es gibt also gute Gründe, weshalb ihre Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig sind. Ihre Eltern müssen sich aber zum Einkommen erklären, ebenso ihr Ehemann. Zudem sollten Sie den Vorausleistungsantrag stellen.

    AntwortenLöschen
  52. Sehr geehrter Herr Popper,
    Ich habe aus persönliche gründe mein Ausbildung abgeprochen. Würde mir Bafög zustehen wenn ich demnachst mein FOS nachollen wurde? Da mein Eltern in Nrw wohnen und ich in Frankfurt?

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Das ist nur der Fall, wenn für Sie eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte von der Wohnung der Eltern aus nicht zu erreichen ist.

      Löschen
  53. Hallo Herr Popper,
    ich habe im Jahr 2011 meine Ausbildung zur Physiotherapeutin abgeschlossen und im Jahr 2014 das Abitur an einem Kolleg auf dem zweiten Bildungsweg erlangt. Während ich das Kolleg besuchte, habe ich elternunabhängiges Bafög erhalten.
    Nun möchte ich im Jahr 2015 ein Studium beginnen. Bin ich weiterhin berechtigt elternunabhängies Bafög zu erhalten?
    Vielen Dank im Voraus!

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Ja, Sie können grundsätzlich BAföG für das Studium beanspruchen. Das erfolgt aber grundsätzlich elternabhängig. Möglicherweise kommt aber ein Vorausleistungsantrag in Frage.

      Löschen
  54. Hallo ich habe eine frage und zwar meine Tochter bekommt Bafög , halbwaisemrente und Kindergeld nun zur Frage möchte gerne zu ihren freund ziehen der wohnt noch bei seinen vater lebt beide beugen tätig sind bekommt sie weiter ihr Bafög oder fehlt das weg

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Allein die Tatsache, dass die Tochter zum Freund zieht, ändert erstmal gar nichts an der Ausbildungsförderung. Den letzten Halbsatz Ihrer Frage verstehe ich leider nicht.

      Löschen
  55. Hallo ich hab ma eine Frage,
    ich hatte bis jetzt noch keine Antwort erlesen können.
    Ich hab Ende Juli, mein Bafög Antrag gestellt.
    Da ich im Voraus schon wusste, das ich ohne einen Antrag auf Vorauszahlung keine Chance habe auf Bafög, habe ich selbstverständlich auch den gleichzeitig gestellt.
    Ich hatte im Internet gelesen, das ich ein Brief von meiner Mutter hinzufügen soll in dem stehen sollte:
    Das sie mir kein 2. Ausbildungsweg finanziert, das sie mit dem Studium nicht einverstanden war usw... und das sie nicht bereit ist i-welche
    Unterlagen in Bezug auf bafög ausfüllen bzw. einreichen wird.
    Nach Monatelangem Brief Verkehr, hat das Bafög mein Vater ausfindig gemacht und meine Mutter ein Brief gesghickt sie solle das Formblatt 3 ausfüllen und ihre Einkommenssteuererärung binnen 2 Wochen einreichen.
    Sonst müsste sie mit einem Bußgeld oder Verwarngeld in höhe von 250€
    Rechnen.
    Ist das so rechtens?
    Wenn ja
    Gibt es einen sinnvollen Rat um es zu umgehen?
    (Ich erhalte ja in Wirklichkeit keine unterstützung, und würde es auch nicht wollen von meiner Mutter. Sie hat ja Jahrelang für mich bezahlt bzw. alleine großgezogen)

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Die Frage, ob Ihre Mutter bzw. Eltern noch unterhaltspflichtig für Ihr Studium sind ändert nichts an der Verpflichtung zur Erklärung über die Einkommensverhältnisse. Das Formblatt 3 muss zwingend vollständig und zutreffend ausgefüllt werden.

      Löschen
  56. Hallo Herr Popper,

    ich würde gerne auch eine Meinung von Ihnen zu meiner Situation hören und wissen ob mir noch Bafög zu steht und ob ich es elterunabhängig beantragen kann.

    Ich werde bald 29 Jahre, habe eine Ausbildung abgeschlossen und bin da ich nicht übernommen wurde noch mal auf die Schule gegangen und habe mein Fach-Abi und Abi nachgeholt. Habe dann ein FSJ absolviert und hab dann 4 Semester studiert.
    Seit mitte diesen Jahres bin ich nun arbeitslos gemeldet und habe nun überlegt eine schulische Erzieherausbildung zu beginnen.

    Wie ist es in meinem Fall mit einem Antrag auf elterunabhängiges Bafög?

    Vielen Dank

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Ob es für die angestrebte Ausbildung Schülerbafög gibt müssen Sie zuerst mit dem Bafögamt an Ihrem Wohnort klären. Falls ja, können Sie einen Vorausleistungsantrag stellen, weil Ihre Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig sein dürften. Elternunabhängige Förderung kommt aber nicht in Betracht weil Sie nicht fünf Jahre erwerbstätig waren.

      Löschen
  57. Guten Abend,
    ich hätte auch eine Frage, bzgl. Elternunabhängiger Förderung im Studium.

    Und zwar sieht mein Lebenslauf bisher wie folgt aus:

    08-2003 - 06-2009 - Realschulabschluss mit Q-Vermerk

    08-2009 - 01-2013 - Ausbildung Elektroniker

    02-2011 - 02-2013 - parallel zur Ausbildung - Fachabi Abendschule

    01-2013 - 07-2014 - Angestellter im Ausbildungsunternehmen

    08-2014 - 06-2017 - Vollabitur am Kolleg (Elternunabhängig gefördert)

    Habe ich die Möglichkeit, in einem anschließenden Studium auch Elternunabhängig gefördert werde? Ich wohne alleine seit diesem Sommer. Mein leiblicher Vater ist seit meinem 1. Lebensjahr unauffindbar und meine Mutter verfügt über keinerlei Einkommen.

    Sind meine Eltern mir gegenüber noch zu Unterhalt verpflichtet? Ursprünglich wollte ich mit dem Fachabitur zur Polizei, dies hat sich allerdings durch einen Sportunfall erledigt, nun möchte ich mit dem Vollabitur ein Lehramtsstudium aufnehmen.

    mit freundlichen Grüßen,

    Timo Gitt

    AntwortenLöschen
  58. Die Voraussetzungen für eine elternunabhängige Förderung liegen nicht vor. Allerdings sind Ihre Eltern wohl nicht mehr unterhaltspflichtig, was dahinstehen kann, weil Ihre Mutter kein Einkommen hat und der Aufenthalt Ihres Vaters nicht bekannt ist.

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Könnte ich also einen Antrag auf Vorausleistung stellen und nach negativ ausgefallener Prüfung der Unterhaltspflicht meiner Eltern dann elternunabhängig gefördert werden?
      Ich würde natürlich elternabhängig gefördert werden, wenn ich es denn beantragen würde.
      Allerdings wäre mir selbst eine elternunabhängige Förderung mit Schülerbafög, welches ich nicht zurückzahlen muss lieber.

      mit freundlichen Grüßen

      Löschen
    2. Ich meine, dass Sie sich den Vorausleistungsantrag sparen können, weil Ihre Mutter ohne Einkommen ist und Sie den Aufenthaltsort des Vaters nicht kennen. Aufenthalt und Einkommen des Vaters werden ohnehin in beiden Fällen von Amts wegen ermittelt und Sie müssen daran mitwirken. Sollte Ihr Vater dann tatsächlich ermittelt werden und über hohes Einkommen verfügen, können Sie immer noch bis zum Ende des BWZ einen Vorausleistungsantrag stellen.

      Löschen
    3. Und wäre es mir irgendwie möglich, im Studium elternunabhängig mit einem Volldarlehen gefördert zu werden?
      3 1/2 Jahre Ausbildung und weitere 19 Monate habe ich gearbeitet.

      Bafögförderung ohne viel Schulden zu machen und auch ein oder zwei Semester über Regelstudienzeit gefördert werden zu können fände ich wunderbar.

      Liebe Grüße, und vielen Dank für Ihre Antworten!

