Mittwoch, 13. Januar 2010

BAföG für ein Masterstudium ohne vorherigen Bachelor Abschluss

Das Bundesverfassungsgericht legt in seiner Entscheidung § 7 Abs. 1a BAföG verfassungskonform aus, dass diese Vorschrift keine abschließende Regelung sei.
Der Grundsatz der freien Wahl des Ausbildungsganges nach Neigung, Eignung und Leistung und der Grundanspruch auf die Förderung einer Berufsausbildung im Vergleich zu anderen Studiengängen und im Vergleich zu Auszubildenden mit begüterten Eltern werde durch § 7 Abs. 1a BAföG nicht eingeschränkt.

BVerfG Beschluss vom 24.04.2009 - 1 BvR 818/09

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