      Löschen
    4. Nein, Sie werden nicht elternunabhängig gefördert werden. Die Förderung erfolgt zur Hälfte als Darlehen und hälftig als Zuschuss der nicht zurückbezahlt werden muss. Ein Antrag auf Vorausleistung ändert daran nichts.

      Löschen
    5. Und wenn ich noch gewisse Zeit arbeiten gehen würde?

      Muss die nötige Zeit der Arbeit am Stück erfolgen um eine Vollförderung zu kriegen?

      Ansonsten könnte ich ja noch 17 Monate arbeiten und hätte dann Ausbildung + 3 Jahre Arbeitstätigkeit und könnte das beantragen.

      Liebe Grüße

      Löschen
    6. Das kommt drauf an. Mir ist immer noch nicht klar was Sie mit elternunabhängiger Förderung bezwecken wollen. Bedenken Sie aber dass es ab einem Alter von 30 keine Förderung mehr gibt. Für weitere Infos bitte darum, mich über die Hotline anzurufen.

      Löschen
    7. Der Zweck wäre, dass ich bei elternunabhängiger Förderung keine Bafögschulden machen würde.

      Löschen
    8. Ich fürchte, da unterliegen Sie einem Irrtum. Das Studium wird zur Hälfte als Darlehen gefördert, vgl. § 17 Abs. 2 Satz 1 BAföG.

      Löschen
  59. Hallo Herr Popper,
    Ich hoffe, dass sie mir vielleicht auch weiterhelfen können. Ich bin 26 und studiere im 1. Mastersemester BWL. Während meines Bachelors habe ich 2 1/2 Jahre als Werkstudent gearbeitete. Nach dem Bachelor ein Jahr Vollzeit und im Master jetzt wieder als Werkstudent. Fürs nächste Jahr plane ich ein Auslandssemester in Amerika. Da dieses verdammt teuer ist und weder ich noch meine Familie die Kosten alleine stemmen kann, würde ich gerne für 4 Monate Auslandsbafög beantragen. Im Inland bekomme ich keines, weil meine Eltern scheinbar zu viel verdienen, sodass ich beim Auslandsbafög auch keine große Hoffnung hab. Nun habe ich gelesen, dass man auch elternunabhängiges Bafög beantragen kann. Leider erfülle ich die Voraussetzungen nicht (30. Lebensjahr, 5 Jahre Erwerbstätigkeit etc.). Es gibt aber scheinbar auch noch einen Ausnahmefall, in dem man, sobald die Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig sind (und ich bekomme ja mit meinen über 25 Jahren keinen Unterhalt mehr) einen Antrag auf Vorausleistung stellen kann und somit doch elternunabhängiges Bafög bekomme könnte. Ist das richtig? Es besteht natürlich die Gefahr, dass das Amt den Anspruch prüft (evtl. sogar per Gericht), aber meine Eltern sind doch raus aus der Unterhaltspflicht?! Habe ich da etwas falsch verstanden oder habe ich eine Chance auf Unterstützung?
    Vielen Dank schon mal im Voraus

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Sie sollten ganz normal Auslandsbafög beantragen. Bedenken Sie, dass Ihr Bedarf für ein Studium in den USA weitaus höher ist als beim Inlandsstudium. Dass sie Unterhaltspflicht der Eltern mit dem 25. Lebensjahr endet halte ich für ein Gerücht; Sie können sich den Vorausleistungsantrag also sparen.

      Löschen
  60. Hallo Herr Popper,
    ich möchte für mein Masterstudium Bafög beantragen. Bei meinem Bachelorstudium (BA Studium an staatlicher Akademie) wurde mir eine Ausbildungsvergütung gezahlt ~800€. Auf Unterhalt war ich daher nicht angewiesen und meine Eltern haben auch keinen Unterhalt gezahlt. Danach arbeitete ich zwei Jahre und beginne nun meinen Master. Meine Frage ist nun, ob meine Eltern zu Unterhalt verpflichtet sind, da sie ja für den Bachelor nicht aufkommen mussten. Oder habe ich kein Anrecht mehr auf Unterhalt und daher Anrecht auf elternunabhängiges Bafög?

    Vielen Dank im Voraus.

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Wenn der Master auf dem Bachelorstudium aufbaut, dürften die Eltern grundsätzlich noch unterhaltspflichtig sein.

      Löschen
  61. Hallo Herr Popper, ich habe eine Frage zum Vorausleistungsantrag. Ich bin 26 Jahre alt. Mein Lebenslauf ist etwas unüblich (Ausbildung-Abitur (Abendschule) -Studium). Ich habe bereits eine Ausbildung zum Immobilienkaufmann im Juli 2010 abgeschlossen. Danach habe ich 1,5 Jahre in dem Bereich gearbeitet also bis April 2012. Nach meiner Ausbildung, parallel zu meiner Arbeit im Immobilienbereich, habe ich an einem Abendschule mein Abitur nachgeholt (von August 2010 bis Juli 2014). Ab April 2012, mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses, habe ich elternunabhängiges BAföG erhalten, bis zum Ende des Abiturs. Mein BAföG für das Studium wurde abgelehnt, da meine Mutter einen zu hohen Verdienst hat. Sie will mich jedoch nicht unterstützen bei meinem derzeitigen Studium der Kulturwissenschaften, das ich seit Oktober letzten Jahres mache. Ich habe daraufhin den Vorausleistungsantrag gestellt. Jetzt muss ich einen Fragebogen ausfüllen "Erklärung des Auszubildenden im Zusammenhang mit dem Vorausleistungsantrag". Ein zeitlicher Zusammenhang in diesem Falle besteht auf den ersten Blick, da ich direkt nach der Ausbildung das Abitur begonnen habe und danach angefangen habe zu studieren. Jedoch hatte ich weder bei Beginn der Ausbildung, noch während des Abiturs das Ziel zu studieren. Ein sachlicher Zusammenhang besteht aufgrund der unterschiedlichen Fachrichtungen denke ich nicht.

    1. Besteht nun Anspruch auf BAföG?
    2. Ich habe bereits elternunabhängiges BAföG für das Abitur erhalten, erlischt dadurch mein Anspruch auf BAföG?

    Vielen Dank

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Grundsätzlich besteht keine Unterhaltspflicht der Eltern mehr, wenn das Kind bereits eine angemessene Ausbildung erhalten hat und es sich danach entscheidet, an der Abendschule sein Abitur zu machen und anschließend zu studieren. Sollte das Bafögamt also Ihren Vorausleistungsantrag zu Unrecht ablehnen, sollten Sie widersprechen.

      Löschen
  62. Dieser Kommentar wurde vom Autor entfernt.

    AntwortenLöschen
  63. Ich habe Bedenken, ob der Master Bau- und Immobilienmanagement überhaupt auf Ihrem Architekturstudium aufbaut oder nicht eher etwas anderes, nämlich kaufmännisches vermittelt. Ausserdem müsste erst noch geprüft werden, ob Sie damals rechtzeitig vom Bauingenieur aufs Architektenstudium gewechselt haben.

    AntwortenLöschen
  64. Hallo Herr Popper,

    ich habe eine Frage zu dem elternunabhängigen Bafög.
    Ich beende im Juni meine 3 Jährige Ausbildung zur Industriekauffrau und möchte danach mein Abitur nachholen. Allerdings möchte ich mich an einem "normalen" Gymnasium bewerben - kein Berufskolleg oder anderes.
    Gilt die Regel für das Bafög trotzdem? Oder müsste ich an eine andere Schule (BOS,Kolleg,..)?

    Danke im Voraus,
    Industriekauffrau 95

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Elternunabhängiges Schülerbafög gibt es nur auf dem Kolleg oder Abendgymnasium, § 11 Abs. 3 Nr.1 BAföG

      Löschen
  65. Hallo Herr Popper,

    auch ich habe eine Frage zum elternunabhängigen Bafög.
    Nach der 12. Klasse habe ich das Gymnasium abgebrochen und einen 11-manatigen Freiwilligendienst geleistet.
    Danach, ab September 2009, habe ich eine Ausbildung zur Erzieherin angefangen. (1 Jahr Berufskolleg, 2 Jahre schulische Ausbildung, 1 Jahr Berufspraktikum). In dieser Zeit habe ich nicht mehr in meinem Elternhaus gewohnt und bereits Schüler-Bafög bezogen. Seit September 2013 bin ich ausgebildet und in einem festen Arbeitsverhältnis.
    Ich möchte gerne im Windersemester 2015 den Bachelor in Pädagogik an einer Hochschule machen. Dies war mir vor/während der Ausbildung nicht bewusst.
    Da ich schon mehrere Jahre nicht mehr bei meinen Eltern wohne und ich noch 3 Geschiwster habe, (2 sind in der Schule, 1 dieses Semester mit Bachelor fertig) möchte ich meine Eltern finanziell nicht mehr belasten, sie haben mich bei der Ausbildung bereits uinterstützt.
    Um elternabhängiges Bafög zu beziehen, müsste ich noch ein weiteres Jahr arbeiten.

    Wie stehen die Chancen, dass der Antrag auf Vorrausleistungen nach § 36 BaföG bewilligt wird?
    Gelten meine Eltern nach dieser Laufbahn bereits als nicht-unterhaltspflichtig?

    Vielen Dank im Vorraus und freundliche Grüße!

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Zur Beantwortung ihrer Frage muss ich wissen wann Sie ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben und wann Sie sich dazu entschieden haben zu studieren. Für eine Beratung im Einzelfall stehe ich ihnen gerne über die Hotline oder Skype zur Verfügung.

      Löschen
  66. Sehr geehrter Herr Popper,
    ich bin 28 Jahre alt und mach gerade ein duales Studium bei dem ich monatlich Geld verdiene. Des Weiteren habe ich ach schon eine abgeschlossene Berufsausbildung zum Techischen Zeichner. Ich werde im September mein Konstruktionsstudium mit dem Bachelor abschließen und würde im Anschluss gerne meinen Master an einer Uni in Berfspädagogik machen. Jetzt stellt sich für mich natürlich die Frage, ob mein Vater für mich noch Unterhaltspflichtig ist bzw ob ich Anspruch auf elterunabhängiges BAföG habe. Nachdem ich nach meiner Ausbildung das Abitur (BOS) nachgeholt habe, hab ich schon einmal zwei Semester studiert (Ernährungswissenschaften) und dann aber abgebrochen. In dieser Zeit habe ich BAföG bekommen, allerdings vom Einkommen meiner Eltern abhängig. Im Anschluss daran habe ich noch 11 Monate als Technischer Zeichner gearbeitet bevor ich mein jetziges Studium begonnen habe. Ich hoffe, dass sie mit bei dieser Frage weiterhelfen können.
    Ich danke im Voraus!

    AntwortenLöschen
  67. In Ihrem Fall dürften die Eltern grundsätzlich nicht mehr unterhaltspflichtig für das Masterstudium sein. Allerdings sehe ich hier eine Fachwechselproblematik, insbesondere ist mir nicht klar, ob der Master in Pädagogik in der gleichen Richtung das bisherige Konstruktionsstudium ergänzt.

    AntwortenLöschen
  68. Guten Abend Herr Popper,

    ich habe eine Frage bezüglich des Vorausleistungsantrages.

    Ich bin 25, habe nach dem Abitur eine 2 jährige Berufsausbildung gemacht und danach ein Mathematik/Ökonomik Bachelor Studium begonnen, an dessen Ende ich nun stehe. Ich werde im Anschluss daran einen Master of Education in den Fächern Mathematik und Wirtschaftslehre/Politik beginnen.

    Meine Eltern haben mich bis jetzt immer unterstützt und nun möchte ich ihnen nicht mehr zur Last fallen. Sind meine Eltern für mich unterhaltspflichtig, wäre also eine Unterhaltsforderung des Bafög-Amtes ihnen gegenüber erfolgreich?

    Vielen Dank für Ihre Mühen

    AntwortenLöschen
  69. Wenn die Eltern für das Studium unterhaltspflichtig sind gilt diese grundsätzlich weiter bis zum Abschluss des Masterstudiums. Das Bachelor- und das Masterstudium stellen zusammen die Erstausbildung dar.
    Eine Ausnahme könnte in Betracht kommen wegen der vorherigen Berufsausbildung. Insoweit verweise ich auf meine Ausführungen zu den Abitur-Lehre-Studium Fällen. Für eine Beratung im Einzelfall stehe ich gerne über Skype oder die Hotline zur Verfügung.

    AntwortenLöschen
  70. Sehr geehrter Herr Popper,

    auch ich muss eine dringende Frage loswerden... Zu meinem Werdegang: nach meinem Fachabitur habe ich eine Aubildung zum Erzieher für 3 Jahre gemacht. Während dieser Zeit habe ich Schülerbafög und Unterhalt bekommen. Nach diesen 3 Jahren habe ich 1 Jahr in meinem Berufsfeld gearbeitet. Anschließend habe ich ein Studium begonnen in Soziale Arbeit, bei dem ich jetzt ins 2. Semester gekommen bin. Ich bin jetzt 26 Jahre alt (im Mai 27) und es stellt sich die Frage, sind meine Eltern immernoch unterhaltsverpflichtet?
    Es ist hierbei anzumerken, dass das Studium der eigentliche Plan war, ich zu der damaligen Zeit aber nicht reingekommen bin. Daraufhin habe ich überhaupt erst die Ausbildung begonnen. Und nach den 3 Jahren Ausbildung und 1 Jahr arbeiten konnte ich über ausreichend angesammelte Wartesemester ins Studium gelangen. Bafög wird mir momentan, da mein Vater viel verdient, 150€ angerechnet.
    Muss mein Vater mir also weiterhin Unterhalt zahlen?

    Mit freundlichen Grüßen,

    N. Sander

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. In Ihrem Fall dürften die Eltern grundsätzlich unterhaltspflichtig für das Studium sein, weil das Studium von Anfang an geplant war und die Ausbildung zur Überbrückung der Wartezeit diente und wohl auch in fachlichem Zusammenhang mit dem anschließenden Studium steht.

      Löschen
  71. Sehr geehrter Herr Popper,
    Vorweg möchte ich Ihnen für die Möglichkeit danken, hier mein Anliegen schildern zu können.
    Meine Frage betrifft ebenfalls das Vorausleistungsverfahren:

    Nach meinen Realschulabschluss besuchte ich zwecks Überbrückung das kaufmännische BK1 und BK2, allerdings ohne eine HZB zu erwerben.

    Anschließend begann ich eine betriebliche Ausbildung zum Mechatroniker und arbeitete daraufhin 1 1/2 Jahre im Logistikbereich des Ausbildungsbetriebes.
    Gegen Ende meiner Arbeitstätigkeit beschloss ich ein technisches BK zu besuchen um meine HZB zu erhalten und anschließend ein Studium aufnehmen zu können. Während der Zeit auf dem technischen BK erhielt ich Schüler-BAFÖG.

    Seit diesem Semester studiere ich nun Medieninformatik - was meines Erachtens nach bis auf eventuell minimale Inhalte nichts mit meiner Berufsausbildung gemeinsam hat.

    Kann ich nun davon ausgehen, dass meine Eltern, im Falle eines Antrages auf Vorausleistung, nicht mehr unterhaltspflichtig sind und ich demnach elternunabhängig gefördert werde?

    Mit freundlichen Grüßen,
    Michael

    AntwortenLöschen
  72. Ihre Eltern haben die Unterhaltspflicht erfüllt, indem sie Ihnen die Ausbildung zum Mechatroniker ermöglicht haben. Für das Studium Medieninformatik sind die Eltern daher nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet.

    AntwortenLöschen
  73. Guten Tag Herr Popper,

    ich frage mich, ob ich die Voraussetzungen für elternUNabhängiges Bafög erfülle.

    Mein Werdegang :

    -Realschulabschluss
    - 2 Jahre Berufsausbildung Sozialassistenz mit erworbener Fachhochschulreife für RLP
    - Bachelorstudium Soziale Arbeit, 8 Semester bis 2012 - elternabhängiges Bafög erhalten
    -2012 bis 2015 ( genau 3 Jahre) Vollzeit Erwerbstätigkeit als Sozialpädagogin
    - Ende 2014: 25. Lebensjahr vollendet
    - 2015: Wunsch einen Masterstudiengang zu beginnen. "Soziale Arbeit in internationaler Perspektive"

    Mir ergeben sich zwei Fragen:
    Habe ich im Master Anspruch auf Bafög?
    Habe ich im Master Anspruch auf elternunabhängiges Bafög?

    Denn ich bin 25 Jahre, habe 3 Jahre Vollzeit gearbeitet und meinen Bachelorabschluss sehe ich als "berufsqualifizierende Ausbildung".

    Ich danke Ihnen schon im Voraus sehr für Ihre Antwort.

    Viele Grüße aus Berlin

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Eine ziemlich schwierige Frage, die Sie mir stellen. Sie haben Ihr Bachelorstudium im Jahr 2012 beendet und danach angefangen zu arbeiten. Das könnte möglicherweise als "Abbruch" der Ausbildung angesehen werden, weil Sie sich fragen lassen müssen, weshalb Sie nicht unmittelbar nach dem Bachelor mit dem Masterstudium begonnen haben, sondern erst drei Jahre später. Wenn das so wäre, könnte das Masterstudium überhaupt nicht mehr gefördert werden (vgl. § 7 Abs. 1a Satz 2 BAföG).

      Löschen
    2. Guten Morgen Herr Popper,

      ich bin entsetzt. Bei vielen Masterstudiengängen der Sozialen Arbeit sind Berufserfahrung und Vorkenntnisse explizit erwünscht. Nur deshalb habe ich mich entschieden zu arbeiten.

      Ich weiß, dass es bei der Psychologie anders ist, denn in diesem Fach ist man erst nach dem Master erst richtig ausgebildet und kann innerhalb des Berufs arbeiten.

      Der DSBH ( http://www.dbsh.de/beruf/aus-und-weiterbildung/studium-soziale-arbeit.html) schreibt:
      - Ein Bachelor-Abschluss vermittelt sowohl einen akademischen „Erst“-Abschluss, als auch eine Berufsqualifikation. 
      - Master – Fortsetzung des Bachelor für Höherqualifizierte
      Als weiteren, auf einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss (Bachelor oder auch FH-Diplom) aufsetzenden Hochschulgrad kann über ein weiteres Studium der Abschluss des Masters verliehen werden. Durch die zusätzliche Studienzeit erfolgt eine inhaltliche Vertiefung, mit der die besondere, den bisherigen Abschlüssen an Universitäten entsprechende wissenschaftliche Qualifikation erworben wird. Insoweit steigen die Anforderungen, so dass sich das Angebot der Masterstudiengänge in erster Linie an die „besseren“ Bachelor-Absolventen wendet.


      In meinen Augen ist der Bachelor und der Master in der Sozialen Arbeit nicht einer Ausbildung gleich zu setzen. Der Master ist viel mehr eine inhaltliche Spezialisierung

      Können Sie mir für die Beantragung von Bafög einen Rat geben? Ich bin auf Leistungen angewiesen. Sonst kann ich mich nicht finanzieren. Nach drei Jahren finanziell auf eigenen Beinen stehen möchten sie mich nicht mehr unterstützen.

      Ich danke Ihnen!
      Beste Grüße

      Löschen
    3. Möglicherweise kommt eine Förderung nach § 7 Abs. 2 BAföG in Frage (weitere Ausbildung). Vielleicht liegen die Voraussetzungen der Nr. 2 oder Nr. 3 vor. Das könnte anhand der Studienordnung zu beurteilen sein.

      Löschen
  74. Hallo Herr Popper!
    Ich habe da auch eine Frage.
    Ich habe 2005 das Abitur absolviert, danach eine Erzieherausbildung (schulische Ausbildung) in Berlin (Privatschule, meine Eltern sind für den Unterhalt aufgekommen). Danach ein Jahr Arbeit als Erzieher, ein Jahr Ausland, dann nochmals ein Jahr Arbeit als Erzieher. 2012 habe ich mich zu einem Studium in Naturschutz entschieden. Da meine Eltern zuviel verdienen, habe ich kein Befög bekommen. Ich habe mir den Bachelor selbstfinanziert und einen kleinen anteil von meinem Eltern erhalten. Jetzt bin ich 29 und möchte im Oktober den Master in Naturschutz absolvieren. Ich möchte Elternunabhängies BaföG beantragen. Ich will meinen Eltern nicht weiter zur Last fallen und auch sie sind der Meining, dass es irgendwann ja auch mal reicht...!Habe ich eine Chance, das zu erhalten? Was passiert, wenn der Vorausleistungsantrag nicht bewillligt wird? Holt sich dann das Amt das Geld von meinen Eltern oder wie läuft das denn?

    Ich hoffe, Sie können mir helfen
    Vielen Dank

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Das Amt wird rechtlich prüfen, ob die Eltern unterhaltspflichtig sind und dann ggf. die übergegangenen Unterhaltsansprüche geltend machen und äußerstenfalls beim Familiengericht einklagen. Ob eine Unterhaltspflicht besteht hängt hier maßgeblich von den Umständen des Falles ab. Ich empfehle Ihnen hierzu anwaltlichen Rat einzuholen. Ich helfe gerne über Skype oder die Hotline.

      Löschen
  75. Guten Abend Herr Popper,

    ich habe eine Frage bezüglich des Vorausleistungsantrages.

    Ich bin 24 Jahre und habe eine 3 jährige Ausbildung sowie 1 Jahr nach dieser gearbeitet. Im WS 2014 habe ich mein Studium aufgenommen und gleich zu Beginn einen Bafög-Antrag gestellt. Ich bekam als Rückmeldung, das mir kein BaföG zusteht, da meine Eltern mich mit ca. 420 € monatlich unterstützten können und somit mein Gesamtbedarf gedeckt ist. Bei meinem Vater wurde dabei ein Betrag von ca. 390 € ermittelt und bei meiner Mutter ca. 30 €. Meine Eltern sind geschieden und ich wohne momentan noch bei meiner Mutter, welche mich auch unterstützt. Jedoch zahlt mein Vater mir monatlich lediglich 50 €. Kontaktaufnahme ist schwierig, da er "Unbekannt verzogen" ist und ich somit keine aktuelle Adresse von ihm habe.
    Beim Amt hat man mir erklärt, dass ich zwar einen Vorausleistungsantrag stellen kann, es aber unwahrscheinlich ist das mir eine Vorausleistung bewilligt wird, da ich noch bei meiner Mutter wohne.
    Sie meinten da sie mir freie Unterkunft und Verpflegung sowie ein Teil des Kindergelds (130€) zur Verfügung stellt, wäre ich einschließlich der 50€ meines Vaters über meines Gesamtbedarfs.
    Habe ich dies richtig verstanden?

    Wenn ich diesen Antrag stelle und es kommt heraus das ich keinen Anspruch auf Vorausleistung habe, kann ich dann einen neuen BaföG-Antrag stellen?

    Ich habe vor zum nächsten Semester hin in eine Studentenwohnheim zu ziehen und dadurch verändert sich meine wohnliche und finanzielle Lage.
    Stelle ich dann einen komplett neuen BaföG-Antrag oder reicht eine Folgeantrag? Wirkt sich dabei der bereits abgelehnte BaföG- und Vorausleistungsantrag auf diesen negativ aus?
    Wie muss ich vorgehen, wenn ich bis dahin keine aktuelle Adresse von meinem Vater habe?

    Vielen Dank schonmal im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen.

    Freundliche Grüße

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Es ist so, dass Sie zunächst versuchen müssen, den Aufenthalt des Vaters zu ermitteln. Da sein Einkommen festgestellt werden konnte und er zudem monatlich 50 Euro bezahlt, wird sich sein Aufenthalt voraussichtlich ermitteln lassen. Ihre Eltern müssen dabei mitwirken. Vorausleistung gibt es nur soweit Ihr Bedarf nicht anderweitig gedeckt ist. Deshalb werden alle an Sie erbrachten Leistungen der Eltern angerechnet, besonders das weitergeleitete Kindergeld. Für nähere Auskunft empfehle ich Ihnen ein telefonisches Beratungsgespräch.

      Löschen
  76. Hallo Herr Popper,
    ich habe auch eine Frage zum Vorausleistungsantrag.
    Ich habe nach meinem Realschulabschluss von 2006-2008 die kaufmännische Fachhochschule besucht. In dem darauf folgenden Jahr habe ich keinen Ausbildungsplatz gefunden, sondern diverse Nebenjobs und ein Praktikum zur Reiseverkehrskauffrau gemacht. Ein Studium kam zu diesem Zeitpunkt nie für mich in Frage. Von 09/2009-07/2012 habe ich dann eine Ausbildung zur Kauffrau für Bürokommunikation gemacht und danach bis 09/2013 in diesem Bereich (in 2 Betrieben) gearbeitet. Ich habe mich dann noch dazu entschlossen, ein Studium anzufangen (mit 23 Jahren). Der Bereich hat (meiner Meinung nach) nichts mit der kaufmännischen Ausbildung zu tun (Gesellschaftswissenschaft / Freizeitwissenschaft). Ich bin nun bereits im 4. Semester und muss von September - Februar ein Auslandssemester machen. Da ich in diesem Monat 25 geworden bin (es gibt kein Kindergeld mehr und ich muss mich selbst krankenversichern) und meine Eltern mich bis jetzt immer unterstützt haben, sind wir nun der Meinung, dass sie mir nicht mehr Unterhaltspflichtig sind. Ich möchte nun einen Antrag auf Vorausleistung nur für das Auslandssemester stellen, da ich dieses (Pflicht-Semester) sonst nicht finanzieren kann. Denken Sie, ich habe eine Chance?
    Vielen Dank und freundliche Grüße.

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Ihre Eltern dürften für das Studium grds. nicht unterhaltspflichtig sein. Trotzdem haben Ihre Eltern Unterhalt für das Studium bis zum 25. Lj. geleistet. Für eine zutreffende rechtliche Würdigung müsste ich den Sachverhalt genau prüfen. Hierzu können Sie gerne Kontakt mit mir aufnehmen.

      Löschen
  77. Guten Tag Herr Popper,

    mein Sohn ist mittlerweile 27 Jahre alt lebt in einer eigenen Wohnung und bereits 2 Ausbildungsverhältnisse als Verkäufer aufgegeben. Nun möchte er im Sommer eine Schulische Ausbildung zum Kinderpfleger machen und mir stellt sich nun die Frage, ob ich weiterhin verpflichtet bin, Unterhalt an meinen Sohn zu zahlen.

    Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.

    Freundliche Grüße

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Wenn es nicht gerade zwingende Gründe waren, die zur Aufgabe der vorherigen Ausbildungen führten, dürfte Ihnen die finanzielle Unterstützung einer dritten Ausbildung nicht mehr zumutbar sein.

      Löschen
  78. Hallo Herr Popper,

    auch ich habe eine Frage zwecks Voraussleistung.
    Ich habe nach dem Abitur 2 1/2 Jahre lang eine Ausbildung zur Kauffrau im Groß- und Außenhandel absolviert. Anschließend habe ich noch für kurze Zeit in dem Betrieb gearbeitet. Nach einem Auslandsaufenthalt habe ich mich jedoch dazu entschieden, nicht in meinen Beruf zurückzukehren, sondern Praktika in Grundschulen zu machen. Daraus folgte dann auch mein Entschluss, Grundschullehramt zu studieren, was während meiner Ausbildung so nie zur Debatte stand. Mein Studium habe ich ein halbes Jahr nach Beendigung meiner Ausbildung aufgenommen. Mittlerweile bin ich 25 und meine Eltern haben mir bereits meine 1. Ausbildung finanziert.
    Können Sie einschätzen, wie meine Chancen auf eine Vorausleistung beim Bafögamt stehen?

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Das kommt darauf an, was Sie seinerzeit zur Aufnahme einer Berufsausbildung bewogen hatte anstatt zu studieren. Ferner darauf, weshalb Sie nicht mehr im erlernten Beruf arbeiten wollten.

      Löschen
    2. Da ich mein Abitur im Schwerpunkt Wirtschaft (VWL/BWL) absolviert hatte und mir dieser Bereich auch Spaß machte und ich meine Stärken in einem solchen Beruf sah habe ich mich ganz bewusst für eine Ausbildung im kaufmännischen Bereich entschieden.
      Erst durch die Arbeit mit Kindern während meines Auslandsaufenthaltes nach der Ausbildung reifte in mir der Wunsch danach, meinen Job auch mit Kindern zu gestalten. Daraufhin habe ich, wie beschrieben, einige Praktika absolviert um mir meiner Sache sicher zu sein, bevor ich mich final für das Studium zur Grundschullehrerin entschied.

      Löschen
    3. Da Sie Abitur haben müssen Ihre Eltern grundsätzlich damit rechnen, dass Sie später studieren werden. Eine Ausnahme davon ist, wenn die Eltern Sie vor Aufnahme der kaufmännischen Ausbildung vor die Wahl gestellt haben entweder Unterhalt für die Berufsausbildung zu bezahlen oder für ein Studium.

      Löschen
  79. Ich frage mich ob ich Anspruch auf Bafög habe. Ich werde zum Start der schulischen Ausbildung 25 Jahre sein und bis dahin alleine leben.
    Meine Eltern wohnen in der gleichen Stadt wie ich.
    Werdegang:

    2001-2008 Realschule
    2008-2010 Kaufmännisches Berufskolleg 1/ 2
    im 2 Jahr abgebrochen, weil ich nichts mehr verstanden habe, war ein privates Berufskolleg und habe dafür 240€ Bafög erhalten
    bis September 2011 war ich arbeitslos...
    09/2011-08/2014 Ausbildung zur PKA
    seitdem arbeite ich als PKA in einer Apotheke.und will jetzt das Berufskolleg für PTAs besuchen.
    Meine Mutter verdient ca 1300-1400 € netto.
    Meinen Vater kenne ich nicht, ist unbekannt verzogen ins Ausland.
    Was meinen Sie wie meine Chancen stehen ?

    AntwortenLöschen
  80. Vermutlich haben Sie einen Anspruch auf BAföG, da es sich um eine Berufsfachschule handeln dürfte, die eine abgeschlossene Berufsausbildung als PKA voraussetzt. Erkundigen Sie sich danach bitte bei der Schule.

    AntwortenLöschen
  81. Sehr geehrter Herr Popper,

    mir wurde vor kurzem mein Antrag auf Vorausleistung genehmigt. Nun ist es so, dass der Bewilligungszeitraum bereits im Oktober 2014 beginnt, ich jedoch den Antrag auf Vorausleistung erst im April 2015 aus verschiedensten Gründen einreichen konnte. Während dieses Zeitraumes (Okt-aktuell) habe ich gearbeitet. Nun spricht das Amt von einer Rückzahlung ab Oktober, obwohl ich kein Bafög innerhalb dieser Zeit erhalten habe. Es wundert mich, da der Antrag auf Vorausleistung schließlich erst im April einreicht wurde und ich eine Rückzahlung nur für diesen Zeitraum erhalten habe... Geht dies den richtigen Dingen zu?

    Viele Dank!

    Mit freundlichen Grüßen

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Also grundsätzlich wird die Rückforderung der Höhe nach durch gewährte Ausbildungsförderung begrenzt. Förderung wird geleistet mit Beginn der Ausbildung und frühestens seit Antragstellung (Bafögantrag). Ein Vorausleistungsantrag kann nachträglich innerhalb des Bewilligungszeitraumes gestellt werden und wirkt zurück, d.h. es wird Vorausleistung für den gesamten BWZ gewährt -soweit die Ausbildung gefährdet ist.
      Ich gehe davon aus, dass Sie das Amt über Ihr Einkommen bei Antragstellung informiert haben. Falls nicht empfehle ich Ihnen ein persönliches Beratungsgespräch.

      Löschen
    2. Vielen Dank für Ihre Antwort.
      Komischerweise habe ich eine Überweisung für eine Vorausleistung ab April erhalten - die vorherigen Monate (Oktober-März) werden nicht ausgezahlt. Dies verwundert mich sehr - einerseits wird eine Rückzahlung ab dem Anfang des BWZ auf Grunde meiner Arbeit verlangt, anderseits wurde mir Bafög erst seit der Antragstellung der Vorausleistung (April) ausgezahlt. Ich muss gestehen, dass ich dies nicht nachvollziehen kann. Vielleicht können Sie mir dies erleuchten..?

      Das Amt wurde informiert und es wird nun die genaue Rückzahlung kalkuliert.

      Löschen
    3. Dazu müsste ich den Förderungsbescheid und den Rückforderungsbescheid im einzelnen prüfen. Möglicherweise haben Sie im April eine Zahlung über Leistungen seit Oktober erhalten.

      Löschen
  82. Schönen guten Tag!
    Ich bin 33 Jahre und habe mein Abitur auf eienem Abendgynasium gerade bestanden. Ich hoffe sie können mir sagen, ob ich noch Bafög beantragen kann oder ob die Schmerzgrenze an Jahren für die Bafögbeantragung schon überschritten ist. MfG Christian

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Wenn die Voraussetzungen nach § 10 Abs. 3 Nr. 1 vorliegen gibt es BAföG. Das Studium müsste allerdings unverzüglich aufgenommen werden.

      Löschen
  83. Sehr geehrter Herr Popper,

    ich habe nach der Realschule eine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten absolviert. Im Anschluss daran holte ich das Abitur auf dem zweiten Bildungsweg in einer zwei-jährigen Berufsoberschule nach.
    Seit Oktober studiere ich Pädagogik. Da meine Eltern sich nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet fühlen, habe ich Antrag auf Vorausleistung gestellt. Die Prüfung der Unterhaltspflicht meiner Eltern ergab, dass sie doch weiterhin unterhaltspflichtig seien. Dies wurde damit begründet, dass die Ausbildung nicht meinen Begabungen entsprach, was anhand meiner sehr guten Leistungen beim Abschluss der Ausbildung, aber auch beim Abitur, erkennbar sei. Dabei wird auf meine Zeugnisse verwiesen. Weiterhin wird angeführt, dass diese guten Noten ein Hinweis auf meine Unterforderung während der Ausbildung wären.
    Ist diese Argumentation rechtens?

    Vielen Dank und viele Grüße

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Das BAföG Amt beruft sich dabei auf eine Ausnahme, weil die Ausbildung zur VerwFA nach Realschulabschluss grundsätzlich angemessen ist. Ich meine, dass Ihre Eltern sehr gute Aussichten haben, den Streit zu gewinnen. Ich empfehle Ihren Eltern mit mir Kontakt aufzunehmen, weil sich die BAföG-Ämter in Vorausleistungsfragen erfahrungsgemäß von einem Anwaltsschreiben beeindrucken lassen.

      Löschen
  84. Sehr geehrter Herr Popper,

    ich habe ebenfalls eine Frage zum Thema Vorausleistung, doch zunächst einmal muss ich Ihnen ein Lob aussprechen, da Sie diesen Blog so gut pflegen.

    Ich frage mich zum Einen, ob mein Vater unterhaltspflichtig ist und zum Anderen, ob ein Antrag auf Vorausleistung Erfolg haben kann?

    Ich bin 24 Jahre alt und studiere International Management im 6. Semester. Habe aber noch 2 Semester zum Bachelor und danach habe ich vor den Master zu beginnen.

    Werdegang:

    2008 Realschulabschluss
    2008 - Jan 2011 Ausbildung zum IT-Systemelektroniker
    Jan 2011 - Juli 2011 Vollzeit-Arbeit in dem Berufsfeld
    2011 - 2012 Fachhochschulreife auf der technischen BOS nachgeholt
    2012 Studium International Management

    Für mich steht meine Erstausbildung in keinem fachlichen Zusammenhang mit meinem Studium, in keinster Weise.

    Es sei noch gesagt, dass ich nie vorhatte zu studieren und ich das auch meinen Eltern gesagt habe. Ich habe mich erst während der Vollzeit Arbeit dazu entschlossen und auch gegen den Willen meiner Eltern.
    Meine Mutter lebt im Ausland und ist arbeitslos. Ich wohne bei meinem Vater, wurde bisher soweit es geht trotzdem unterstützt, indirekt durch meinen Opa.
    Nun ist es aber nicht mehr möglich und ich kann nicht mehr unterstützt werden.

    Ist mein Vater noch unterhaltspflichtig? Könnte der Antrag Erfolg haben? Ich möchte auch nicht riskieren, dass mein Vater mit Zinsen an das BAföG-Amt zahlen muss, da wir ein gutes Verhältnis haben und ich Ihn zudem auch nicht in finanzielle Schwierigkeiten bringen möchte.

    Ich Danke Ihnen für Ihre Antwort.

    Viele Grüsse

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Beim Ausbildungsweg Realschule-Ausbildung-FOS/BOS-Studium sind Eltern grundsätzlich nicht mehr zum Unterhalt für das Studium verpflichtet.
      Insbesondere hatten Sie den Studienwunsch erst während der Berufstätigkeit entwickelt. Ich empfehle Ihnen daher Vorausleistungen zu beantragen.

      Löschen
  85. Sehr geehrter Herr Popper,

    ich bin 25 Jahre, habe eine abgeschlossene 3,5 Jährige Lehre zum Mechaniker gemacht, danach das Kolleg besucht meinen Abschluss gemacht und jetzt Studiere ich Psychologie.
    Den Antrag auf Vorausleistung habe ich auch schon gemacht und bekomme auch schon Geld:
    Als erstes musste ich angeben wie und wann ich meine Entscheidung getroffen habe und nun will das Bafög Amt von mir wissen in wie weit ich von meinen Eltern ab der Lehre gefördert worden bin.
    Kann ich für nicht angegebene Förderung von meinen Eltern während meines Kolleg Besuches belangt werden?
    Bzw. gibt es einen Freibetrag ?
    Verliere ich dadurch meinen Anspruch ?
    Was sind mögliche Folgen?

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Die Frage, ob Sie für Ihre Mechanikerausbildung unterstützt wurden ist wichtig bei der Prüfung der Unterhaltspflicht. Ihre Eltern können argumentieren, sie hätten Ihnen während der Ausbildung monatlich 500 Euro Unterhalt zugewendet und dadurch die Unterhaltspflicht endgültig erfüllt.

      Löschen
  86. Sehr geehrter Herr Popper,

    ich bin 25 Jahre, habe eine Abgeschlossene Lehre zum Mechaniker.
    Danach habe ich das Kolleg mit Abitur abgeschlossen.
    Jetzt Studiere ich Psychologie und habe auch schon einen Antrag auf Vorausleistung gestellt und bekomme auch schon Geld.
    Jetzt will das Bafög Amt nachdem sie mich schon gefragt haben wie ich und wann ich meine Entscheidung zum Studium gefasst habe, von mir wissen in welchem Umfang ich nach meiner Lehre gefördert wurde.
    Die damaligen Leistungen meiner Eltern lagen bei umgerechnet ungefähr 500€ monatl., muss ich das so angeben?
    Werde ich dafür belangt wenn ich das während des Kollegs nicht angegeben habe ?

    Vielen Dank für ihre Antwort und Liebe Grüße

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Wenn Sie schon für das Kolleg Vorausleistungen erhalten haben hätten die Zuwendungen Ihrer Eltern davon abgezogen werden müssen. Haben Sie beim Kolleg überhaupt BAföG erhalten?

      Löschen
  87. Sehr geehrter Herr Popper,

    meine Tochter ist 22 Jahre alt. Besuchte die Hauptschule,
    danach absolvierte Sie die Realschule. Nach der Realschule
    machte Sie eine Ausbildung, mit dem Einverständnis beider
    Elternteile um sich zu orientieren, welchen Berufsweg sie
    tatsächlich wählen will. Gleichzeitig war klar, wenn sie gleich
    Ihr Fachabi macht, das Sie mit den Jahrgängen G8 und G9
    kolligiert. Auch aus diesem Grunde heraus haben wir Sie, als Eltern bestärkt erst eine Ausbildung zu machen.
    In der Ausbildungzeit, war dann relativ schnell klar, das meine Tochter nach Ihrer Ausbildung studieren will. Zu dieser
    Zeit wohnte Ihr Vater noch hier.
    Nach Ihrer Ausbildung machte Sie in einem Jahr ihr Fachabi.
    Wo Ihr Vater weiterhin Unterhalt bezahlt hat. Seit Okt 14
    studiert Sie BWL, hat aber nichts mit Ihrer Erstausbildung zu tun. Jetzt zahlt ihr Vater schon seit Monaten keinen Unterhalt. Jetzt wäre meine Frage welche Chancen hat Sie
    bei einem Vorrausleistungsantrag bzw. Bafög selber wurde
    abgelehnt, da Ihr Vater zu viel verdient. Mein Verdienst wurde
    dabei nicht berücksichtigt, da ich zu diesem Zeitpunkt nicht
    erwerbsfähig war.

    Vielen Dank
    Z
    Zei

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Da der Vater keinen Unterhalt bezahlt, sollte Ihre Tochter unbedingt einen Vorausleistungsantrag stellen, weil ansonsten die Ausbildung gefährdet ist. Der Vater wird dann vom Bafögamt unterhaltsrechtlich in Anspruch genommen werden.

      Löschen
  88. Sehr geehrter Herr Popper,

    mein Sohn 20J. wohnt zu Zeit bei seinem Vater. Für meinen Sohn ist es aber nicht mehr erträglich, mit dem Vater unter einem Dach zu leben. Er fängt jetzt seine 2te Schulische Ausbildung als Erzieher an. Ein Antrag auf Bafög ist gestellt und wird auch weiter genehmigt.
    Ich selber beziehe Alg II und würde gerne meinen Sohn bei mir Wohnen lassen, damit er sich ganz und voll auf seine Ausbilung konzentrieren kann.
    Da ich Leistungen vom Jobcenter beziehe ist meine frage, was muss mein Sohn aufbrigen an Kosten, wenn er bei mir wieder einzieht? Ist es richtig das er sich an all den Kosten wie Miete, Strom und Heizung zu hälfte beteiligen muss?
    Denn er bekommt nur ca. 220€ Bafög plus Kindergeld.
    Allein wenn er sich nur an die Miete beteiligen müsste, wäre das Bafög und das Kindegeld schon fast aufgebraucht. Da bleibt nach Abzug von den an anderen zu zahlenden unkosten kein Geld mehr zum Leben.

    Ich möchte natürlich nicht, das wir nachher auf der Strasse sitzen, weil wir die Kosten nicht mehr abgedeckt bekommen.

    Bei beiden Elternteile ist kein Geld, ich erhalte ALG II und der Vater von meinem Sohn verdient gerade mal so viel, das er noch mit Wohngeld aufstocken lassen muss.

    Ich würde mich über eine Antwort freuen.

    Lieben Gruß

    U.

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Diese Sachverhalte sind prinzipiell schwierig, weil zwar eine Bedarfsgemeinschaft gegeben wäre, aber das BAföG, dessen Leistungen geringer sind, dem ALGII-Bezug des Sohnes entgegensteht. Ohne Ausbildung könnte sich Ihr Sohn arbeitssuchend melden und eine Qualifikationsmaßnahme des Jobcenters besuchen. Dann werden Sie zusammen höheres ALGII als Bedarfsgemeinschaft erhalten.
      Oder Ihr Sohn könnte eine Lehre machen- Dann gäbe es den Azubilohn und ggf. ergänzend Grundsicherung.

      Löschen
  89. Hallo Herr Popper,

    ich habe eine Frage die mir sehr am Herzen liegt, da ich mir sorgen um meine berufliche Zukunft mache.

    Ich habe nach dem Abitur ein Auslandsjahr absolviert als aupair um mich zu orientieren.
    Danach war ich mir sicher durch einige interessante gespräche dass ich eine Groß und Außenhandelskauffrau werden möchte. Also machte ich direkt nach meinem Auslandsjahr eine Ausbildung zur Groß und Außenhandelskauffrau und schloß diese im Januar letzten Jahres ab. Ich arbeite also noch ca. 1,5 Jahre danach in meinem Ausbildungsbetrieb weiter und stelle aber fest dass das Kaufmännische doch nichts für mich ist und ich mich nach einem Studium der Innenarchitektur sehne. Also schrieb ich mich ein und werde es hoffentlich ab kommendem Oktober studieren.

    Der Wunsch des Studium war mir während des Ausbildung nicht bewusst und kam erst während meiner Berufspraxis danach. Ich wurde finanziell während meiner Ausbildung von meinen Eltern unterstützt, da ich bereits alleine wohnte.

    Ich habe noch zwei Geschwister die ebenfalls studieren. Das Einkommen meiner Eltern ist leider ein Tick zu hoch als dass ich Bafög auf dem regulären Weg beantragen könnte. Meine Eltern sehen Ihre Unterhaltspflicht (Unterstüzung) als geleistet und beendet durch die Finanzierung in der ersten Ausbildung und meinem Interessenwechsel. Ist das richtig?

    Daher frage ich mich ob ich Chancen auf elternunabhängiges Bafog hätte mit einer Vorausklage?

    Ich bedanke mich schon einmal recht herzlich für eine Rückmeldung

    LG

    L.C.

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Ich kann Ihnen durchaus dazu raten, einen Vorausleistungsantrag zu stellen. Es wird allerdings ein größerer Begründungsaufwand erforderlich werden im Hinblick auf den Wegfall der Unterhaltspflicht, weil Sie Abitur haben. Allerdings besteht kein Zusammenhang zwischen Ihrer Vorausbildung und dem Architekturstudium.

      Löschen
  90. Hallo Herr Popper,

    vielleicht können Sie mir kurz helfen. Ich, 27 Jahre alt, möchte ab September meinen Master machen und ohne BAföG wird dies aber nicht möglich sein.

    Kurz zu meinem Lebenslauf:

    08/2005 Realschulabschluss
    09/2005 - 07/2008 Ausbildung zur Industriekauffrau
    09/2008 - 07/2009 Fachhochschulreife (2. Bildungsweg)
    10/2009 - 09/2012 Duales Studium Produktionstechnik (Abschluss Bachelor of Engineering)
    10/2012 - 09/2013 einjähriges befristetes Arbeitsverhältnis
    10/2013 - 06/2014 arbeitssuchend
    07/2014 - 02/2015 arbeitsunfähig
    seit 03/2015 arbeitssuchend (seit 11.04. ALG II)
    ab 09/2015 Kommunikationswissenschaften Master of Arts

    Ich werde einen BAföG-Antrag stellen, inkl. Formblatt 3 aber auch mit Formblatt 8 zur Vorausleistung. Aufgrund meines Lebenslaufes dürften meine Eltern nicht mehr unterhaltsverpflichtet sein.

    Der Master ist fachfremd zu den vorangegangenen Abschlüssen und konnte auch nicht direkt nach dem Bachelor angeschlossen werden.

    Sehen Sie überhaupt eine Chance, dass mir BAföG zusteht (in einem Begleitschreiben würde ich Sinn u Zweck des Masters und aktuelle persönliche Situation erläutern)?
    Würde ich dann in die Gesetzeslücke fallen, so dass ich elternunabhängig gefördert werde?

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Da es sich bei dem Masterstudium vermutlich um einen Fachwechsel handelt, dürften Sie voraussichtlich kein BAföG erhalten.

      Löschen
    2. Danke für die erste Einschätzung. Ich dachte, dass ein Master förderungsfähig ist, solange er einen Bachelorabschluss (irgendeinen) vorrausetzt sowie berufsqualifizierend ist.

      Ich würde es als nicht konsekutiven Master bezeichnen und würde im Begleitschreiben des Antrags das Ausbildungsziel (und den Zusammenhang zum vorherigen Bacherlor) erläutern. Natürlich gibt es da keine gesetzliche Grundlage wie bei Medizinern beispielsweise.

      Ich bin mir unsicher, welche Argumentation mich ans Ziel bringt.
      Der Master muss in diesem Sinne wohl unbedingt im Zusammenhang zum Bachelor stehen?

      Löschen
    3. Durch die Einführung von Bachelor und Master wurden nicht die Voraussetzungen für den Fachwechsel erleichtert. Vom Fach Produktionstechnik zu Kommunikationswissenschaften ist es ganz eindeutig ein Wechsel der Fachrichtung.

      Löschen
  91. Sehr geehrter Herr Popper,

    folgende Gesamtdarfstellung:

    07/2008 schulischer Abschluss mit Abitur
    09/2008 Beginn Ausbildung
    01/2012 Ende Aubildung (gesamte Ausbildungszeit wohnhaft bei den Eltern)
    02/2012 Facharbeiter in Vollzeit bis zum heutigen Datum ( seit 02/2012 NICHT mehr wohnhaft bei den Eltern)

    ab 01.10.2015 Studium

    Ich habe bisher kein Bafög bezogen und habe kein Privatvermögen, was über dem gesetzlichen Maximum (ca 5000€ - laut Recherche), liegt.

    Wie stehen die Chancen Ihrer Meinung nach, das erlternunabhänigen Bafög, mit dem Höchstwert von 595€, zu erhalten?

    Danke im vorraus.

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Nach der 3+3 Regel dürften Sie durchaus elternunabhängig gefördert werden. Die Höhe richtet sich nach Ihrem Bedarf, Einkommen und Vermögen.

      Löschen
  92. Sehr geehrter Herr Popper,

    mein Ausbildungsverlauf ist wie folgt:

    2003 Realschulabschluss
    11/2003 – 06/2004 Grundausbildungslehrgang Elektro
    09/2005 – 07/2008 Ausbildung zum Bürokaufmann
    2008 – 2009 Fachhochschulreife - Wirtschaft
    10/2009 - 06/2015 Bachelor-Studium der Mathematik

    In all dieser Zeit haben mich meine Eltern finanziell unterstützt und ich würde erwarten, dass meine Eltern ihre Unterhaltspflicht nach § 1610 Abs. 2 BGB bereits erfüllt haben, da ich auch nicht von Anfang an vorhatte, zu Studieren, ich hatte sogar eine Klasse wiederholt.

    Wenn Sie auch dieser Meinung sind, wüsste ich gerne, welches Vorgehen Sie für sinnvoller erachten.

    Ich bin nun 29 Jahre alt, habe dieses Semester ein Masterstudium der Medieninformatik begonnen und möchte meinen Antrag auf Bafög stellen und dieses nach Möglichkeit Elternunabhängig bekommen.

    Ich habe ein Schreiben meiner Eltern, in welchem sie erklären, dass sie ihre Unterhaltspflicht nach § 1610 Abs. 2 BGB bereits erfüllt haben.

    1. Sollte ich das Formblatt 3 gar nicht mit einreichen sondern gleich das Schreiben mit einreichen?

    oder

    2. Sollte ich das ausgefüllte Formblatt 3 abgeben und erst nachdem ich den Brief (mit angerechnetem Gehalt meiner Eltern) vom Bafögamt bekomme, das Schreiben einreichen?

    Außerdem wüsste ich gerne, welche Begründung für meine Eltern "besser" ist?
    Sie haben mich finanziell unterstützt:
    1. nur während meiner ersten Ausbildung (Bürokaufmmann)
    2. bis ins Bachelor-Studium hinein.

    Vielen Dank im Voraus.

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Es ist Pflicht das Fbl. 3 einzureichen und die Eltern müssen das Einkommen angeben, selbst wenn Sie einen Vorausleistungsantrag stellen.
      Vorab sollten Sie prüfen, ob es sich nicht etwa um einen Fachwechsel handelt wenn Sie mit dem Master Medieninformatik beginnen. In diesem Fall bekommen Sie nämlich gar kein Bafög für das Masterstudium (anders: Master Mathematik = dieselbe Fachrichtung wie Bachelor)

      Löschen
  93. Guten Tag Herr Popper

    grober lebenslauf

    Realschule 2010
    Ausbildng zum Bankkaufmann 2013
    Fachhochschulreife 2015
    zur Zeit im Studium Mode BA

    Ich habe Anfang des Semesters einen Bafög-Antrag eingereicht. Vor etwa einem Monat erhielt ich die Nachricht, dass ich keinen Anspruch auf Bafög habe, weil meine Eltern anscheinend zu viel verdienen. Das Problem in meinem Fall ist, dass meine Eltern vor einiger Zeit ein Haus gebaut haben und dieses auch noch abbezahlen müssen. Ich kann während dem Studium nicht zu Hause wohnen da die Entfernung zu groß ist. Das heißt auf mich kommen Kosten für Wohnung, Lebenshaltung und das Studium (Was in meinem Studiengang enorm ist) zu.
    Meine Eltern haben mich bisher unterstützt, jedoch mit Erparnissen die nun aufgebraucht sind. Das heißt für mich die letzte Rettug ist das elternunabhängige bafög.

    Nun sitze ich an meinem Fragebogen und weiss nicht wie ich das am besten ausfüllen soll.

    Meine Frage ist welchen Eindruck muss ich auf diesem Fragebogen hinterlassen

    durften meine Eltern von Anfang an bescheid wissen, dass ich ein Studium anstrebe oder ist es besser anzugeben, sie haben erst sehr spät davon mitbekommen

    darf ich angeben, dass sie mich bis jetzt finanziell unterstützt haben, die finanziellen Mittel jedoch aufgebraucht sind

    darf ich erwähnen, dass ich schon während meiner Ausildung den Drang hatte etwas anderes zu machen oder ist es besser anzugeben, ich habe mich kurzfristig dazu entschieden

    Vielen Dank im Voraus

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Grundsätzlich sehe ich gute Erfolgsaussichten für einen Vorausleistungsantrag in Ihrem Fall. Die Einzelheiten und Voraussetzungen erkläre ich Ihnen gerne im persönlichen Gespräch.

      Löschen
  94. Sehr geehrter Herr Popper,

    ich habe mich schon durch einige Paragraphen gekämpft, bin aber leider noch nicht auf DIE eindeutige Antwort gestoßen.

    Ich bin 25, habe direkt nach dem Abitur eine Ausbildung zur Chemielaborantin abgeschlossen (3 Jahre) und im Anschluss an die Lehre das Bachelorstudium der Ernährungswissenschaft, welches ich gerade beendet habe.
    Ich wurde während der Lehre mit BAB gefördert und während des Studiums bekam ich ein bisschen BAföG.
    Meine Mutter hat mich in beiden Ausbildungen finanziell (Unterhalt) unterstützt.
    Nun beginne ich im Oktober das Masterstudium der Ernährungswissenschaft und überlege ob es lohnenswert bzw erfolgsversprechend ist einen Antrag auf Vorrausleistung zu stellen, da meine Mutter mich bereits in 2 Ausbildungen unterstützt hat oder ob sie noch immer unterhaltspfichtig ist und ich somit nicht in diese "Lücke" falle in der eine elternunabhängige Förderung möglich ist.

    Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar!

    Freundliche Grüße
    JB

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Die Unterhaltspflicht erstreckt sich grundsätzlich auch auf das Masterstudium. Die Ausbildung zur Chemielaborantin dürfte wohl noch nicht als angemessen bzw.abschließend anzusehen sein.

      Löschen
  95. Sehr geehrter Herr Popper, ich habe nach einem Jahrespraktikum bei einer Werbeagentur dort auch die Lehre begonnen und abgeschlossen. Im Anschluss jedoch den Entschluss gefasst auf dem zweiten Bildungsweg mein Abitur nachzuholen und zu studieren. Sind meine Eltern nun bereits ihren Unterhaltspflichten nachgekommen? Ich denke schon, da zwar ein zeitlicher Zusammenhang (Ende Ausbildung im Juni und Beginn Abitur im August) aber kein sachlicher vorliegt - studiere Psychologie. Ich würde mich über ein kurzes feedback von Ihnen freuen. Vielen herzlichen Dank und beste Grüße

    AntwortenLöschen